24.03.2022

Reverse Pitch: Corporates präsentieren sich Startups am „Connect Day“

Corporates pitchen am Connect Day von aws vor Startups. Daraus sind schon einige erfolgreiche Kooperationen entstanden.
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Dusan Todorovic von Austria Wirtschaftsservice © aws
Dusan Todorovic von Austria Wirtschaftsservice © aws

Ende Mai lädt Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen der ViennaUp wieder zum mittlerweile traditionellen Connect Day. Dort treffen in unterschiedlichen Formaten Startups auf Corporates und Investor:innen – vergangenes Jahr nahmen 400 Jungunternehmen, 140 Investor:innen und 130 Manager:innen aus Corporates teil. Das Programm bietet ein 1:1-Matchmaking im Speeddating-Format, spannende Vorträge und Workshops und natürlich eine Bühne für Pitches. Am Connect Day pitchen allerdings nicht nur Startups. Im „Reverse Pitch“ präsentieren sich umgekehrt Corporates potenziellen Kooperationspartnern aus der Startup-Welt und das Format trägt Früchte.

Erfolgreiche Corporate-Startup-Partnerschaften

Das KI-Startup MLReef aus Niederösterreich ist über dieses Format beispielsweise auf den schwedischen Rüstungskonzern Saab gestoßen und daraus ergab sich ein gemeinsames Projekt für eine Machine-Learning-Entwicklungsplattform, die den Datensicherheits-Kriterien des Konzerns entspricht. Das Unternehmen AVL ist über die Reverse Pitches mit dem asiatischen Startup H2 Sense für ein Wasserstoffsensoren-Projekt zusammengekommen und Infineon Österreich mit dem israelischen Startup CaareSys für mehr Sicherheit in Fahrzeuginnenräumen durch die Überwachung von Vitaldaten. Insgesamt seien über den Connect Day bereits mindestens 20 solcher Kooperationen zustande gekommen, wie Dusan Todorovic, Programmverantwortlicher für aws i2 Business Angel und für aws Industry-Startup.Net, auf Nachfrage des brutkasten verrät.

Connect Day: So funktioniert das Matchmaking

Für die Reverse Pitches können sich Unternehmen noch bis 15. April bewerben und zwar im Zuge der Anmeldung für das Event. Zum Connect Day zugelassen sind grundsätzlich Anmeldungen von Startups, Unternehmen, Investor:innen und Partner:innen. Für das Matchmaking nicht zugelassen werden allerdings Startups, die keine eigenen Produkte entwickeln oder hauptsächlich Consulting anbieten und Unternehmen, die in erster Linie ihre Produkte an Startups verkaufen wollen. Im Matchmaking-Prozess kann man andere Teilnehmer:innen finden, die für 1:1-Meetings zur Verfügung stehen, und diese am Connect Day selbst vor Ort oder virtuell treffen – eine Einschränkung gibt es: nur ausgewählte Startups können Meetings mit Investor:innen buchen. Startups können sich noch bis 15. April zudem für einen Pitch vor Business Angels bewerben, wenn ihr Kapitalbedarf unter 1 Million Euro liegt. Wer mehr Kapital braucht, kann sich für das VC-Networking am Connect Day bewerben, das von Speedinvest und GIN organisiert wird.

Neben Pitches und Matchmaking-Meetings bietet der Connect Day noch ein breites Programm an Masterclasses und endet mit einem Flying Dinner und Drinks. Vor dem Connect Day findet das Side Event AVCO Investors Breakfast statt. Der Connect Day wird planmäßig heuer als Hybrid Event umgesetzt – auch das Matchmaking ist sowohl vor Ort im Wiener Palais Berg am Schwarzenbergplatz, als auch online möglich.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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