21.07.2023

Return on Art: Wiener Kunst-Marktplatz-Startup muss saniert werden

Return on Art hatte erst vor wenigen Wochen ein neues AI-Tool vorgestellt. Das Startup hat ein Sanierungsverfahren beantragt.
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Return on Art, Akta, Akademie der bildenden Künste, Returon on Art-Gründer Amir Akta
(c) Return on Art - Return on Art Founder und CEO Amir Akta.

Den Kunsthandel digitalisieren und dabei eine bessere Bezahlung für die Künstler:innen herausholen – so kann man die Zielsetzung des Wiener Startups Return on Art knapp zusammenfassen. Das 2019 gegründete Unternehmen betreibt bereits seit Jahren seine Online-Plattform, über die Kunstwerke gekauft werden können. Erst vor wenigen Wochen präsentierte es das KI-Tool „ArtMatch AI“ – brutkasten berichtete. Dabei handelt es sich um ein „Tinder für Kunst“, das Sammler:innen auf Basis einiger Swipes für sie passende Kunstwerke vorschlagen soll.

Bislang wurden über die Plattform rund 3.000 Kunstwerke verkauft, hieß es zuletzt vom Startup. Im Jahr 2021 hatte Gründer Amir Akta im brutkasten-Talk ein Ziel von 2.000 verkauften Stücken pro Monat genannt, das er noch im selben Jahr erreichen wollte – zu dem Zeitpunkt stand Return on Art nach Angaben des Gründers bei etwa 200 pro Monat.

Seed-Finanzierungsrunde für Return on Art 2022

Damals kündigte der Gründer auch an, eine siebenstellige Finanzierungsrunde abschließen zu wollen. Tatsächlich gab es 2022 eine Seed-Runde, allerdings in nicht genannter Höhe. Bei dieser stiegen Big Cheese Ventures von Mark Kaslatter und Benjamin Ruschin, Georg Bauer und Nikolaus Bauer-Harnoncourt sowie PSPDFkit-Gründer Peter Steinberger beim Startup ein.

Crowdinvesting-Kampagne im Frühling abgebrochen

Dieses Jahr im Frühling setzte Return on Art eine Crowdinvesting-Kampagne über die Plattform Conda um – knapp unter 70.000 Euro von 66 Investor:innen wären dabei hereingekommen. Doch das Startup brach die Kampagne ab, wie Gründer Akta dem brutkasten erzählt. Es floss kein Geld.

Return on Art strebt Sanierungsverfahren an

Denn es habe sich bereits abgezeichnet, dass eine Zahlungsunfähigkeit droht. Nun meldete Return on Art Insolvenz an, wie Angaben von KSV1870 und AKV zu entnehmen ist. Dabei wird ein Sanierungsverfahren angestrebt. Im Zuge dessen ist das Startup auch auf Investoren-Suche. Auch ein kompletter Verkauf sei möglich, sagt der Gründer.

„Customer Akquisition Costs vervierfacht“

„Die Customer Akquisition Costs haben sich zuletzt vervierfacht. Durch die Marktsituation ist uns ein Großteil des organischen Wachstums weggebrochen und wir waren auf bezahltes Wachstum angewiesen“, erzählt Gründer Amir Akta dem brutkasten auf Anfrage.

Adaptierung des Geschäftsmodells: „In kurzer Zeit profitabel werden“

Mit der Sanierung wolle man daher auch das Geschäftsmodell adaptieren und auf der Supply-Seite auf ein B2B-Modell umschwenken. „Wir werden direkt mit kleinen und mittleren Galerien zusammenarbeiten“, so der Return on Art-Gründer. Zunächst fokussiere man dabei auf den DACH-Raum, in weiterer Folge auf Zentraleuropa. Für Endkund:innen ändere sich dadurch aber nichts. „Unser Ziel ist es, durch die Sanierung positiv weiterbestehen zu können und in kurzer Zeit profitabel zu werden“, so Akta.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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