16.03.2023

Mit dieser KI gelingt dir (fast) jedes Restlessen – ein Selbstversuch

Die britische Plattform Let’s Foodie nutzt Open AI, um KI-generierte Rezepte zu liefern. Damit soll auch die Verschwendung von Lebensmitteln reduziert werden.
/artikel/restlessen-ki
(c) brutkasten

Was sollen wir heute essen? Das ist eine Frage, die Menschen täglich beschäftigt und oftmals auch zwischenmenschliche Beziehungen auf eine Probe stellt. Diesem Problem will Let’s Foodie mit einem neuen KI-Tool entgegenwirken und gleichzeitig die Verschwendung von Lebensmitteln reduzieren. Immerhin werden laut Food and Agriculture Organization (FAO) jedes Jahr ein Drittel aller Lebensmittel verschwendet.

Let’s Foodie wurde 2021 gelauncht, um Fragen rund um Lebensmittel zu beantworten. Derzeit arbeiten dort sechs Mitarbeiter:innen. Falls man sich beispielsweise fragt, ob Buddhas Hand essbar ist, findet man hier die Antwort (Spoiler: Ja). Kürzlich wurde auch der sogenannte “KI-Koch” gelauncht. Die Idee: Man gibt in den Rezeptgenerator ein paar Lebensmittel ein, die sich gerade im Kühlschrank oder Vorratskammer befinden. Im Anschluss liefert dieser dann mithilfe von Open AI verschiedene Rezeptvorschläge und kann so auch bei der Restlverwertung unterstützen.

Rezepte fürs Restlessen: ein Versuch in der Redaktion

Brutkasten hat das Tool getestet. Eine Blitzumfrage in der Redaktion ergab: Manche Kühlschränke sind voller als andere. Ein Beispiel: In einem Kühlschrank befinden sich gerade: Eier, Pesto, Bier und Dosenmais. Let’s Foodie schlägt uns vor Pesto-Bierpochierte Eier mit Maissalat zu kochen.

Ein weiteres Beispiel: Der Kühlschrank eines anderen Redaktionsmitglieds enthält derzeit: Orangensaft, Paprika, Parmesan, und Schafmilch. Laut dem KI-Rezeptgenerator kann man damit am besten ein Orangensaft-Schafmilch-Risotto zaubern.

Was macht man mit übrig gebliebenen Karfiol oder Prosecco? Auch auf diese Fragen liefert Let’s Foodie Antworten. Insofern kann das Tool dazu inspirieren, Lebensmittelreste nicht gleich wegzuwerfen. Auf manche Rezepte wäre man selbst aber vielleicht auch gekommen, bzw. Google hätte hier auch das Potential zu helfen.

“Wir können keine Verantwortung für schlecht gekochte oder unappetitliche Rezepte übernehmen”, heißt es auf der Website. Voraussetzung für die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist aber, dass die Gerichte dann auch schmecken. Sonst landen sie wohl eher in der Tonne.

Die Lösung für Lebensmittelverschwendung?

Außerdem braucht es wohl umfassendere Maßnahmen als einen Rezeptgenerator, um dieses Problem, das auch wesentlich zur Klimakrise beiträgt, zu lösen. Eine kürzlich in der Fachzeitschrift Nature veröffentlichte Studie schlägt zum Beispiel die Halbierung des Fleischkonsums oder die Kompostierung von nicht mehr genießbaren Lebensmitteln vor.

Für ein Resteessen braucht Let’s Foodie aber schon ein paar Zutaten. Hat man beispielsweise nur Bier und Ketchup zu Hause, muss man trotzdem einkaufen gehen. Denn für das vorgeschlagene Biergeschmorte Ketchup-Huhn braucht es auch frische Zutaten, wie ein Hühnchen. Auf Ernährungsweisen wie Vegetarismus oder Veganismus nimmt die KI übrigens keine Rücksicht. Mit viel Glück schlägt die KI aber auch solche Rezepte zum Restlessen vor.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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