09.07.2024
SPECIAL NEEDS

Reisen mit ADHS: Peter Buchroithner entwickelt digitalen Ausweis

Mit der App “Rakun Card” betritt Buchroithner nun erneut die Gründerszene. Dabei hat der Seriengründer nun einen digitalen Ausweis für spezielle Bedürfnisse entwickelt.
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Mann hält Telefon in den Vordergurnd, darauf zu sehen die App.
Peter Buchroithner mit Rakun Card I (c) Stephanie Kambourakis Candy Agency

“Love, your instant barista, Pete”, so verabschiedete sich Peter Buchroithner erst Mitte Juni per Blog-Post von seinem CEO-Sessel bei der Instant-Coffee-Marke Stardust, brutkasten berichtete. Mit der App “Rakun Card” betritt Buchroithner nun erneut die Gründerszene. Dabei hat der Seriengründer nun einen digitalen Ausweis für spezielle Bedürfnisse entwickelt. Das kommunizierte er via Social Media und gab gleichzeitig auch öffentlich seine Diagnose mit ADHS und Autismus bekannt.

Mit Rakun Card unterstützende Umgebung schaffen

Mit „Rakun Card“ widmet sich Buchroithner dem Reisen neurodivergenter Menschen. Die App will eine Lösung für Herausforderungen sein, denen viele neurodivergente Menschen auf Reisen begegnen, wie stressige Situationen, hektische Begegnungen mit Unbekannten und Unverständnis von der Umgebung, weil die eigene Kondition nicht sichtbar ist. Daher müssen die besonderen Bedürfnisse, die neurodivergente Menschen haben, beim Reisen kommuniziert werden, was eine große Barriere sein kann.

Die Vision von Rakun Card: Mit Hilfe der App die eigene Verfassung mitteilen, die Umgebung auf die besonderen Bedürfnisse aufmerksam machen und so den Menschen im Umkreis nierderschwellig ermöglichen, diese zu beachten. Die App bietet die Möglichkeit verschiedene Bedürfnisspektren auszwählen, darunter neurodivergente Konditionen wie Autismus oder ADHS, die Möglichkeit, Allergien zu kommunizieren und andere versteckte Gesundheitszustände.

Mit ADHS reisen: Buchroithner kennt es

Das Problem auf Reisen beschreibt Buchroithner, der als Mensch mit diagnostiziertem Autismus und ADHS selbst viel unterwegs ist. „Problematisch ist für mich das Passieren der Flughafensicherheitskontrolle. Das ist ungewohnt, chaotisch, die Menschen dort sind ungedulidig oder unhöflich. Ich selbst bin vielleicht zu nervös um mit ihnen zu reden und erschöpft vom langen Flug. Oder ich spreche schlicht die Sprache nicht“, so der Gründer in seinem Post (vom Englischen übersetzt).

Mit der App sollen Nutzer:innen ihre speziellen Bedürfnisse leichter kommunizieren können, besonders in stressigen Situationen oder wenn die Sprache nicht gesprochen wird. Man denke insbesondere an die Situation während der Flughafensicherheit, in der beide Umstände aufeinandertreffen.

Bislang ist Rakun Card in Übersetzungen auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Japanisch erhältlich. Aktuell ist die App bereits in den gängigen App-Stores erhältlich. Derzeit ruft Buchroithner auch auf Product Hunt zur Feedback-Runde auf und holt sich Verbesserungsvorschläge ein.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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