12.11.2025
REVENUE BASED

Reploid: Welser Insekten-Scaleup holt Millionenfinanzierung

Reploid nimmt eine umsatzbasierte Finanzierung in Millionenhöhe von Tauros Capital auf. Das Geld soll in die Expansion fließen.
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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Es wird nicht leise um das Welser Scaleup Reploid, das Industriesysteme für die Zucht von Insektenlarven anbietet. Im Juli machte dieses mit seinem Börsengang nur vier Jahre nach der Gründung Schlagzeilen – mit verhaltenem Start, wie brutkasten berichtete. Im August verkündete man, den deutschen Lebensmittelriesen Premium Food Group (ehem. Tönnies) als Partner gewonnen zu haben. Im Oktober kommunizierte das Unternehmen seinen Einstieg beim Petfood-Unternehmen Herosan Healthcare. Nun ist wieder das Thema Finanzierung an der Reihe.

„Wachstumskapital in Millionenhöhe“ ohne Anteilsabgabe für Reploid

Wie Reploid heute bekanntgab, erhält es eine umsatzbasierte Finanzierung von Tauros Capital aus Wien. Das „Wachstumskapital in Millionenhöhe“ wird dabei nicht genau beziffert. Mit seinem „Revenue based Financing“-System nimmt Tauros für das ausbezahlte Kapital keine Unternehmensanteile, sondern wird an künftigen Umsätzen beteiligt. Mit dem Kapital sollen das weitere Wachstum, die Expansion und die Marktdurchdringung vorangetrieben werden.

Bereits 80 Mitarbeiter:innen und umfassende Expansionspläne

Die Insektenmastanlagen des Scaleups verwerten täglich jeweils bis zu 40 Tonnen organischer Reststoffe. Aus den Larven und deren Ausscheidungen werden Proteinmehle, Fette und Öle für die Nutz- und Heimtierfutterproduktion, Treibstoff, Kosmetik und organischer Dünger hergestellt. Aktuell beschäftigt Reploid bereits rund 80 Mitarbeiter:innen und ist in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien und Frankreich aktiv. Rumänien und Spanien sollen laut Unternehmen „demnächst“ folgen, zudem stünden Gespräche mit Unternehmen in Australien, Neuseeland sowie Nord- und Südamerika an.

Reploid-Gründer: „Streben danach, zum weltweiten Technologieführer zu werden“

„Wir streben danach, zum weltweiten Technologieführer im Bereich modularer Insektenproduktion zu werden. Mit dem Wachstumskapital von Tauros Capital kommen wir dieser Vision einen großen Schritt näher“, kommentiert Reploid-Gründer Philip Pauer in einer Aussendung. Werner Edlinger, Mitglied der Tauros-Geschäftsführung, sieht im Scaleup „eine attraktive Beteiligung mit signifikantem Zukunftspotenzial“. „Die strategische Ausrichtung ergänzt unser Portfolio in idealer Weise um den zukunftsweisenden Bereich der nachhaltigen Rohstoffgewinnung. Das Geschäftsmodell bietet darüber hinaus langfristig sehr gute Perspektiven hinsichtlich Skalierbarkeit, Rentabilität und gesellschaftlicher Relevanz“, so Edlinger.

Zwei Klappen mit einer Fliege

Bis 2050 wird in einer von Reploid zitierten Studie eine 52-prozentige Steigerung des globalen tierischen Proteinbedarfs prognostiziert. Gleichzeitig würden weltweit laut Schätzungen jährlich 1,05 Milliarden Tonnen Lebensmittel verschwendet. Die Verwertung dieser Lebensmittel mit Fliegenlarven soll die beiden Herausforderungen gleichzeitig adressieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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