27.10.2022

Return on Art: Wiener Kunst-Startup schließt erste Seed-Finanzierungsrunde ab

Das Wiener Marketplace-Startup Return on Art, das eine kuratierte Online-Plattform für zeitgenössische Kunst betreibt, holt für das weitere Wachstum eine Reihe an Investoren an Bord.
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Return on Art
(c) Return on Art

Return on Art wurde Ende 2019 von Amir Akta mit dem Ziel gegründet, den Kunstmarkt zu demokratisieren. Über eine Online-Plattform bietet das Startup Kunstsammler:innen einen einheitlichen Zugang zum Kunstmarkt. Dies umfasst von einer Expert:innen-Community ausgewählte Künstler:innen und die Möglichkeit, diese Werke über den Sekundärmarkt von Return on Art mit einem Klick wieder verkaufen zu können. Zudem möchte das Startup mit Preistransparenz punkten.

Im Gründungsjahr 2019 wurden über Return on Art 56 Bilder verkauft, 2021 waren es bereits mehr als 1000 Kunstwerke. Mittlerweile werden über die Plattform Künstler:innen aus über 30 Ländern vermarktet und weltweit vertrieben. Binnen zwei Jahre nach der Gründung hat das Startup laut eigenen Angaben es geschafft, über seinen Marktplatz einen siebenstelligen Außenumsatz zu erzielen.

Return on Art schließt erste Runde ab

Um das Wachstum weiter fortzuführen, wurde nun ein erstes Seed-Investment aufgenommen. Mit dem Investment soll das Team ausgebaut, das Produkt weiterentwickelt und neue Kernmärkte erschlossen werden. Zu den Investor:innen zählen Mark Kaslatter & Benjamin Ruschin von Big Cheese Ventures, Georg Bauer & Nikolaus Bauer-Harnoncourt sowie PSPDFkit Gründer Peter Steinberger, der 2021 selbst mit einem 100 Millionen Euro Investment für Aufsehen sorgte. Zudem ist er auch Teil von Founders of Europe, ein Early-Stage-Investor, der zu Jahresbeginn an den Start ging. Weiters beteiligen sich an der aktuellen Runde auch Eugen Prosquill und Jakob Kattner von Warda Network, sowie Florian Ristl, Gründer & CEO von Ristl.IT. Über die Höhe der Seed-Runde wurden keine Angaben gemacht.

„Die aktuelle Seed Runde ermöglicht es uns, das Produkt weiterzuentwickeln, unser internationales Kurator:innen-Netzwerk aufzubauen und unser internationales Wachstum in weiter fortzusetzen. Wir freuen uns, mit den neuen Investor:innen nicht nur ein finanzielles Commitment, sondern vor allem auch unternehmerisches Know-how und eine breit gefächerte Expertise für Return on Art zu gewinnen“, so Gründer & CEO, Amir Akta.

Kooperation mit Akademie der bildenden Künste

Mittlerweile kooperiert das Startup mit renommierten Partnern wie der Akademie der bildenden Künste. Ziel der Zusammenarbeit mit Return on Art ist es, ausgewählten Künstler:innen auf der Plattform zu präsentieren und die Werke global erhältlich zu machen. Die Partnerschaft ermöglicht es, laut Akta, zum ersten Mal, Werke von aufstrebenden Künstler:innen von der Akademie, online zu erwerben. Mehr darüber könnt ihr hier erfahren.


Return on Art Gründer Amir Akta im brutkasten Talk

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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