25.03.2026
AUSBAU

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

Von 50 auf 109 Mitarbeiter:innen wuchs Reploid im vergangenen Jahr. Mit neuen Standorten soll der Kurs 2026 fortgesetzt werden.
/artikel/reploid-welser-scaleup-will-belegschaft-nach-2025-dieses-jahr-erneut-verdoppeln
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

An Ambition mangelte es dem auf den Bau von Mastanlagen für Insekten spezialisierten oberösterreichischen Scaleup Reploid schon bislang nicht. Vergangenes Jahr ging das Unternehmen gerade einmal vier Jahre nach der Gründung an die Wiener Börse (brutkasten berichtete). Im weiteren Jahresverlauf folgten ein Lebensmittelriese als Neukunde und eine Millionenfinanzierung. Zuletzt sorgte das Scaleup mit mehreren Personalien und der Eröffnung einer großen Anlage in Bayern für brutkasten-Schlagzeilen.

Von 50 auf 109 Mitarbeitende im Vorjahr

Währenddessen wuchs auch der Personalstand des Unternehmens deutlich. „Zu Beginn des Jahres 2025 beschäftigte die Gruppe 50 Personen, bis Jahresende waren es bereits 109 Mitarbeitende“, heißt es in einer aktuellen Aussendung. Und es soll auch dieses Jahr so weitergehen. Die Reploid-Gruppe plane eine erneute Verdoppelung der Belegschaft. Dazu übersiedelten zuletzt sowohl das Headquarter in Wels (Oberösterreich) als auch das Forschungs- und Entwicklungszentrum in Deutschland an neue Standorte.

Platz für 150 Personen im neuen Headquarter in Wels

In Wels waren Ende 2025 rund 60 Personen beschäftigt. Die neuen Büroräumlichkeiten würden Platz für bis zu 150 Personen bieten, heißt es von Reploid. Man setze dabei „auf ein Activity-Based-Working-Konzept, bei dem verschiedene Zonen für Fokusarbeit, Austausch, Kreativität oder vertrauliche Gespräche zur Verfügung stehen“. Zudem verfolge man ein „New-Work-Konzept, bei dem der Mensch mit seinen Bedürfnissen nach Sinn, Selbstbestimmung und Entwicklung im Mittelpunkt steht“.

2.500-m²-Forschungsstandort in Leipzig

In Deutschland erfolgte die Erweiterung des Forschungs- und Entwicklungsstandorts innerhalb des Bundeslands Sachsen von Pegau, wo weiterhin zehn Personen tätig sind, in die nahe gelegene Großstadt Leipzig, wo man nun Platz für 60 Mitarbeiter:innen habe. „In diesem ‚Global Innovation Center‘ schafft Reploid Raum für Forschungskooperationen sowie die praxisnahe Entwicklung neuer Futterrezepturen“, heißt es vom Scaleup. Auf mehr als 2.500 m² Hallenfläche bietet der Standort unter anderem Laborflächen. Man schaffe „umfassende Möglichkeiten für technische Weiterentwicklungen und die Gewinnung von Junglarven der Schwarzen Soldatenfliege nach dem neuesten Stand der Technik“.

Upcycling von Lebensmittel- und Landwirtschafts-Abfällen

Diese Junglarven werden anschließend in den dezentralen Insektenmastanlagen („ReFarmUnits“) der Kunden eingesetzt. In den modularen Anlagen werden Reststoffe der regionalen Lebensmittel-Wertschöpfungskette verarbeitet. Die Larven selbst liefern dann Proteine und Fette, etwa für die Tierfuttermittelindustrie. Aus dem Insektenfrass stellt das Unternehmen organischen Dünger her.

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Reploid: Welser Scaleup will Belegschaft nach 2025 dieses Jahr erneut verdoppeln