14.02.2024

Revo Foods: Gericht weist Klage wegen Täuschung von Konsument:innen gegen veganes Food-Startup ab

Im Oktober 2022 brachte das Amt der Kärntner Landesregierung eine Anzeige gegen das Wiener Food-Startup Revo Foods ein. Der Vorwurf: Die Produktbezeichnung "Revo Salmon" für pflanzliche Fisch-Alternativen täusche Konsument:innen. Nun wurde laut Gründer Robin Simsa die Klage von einem Wiener Verwaltungsgericht abgewiesen.
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Gründer Robin Simsa | (c) Revo Foods

Dürfen vegane Produkte mit den Begriffen “Chicken” oder “Beef” beworben werden, wenn kein Fleisch drinnen ist? Diese Frage beschäftigt schon länger die Gerichte am europäischen Markt – angefangen von der Hafermilch bis hin zur veganen Wurst. Erst letztes Jahr sorgte beispielsweise der Fall von Planted in der Schweiz für Aufsehen. Wie nun bekannt wurde, hatte auch das Wiener Food-Startup Revo Foods mit einem Rechtstreit aufgrund einer Produktbezeichnung zu kämpfen.

Amt der Kärntner Landesregierung brachte Anzeige ein

Einem Dokument zufolge, das brutkasten vorliegt, brachte bereits im Oktober 2022 die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung eine entsprechende Anzeige gegen das Wiener Food Startup ein. Sie ist unter anderem zuständig für die Lebensmittelsicherheit. Laut der Behörde würde der Verdacht bestehen, dass Revo Foods gegen Paragraph 90 Absatz 3 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz verstoßen würde. Unter anderem wird unter diesem Paragraph der Tatbestand der “irreführenden Informationen” angeführt.

Der Vorwurf gestaltete sich laut Revo-Foods-Gründer Robin Simsa wie folgt: Das Produkt “Revo Salmon – 100% Plant-Based with Pea Protein” könne mit seiner Bezeichnung Konsument:innen täuschen. Trotz großflächiger Beschreibung als “Vegan – Plant-based” bzw. “100% pflanzenbasiert mit Erbsenprotein” auf der Vorderseite.

Revo Foods kann Klage abweisen

Warum die Abteilung 5 des Amts der Kärntner Landesregierung die Klage damals eingebracht hat, ist derzeit noch unklar. Eine entsprechende Medienanfrage von brutkasten an die Behörde blieb vorerst unbeantwortet.

Fest steht allerdings, dass die Causa von der Verwaltungsstrafbehörde Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan an das örtlich zuständige Magistrat der Stadt Wien weitergeleitet und am zuständigen Verwaltungsgericht in Wien verhandelt wurde.

Die Klage wurde vom Gericht nun abgewiesen, wie auch die Medienstelle des Verwaltungsgerichts Wien gegenüber brutkasten bestätigt. “Das Strafverfahren wurde eingestellt ohne in die Sache einzugehen, weil die Tat nicht im vorgeworfenen Tatzeitpunkt begangen wurde”, so eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Weitere Gründe werden allerdings nicht genannt.

(c) Revo Foods

“Unsere Verpackungen deklarieren, dass ausschließlich 100 % pflanzenbasierte Inhaltsstoffe verwendet werden, und kennzeichnen die Produkte deutlich als vegan ohne tierische Inhaltsstoffe. Ein Vorwurf der Täuschung ist aus unserer Sicht daher nicht gerechtfertigt. Es ist unser Ziel, Konsument:innen, die bewusst nach Alternativprodukten suchen, durch die Nennung des entsprechenden tierischen Äquivalents eine geschmackliche Orientierung zu bieten, um den Geschmack des Alternativproduktes klar zu vermitteln”, so Simsa in einem ersten Statement.

Simsa fordert fairen Wettbeweb

Wie Simsa weiter ausführt, sei der jüngste Fall ein Erfolg für vegane Produktbezeichnungen, und kann größere Implikationen für die Namens-Regulierung von Fischalternativen auf europäischer Ebene haben. Trotz der abgewiesenen Klage fordert er eine klare Regelung, die nicht nur die Interessen der Betreiber von Massentierhaltungsbetrieben ermöglichen. Ziel sei es, einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Erst im September 2023 brachte das Startup mit “THE FILET“, ein Pilz-basiertes Lachsfilet, auf den Markt. Gegen dieses Produkt liegt übrigens keine Klage vor.


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(c) Glasskube

Der Y Combinator aus dem Silicon Valley zählt weltweit zu den bekanntesten Accelerator-Programmen. Zu den Alumini gehören Unicorns wie Airbnb, Reddit und Dropbox. Dementsprechend groß ist die Nachfrage, um in den Y Combinator aufgenommen zu werden. Jedes Jahr werden nur etwa zwischen 1,5 und zwei Prozent der über 10.000 Bewerbungen für das Programm ausgewählt.

Glasskube als einziges Startup aus Österreich

Neben weltbekannten Unicorns wurden bislang nur eine Hand voll österreichische Startups, wie beispielsweise Bitmovin, in das Programm aufgenommen. Nun folgt mit Glasskube ein weiteres österreichischen Startup, das für den Y-Combinator ausgewählt wurde. Konkret wird das heimische Unternehmen am Sommer-Batch 2024 teilnehmen und ist beim aktuellen Durchgang der einzige Vertreter aus Österreich.

Das Unternehmen wurde erst 2023 von Louis Weston und Philip Miglinci gegründete und fokussiert sich auf seinen Open Source Package-Manager für sogenannte Kubernetes, der die Installation, Konfiguration und Updates für Cloud-Anwendungen automatisiert und beschleunigt. Unter anderem pitchte das Startup seine Lösung im vergangenen Jahr auf dem Web Summit in Lissabon (brutkasten berichtete damals vor Ort).

Cash-Investment in Höhe 500.000 Euro

Mit der Teilnahme am Y-Combinator erhält das Startup auch ein Cash-Investment in Höhe von 500.000 US-Dollar, wie Co-Founder Louis Weston gegenüber brutkasten bestätigt. Zu den Investmentbedingungen heißt es auf der Website des Y-Combinator: “We invest $500,000, and our investment gives YC 7% of your company plus an incremental equity amount that will be fixed when you raise money from other investors.” Zudem möchte Glasskube im November in den USA mit dem Fundraising seiner Seedrunde starten, wie Weston weiter erläutert.

“Diese Gelegenheit wird uns nicht nur unschätzbare Ressourcen und Mentorship bieten, sondern uns auch für ein schnelles Wachstum positionieren. Wir freuen uns darauf, das Netzwerk von Y Combinator zu nutzen, um Glasskube Unternehmen weltweit zugänglich zu machen”, so Louis Weston.


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