08.06.2021

Reizvolles Matchmaking: Wie Startups im Handel punkten können

Als Startup in Super- und Drogeriemärkten oder bei Großhändlern gelistet zu werden ist eine echte Challenge. Allerdings: Immer mehr Händler sind offen für die Ideen und Konzepte junger Unternehmer, denn deren Flexibilität und Schnelligkeit in Entscheidungsprozessen sind häuig ein echter Wettbewerbsvorteil. Mit eigenen Initiativen heben Spar, Rewe Group Österreich und Co die Zusammenarbeit auf eine neue Ebene.
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Supermarkt Familie
© Mediteraneo

Viele Startups im Food- und Non Food-Bereich haben ein großes Ziel – die Listung in einer der heimischen Supermarktketten, um sich auf einen Schlag vor einem Millionenpublikum präsentieren zu können. Der Weg bis dahin ist oft ein steiniger, denn neben den Einkäufern im Handel müssen auch die Konsumenten dauerhaft überzeugt werden. Denn einmal drinnen zu sein heißt noch lange nicht, für immer drinnen zu bleiben. Der Platz im Regal ist bekanntlich heiß umkämpft, viel Fläche bereits von etablierten Lebensmittelkonzernen besetzt, und auch die händlereigenen Brands beanspruchen immer mehr Raum für sich. Wer also dauerhaft begeistern will, braucht neben der richtigen Idee und einem dem Zeitgeist entsprechenden Produkt auch Überzeugungskraft und einen langen Atem.

Retailer erkennen Potenzial

Die gute Nachricht ist, dass das Interesse der Händler an Kooperationen mit Startups in der Vergangenheit deutlich gestiegen ist. Mittlerweile gibt es zahlreiche Initiativen, zum Beispiel das Rewe Startup-Ticket, das Listungen bei Billa, Billa Plus und Bipa ermöglicht, oder das Programm Young & Urban by Spar. Unter der Marke „What’s next“ holt Hofer kreative Jungunternehmer aus dem Food- und Non Food-Bereich vor den Vorhang, und auch Lidl, dm drogerie markt, Müller und Großhändler wie Transgourmet, Kastner (myproduct.at) oder Metro (NX Food) haben das Potenzial kreativer Gründer und innovativer Produkte für sich erkannt. Denn solche bieten abseits des häufig preisgetriebenen Wettbewerbs eine Möglichkeit, sich von der Konkurrenz zu differenzieren, die Kunden mit einem Alleinstellungsmerkmal in die eigenen Läden zu locken und attraktive Zusatzumsätze zu lukrieren. Über die Höhe dieser Zusatzumsätze wird sich jedoch – wenig überraschend – sowohl im Einzelnen als auch für die gesamte Branche in Summe gerne ausgeschwiegen. Überhaupt sind Daten und Fakten zur Präsenz von Jungunternehmern in den heimischen Handelsregalen leider nach wie vor Mangelware. Aber immerhin hat der vom AIT Austrian Institute of Technology, Austrian Startups und dem Gründungszentrum der WU Wien bereits zum dritten Mal durchgeführte Austrian Startup Monitor erhoben, dass seit dem Jahr 2009 mehr als 2.600 Startups gegründet worden sind und das Interesse an der Konsumgüterbranche (Bekleidung/Textil, Konsumgüter, Nahrungsmittel) über den gesamten Beobachtungszeitraum stetig zugenommen hat. In den Jahren von 2018 bis 2020 lag der Anteil an allen Gründungen hier bei 10,9 Prozent.

Asset: Flexibilität und Glaubwürdigkeit

Neben den oben bereits erwähnten Punkten werden von den heimischen Supermärkten weiters die durch die kleinere Unternehmensstruktur von Startups bedingte Flexibilität und Schnelligkeit in Entscheidungsprozessen sehr geschätzt. Ein weiterer Vorteil ist, dass gesellschaftspolitisch relevante Themen wie etwa nachhaltiges Wirtschaften, das Bekenntnis zu gesunder Ernährung oder Regionalität von kreativen Jungunternehmern häufig glaubwürdiger vermittelt werden können, während man etablierten Konzernen den ohne Zweifel schon häufig vollzogenen Imagewandel oft nicht abnimmt.

Win-win-Situation: Was es braucht

Hört man sich im Lebensmittelhandel, bei den Verantwortlichen in Drogeriefachmärkten und bei Großhändlern um, zeigt sich eines ganz deutlich: Wer sich mit aktuellen Trends beschäftigt, Kundenbedürfnisse erkennt, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Griff hat und Massentauglichkeit glaubhaft vermitteln kann, hat die Chance auf eine langfristige Partnerschaft. Markus Kuntke, Head of Trend and Innovation bei der Rewe Group Österreich, bringt es wie folgt auf den Punkt: „Grundsätzlich ist eine Idee interessant, wenn sie extrem innovativ ist, also etwa nicht nur Produkte mit weniger Zucker anbietet, sondern eine neue Kategorie eröffnet, die wir bisher nicht besetzt haben; oder das Startup denkt ein bestehendes Produkt völlig neu und deutlich besser.“ Spar-Unternehmenssprecherin Nicole Berkmann schließt sich an: „Das Produkt darf keine Kopie eines bestehenden Produkts sein und muss ein echtes Kundenbedürfnis befriedigen sowie ein Problemlöser sein. Dann wird es für uns interessant.“ Einen weiteren Aspekt wirft Metro-Österreich-CEO Xavier Plotitza ein: „Um bei Metro Österreich gelistet zu werden, bestehen wir auf die Vertriebs- und Lieferfähigkeit des Produktes in Österreich“ – übrigens ein Punkt, den einige Startups neben den so wichtigen Kennzeichnungspflichten nach wie vor unterschätzen würden. Vor allem das Thema Warenverfügbarkeit und Logistik führe häufig zu Überforderung, weshalb man sich in diesen Bereichen besonders großes Know-how aneignen und sich auch mit den Prozessen seines präferierten Handelspartners beschäftigen sollte.

Exklusivität als Bedingung?

Nicht ganz so einig sind sich die Händler, wenn es um das Thema Exklusivität in der Zusammenarbeit geht. Während sich Spar im Gegenzug für das eingebrachte Know-how u. a. bei Einkauf, Logistik, Entwicklung und Vermarktung eine zeitlich begrenzte Exklusivität erwartet und der Lebensmittelgroßhändler Kastner sowie Drogeriefachhändler dm sich eine solche wünschen, aber nicht zwingend fordern, sehen Metro und Rewe Group Österreich darin einen Nachteil für die so wichtige Skalierung von Startups und nehmen deswegen davon Abstand. Hat man es aber erst mal ins Regal geschafft, gilt es auch, alles daran zu setzen, seinen Platz dort langfristig zu verteidigen. Die Zeitspanne, um sich mit seinem Produkt zu etablieren, variiert von drei Monaten bis zu einem Jahr. Wichtig sei es dabei, dass die Jungunternehmer selbst die Werbetrommel für ihr Produkt rühren, damit es im Wettbewerb mit der Konkurrenz nicht untergeht. Um dauerhaft erfolgreich zu sein, dürfe man sich zudem nicht auf seinen Lorbeeren ausruhen, müsse weiterhin an der eigenen Marke und dem USP seiner Produkte arbeiten und auch einmal den einen oder anderen Rat der Kooperationspartner annehmen. Beratungsresistenz sei neben Ungeduld einer der häufigsten Gründe des Scheiterns von Startups im Handel.

Klare Absage an Ideenklau

Aufräumen wollen die heimischen Handelsplayer auch mit der Befürchtung, sie könnten die Ideen von Startups angesichts steigender Eigenmarkenanteile für die Entwicklung eigener Produkte kopieren. Nicole Berkmann von Spar betont: „Die Produkte sind deshalb interessant, weil sie eben von Jungunternehmern kommen. Die Zielgruppe will genau das, also wieso sollten wir eine Eigenmarke daraus machen? Allerdings kann auch ganz etwas Tolles im Zusammenhang mit Eigenmarken entstehen: Die beiden Gründerinnen von Sweetomio haben mit ihren eigenen Keksen bei uns angefangen und produzieren aufgrund ihres Engagements und der hervorragenden Qualität nun zusätzlich dazu Desserts unter der Marke Spar Premium.“ Markus Kuntke vom Mitbewerber Rewe Group Österreich unterstreicht ebenfalls: „Fairness und Offenheit sind extrem wichtig. Man darf nicht vergessen, dass Startups untereinander extrem vernetzt sind und die Szene in regelmäßigem Austausch steht. Wir halten von diesem Vorgehen (Ideenklau, Anm.) jedenfalls nichts und setzen auf einen fairen Austausch auf Augenhöhe.”

Dieser Artikel erschien zuerst im brutkasten-Magazin #12 (05/21) unter dem Titel „Reizvolles Matchmaking“ ab Seite 56.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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