31.01.2019

Grazer Reeloq siegt mit Gadget-Sicherungs-Gadget bei Gründungsgarage

Im Finale der elften Auflage der Gründungsgarage von Uni Graz und TU Graz pitchten sieben Studierendenteams um ein umfassendes Startup-Support-Paket. Den Sieg holte sich das Grazer Projekt Reeloq mit einem Outdoor-Gadget zur Sicherung von Equipment wie Smartphones und Kameras.
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Gründungsgarage: Reloq setzt sich durch
©christofhütterphotography v.l.n.r. Martin Mader (Löwenherz Fitness), Matthias Ruhri (Up to Eleven), Sieger Lukas Watzinger (Reeloq), Jörg Kahlbacher (Aula X space)
kooperation

Timeular, Studo, Venuzle, Tellers oder Teamazing – das sind einige der vielen (meist steirischen) Startups, die in ihrer Frühphase bei der Gründungsgarage aufschlugen. Das Format vom Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship der Universität Graz und dem Institut für Unternehmungsführung und Organisation der TU Graz ging diesen Mittwoch mit seiner elften Auflage ins große Finale. Aus sieben Studierendenteams setzte sich im Pitch Reeloq aus Graz durch.

Video-Talk vom Finale der Gründungsgarage

Live mit Bernhard Weber und Matthias Ruhri über die Gründungsgarage 2019, sowie dem Sieger Lukas Watzinger von reeloq.at

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 30. Januar 2019

Reeloq holt sich mit Gadget-Sicherungs-Gadget Pitch-Sieg

Das Startup hat ein Gadget entwickelt, mit dem Gegenstände wie Kameras oder Smartphones gesichert werden können. Die Funktionsweise – der Patentantrag ist gerade in Bearbeitung – erinnert dabei an einen Ski-Pass-Halter. Adressieren will man damit Outdoor-SportlerInnen und das Militär. Für den Pitch bei der Gründungsgarage gab es bei der anschließenden Prämierung Sachpreise im Wert von mehr als 6000 Euro. Darunter waren ein Legal Advisory-Paket der Kanzlei Likar Rechtsanwälte, ein Trainings-Paket von Löwenherz Fitness Company, Beratungsleistungen von Deloitte, Wildcard-Tickets für die Entrepreneurship Avenue und sechs Monate Co-Working im AULA x space.

Gründungsgarage: Academic Startup Accelerator

Die Gründungsgarage versteht sich als Academic Startup Accelerator. Sie begleitet Studierende mit realen Gründungsideen ein Semester lang und entwickelt die jeweiligen Geschäftsmodelle weiter. Teilnehmen können Studierende aller Studienrichtungen und Hochschulen. Dabei werden sie von erfahrenen MentorInnen aus der Praxis begleitet und unterstützt. Sie können die unterschiedlichen Kernkompetenzen und Erfahrungen der jeweiligen MentorInnen für sich nutzen und in individuellen Beratungsgesprächen davon profitieren.

50.000 Euro Leistungen pro Semester

Innerhalb eines Semesters werden so Beratungsleistungen im Wert von ca. 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Seit dem Start 2013 wurden mehr als 70 Teams in der Gründungsgarage begleitet, wobei über 30 Unternehmen gegründet wurden oder sich aktuell in Gründung befinden. Die daraus resultierende Gründungsquote von rund 25 Prozent kann sich im nationalen und internationalen Vergleich sehen lassen.

Bis 12. März können Studierendenteams sich noch für die zwölfte Auflage der Gründungsgarage bewerben. ⇒ Mehr Informationen

⇒ Zur Page des Sieger-Startups

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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