08.09.2020

Regulatory Sandbox gestartet: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Seit 1. September können sich FinTechs in Österreich für die Regulatory Sandbox bewerben. Maurizia Anderle-Hauke von Deloitte Legal erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
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Maurizia Anderle-Hauke über Regulatory Sandboxes und die Sandbox
Maurizia Anderle-Hauke, Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. (c) Deloitte

Mit 1.9.2020 ist die seit langem angekündigte Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Kraft getreten. Österreich reiht sich damit in die Liste anderer europäischer Staaten, wie etwa Großbritannien, die Niederlande oder Polen, ein, die bereits erfolgreich Regulatory Sandboxes eingeführt haben und positioniert sich damit weiter als attraktiver Standort für FinTechs.  Unternehmen soll es ermöglicht werden, neue und innovative Geschäftsmodelle der Finanzindustrie gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht zu prüfen und zu entwickeln. Dabei ist eine Art „geschützter Aufsichtsrahmen“ vorgesehen, sodass die neuen Geschäftsmodelle am Markt getestet werden können. Das Sandkastenprinzip sieht dabei aber keine Lockerung bestehender aufsichtsrechtlicher Bedingungen vor.

Die Sandbox steht nur jenen Unternehmen offen, die (Finanz-)Dienstleistungen in Bereichen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Es sind also Geschäftsmodelle umfasst, die aller Wahrscheinlichkeit nach einer Beaufsichtigung durch die FMA bedürfen. Auch bereits konzessionierte Unternehmen fallen unter die Sandbox, wenn sie ein neues Geschäftsmodell testen wollen, welches am Markt noch nicht bekannt ist.

Voraussetzungen für die Regulatory Sandbox

Der Antrag zur Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgt bei der FMA. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind:

  • Neues innovatives Geschäftsmodell: Das zu erprobende Geschäftsmodell muss ein auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierendes Geschäftsmodell sein, welches vor Aufnahme in die Regulatory Sandbox noch nicht betrieben wurde. Dies richtet sich gezielt an die Tätigkeiten von FinTechs. Der Begriff “Informations- und Kommunikationstechnologie” ist laut dem Gesetzgeber als technologieneutral und weit zu verstehen und kann daher auch künstliche Intelligenz (bspw Machine Learning) und Distributed Ledger Technologien (insb Blockchain) erfassen. Unternehmen, deren zu testendes Geschäftsmodell noch nicht von der FMA konzessioniert, genehmigt, zugelassen oder registriert wurde, können in die Sandbox aufgenommen werden. Allerdings muss zu erwarten sein, dass eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA erfolgen wird.
  • Tätigkeiten, die eine aufsichtsrechtliche Beurteilung zulassen (insb Konzessionspflichtigkeit des Geschäftsmodells): Die Sandbox muss es dem Antragsteller ermöglichen, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen abgeklärt werden können. Es muss sich daher um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA bedarf. Die beabsichtigten Tätigkeiten, müssen eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FMA zulassen. Damit sind etwa Tätigkeiten deren Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorbehalten sind idR von der Regulatory Sandbox ausgeschlossen. Zusätzlich dazu muss das zu erprobende Geschäftsmodell im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen, dabei ist die Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses umfassend zu verstehen. Daher dürfen solche neuen Geschäftsmodelle keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den Verbraucherschutz haben oder diese gefährden.
  • Technische Machbarkeit und Testreife: Stehen der Umsetzung des Geschäftsmodells technische Hindernisse im Weg, die vom Antragsteller nicht überwunden werden können, kann es nicht zur Sandbox zugelassen werden. Laut dem Gesetzgeber ist diese Einschränkung weit zu verstehen und umfasst auch Sachverhalte, die nur durch unverhältnismäßigen Aufwand technisch umgesetzt werden können. Mit Ausnahme der im Rahmen der Regulatory Sandbox abzuklärenden rechtlichen Fragen dürfen der Umsetzung des Geschäftsmodells keine sonstigen (grundlegenden) technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Beschleunigung der Marktreife: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass die Aufnahme in die Regulatory Sandbox die Marktreife seines Geschäftsmodells beschleunigen wird. Das bedeutet, es muss durch die Teilnahme ein Vorteil für die Erreichung der Marktreife bestehen, der ohne Zugang zur Sandbox in dieser Form nicht oder nur durch erheblich höheren Aufwand erreicht werden könnte.
  • Abklärung offener Rechtsfragen/Konzessionierung: Die Regulatory Sandbox muss es ermöglichen, dass offene aufsichtsrechtlicher Fragen abgeklärt werden können. Davon ausgeschlossen sind daher solche, welche die FMA bereits mittels Bescheid uneingeschränkt gestattet oder beauskunftet hat oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen (bspw weil eine Gewerbeberechtigung ausreicht).

Die Rolle des Beirats in der Sandbox

Bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Sandbox wird die FMA durch einen beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat unterstützt. Dieser Beirat hat die Aufnahmevoraussetzungen zu prüfen, das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Stellungnahme festzuhalten und der FMA zu übermitteln. Die FMA weist dann den Antragsteller zur Teilnahme an der Sandbox mit Bescheid zu.

Beschränkte Konzession: Gründe für eine mögliche Beendigung

Die Regulatory Sandbox ist de facto eine beschränkte Konzession. Da im Rahmen der Sandbox ein Geschäftsmodell-Test unter Marktbedingungen erfolgt, kann die FMA Teilnehmern, die für ihr Geschäftsmodell eine Berechtigung benötigen, eine beschränkte Berechtigung mit Bescheid erteilen. Diese hat längstens bis zum Ende der Teilnahme an der Sandbox Gültigkeit, kann von der FMA aber jederzeit entzogen werden, wenn dies aufgrund öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Auch die Beendigung der Teilnahme an der Sandbox kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Teilnehmers erfolgen. Eine Beendigung kann dann verfügt werden, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme wegfallen oder wenn anzunehmen ist, dass der angestrebte Zweck der Teilnahme an der Sandbox nicht erreicht werden kann. Die maximale Teilnahmedauer an der Regulatory Sandbox ist entsprechend den Erfordernissen des Geschäftsmodells durch die FMA auf höchstens zwei Jahre zu befristen.

Über die Autorin

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal.

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Raphael Reifeltshammer (CEO) und Mario Greis (CPO) von ElephantSkin (c) ElephantSkin

Tausende Einwegplastikhandschuhe werden täglich nach kurzem Gebrauch weggeschmissen. Das Salzburger Scaleup ElephantSkin will hier eine nachhaltigere Alternative anbieten: die waschbaren Mehrzweckhandschuhe mit dem Namen “WETnDRY”, die mit einer antiviralen und antibakteriellen Technologie ausgestattet sind.

Nun konnte ElephantSkin einen gewichtigen Partner gewinnen: die Pizzakette Domino’s Pizza Group, einer der weltweit größten Franchising- und Schnellrestaurant-Betreiber. Im Gespräch mit brutkasten erzählt ElephantSkin-CEO und -Founder Raphael Reifeltshammer: “Die Domino’s Gruppe ist aktiv auf uns zugegangen, weil sie nach einer Alternative zu den Plastik-Handschuhen gesucht haben.” Gemeinsam mit Thomas Winkler, Innovationsmanager bei Domino’s Deutschland, habe man die Zusammenarbeit geplant.

Wiederverwendbarer Handschuh bei Domino’s

Der Mehrzweckhandschuh “WETnDRY” wurde von ElephantSkin patentiert und ist ein dreilagiger, atmungsaktiver, wasserabweisender Handschuh. Eine spezielle antivirale und antibakterielle Technologie sorgt dafür, dass er überall – außer im medizinischen Bereich – verwendet werden kann. Er besteht aus wiederverwendbaren und waschbaren Materialien.

Der Handschuh könne außerdem juckender und gereizter Haut vorbeugen, mit der Mitarbeiter:innen durch das Tragen von Plastikhandschuhen häufig zu kämpfen haben. Eine innenliegende Membrane und eine wasserabweisende Technologie auf der Außenseite ermöglichen flexible Anwendungen, ohne den Handschuh dazwischen wechseln zu müssen.

Eine erste Serie der Handschuhe ist bereits erfolgreich in Domino’s Pizza Stores im Einsatz. Mario Greis, CPO von ElephantSkin, sagt zum Start der Zusammenarbeit: “Es unterstreicht unseren bereits erfolgreich eingeschlagenen Weg nun mit einem weiteren internationalen Partner zu messbarerer Nachhaltigkeit in der Gastronomie beizutragen und auch vielen Mitarbeitenden eine Alternative zu den Einweg-Plastikhandschuhen anzubieten. Jeder waschbare und wiederverwendbare ElephantSkin-Handschuh ersetzt Tausende Einweg-Plastikhandschuhe und reduziert so den CO2-Fußabdruck und die Kosten der Unternehmen erheblich – ohne die Hygienestandards zu beeinträchtigen.”

CO2-sparend und kostengünstiger

Wie viele Plastikhandschuhe durch die Zusammenarbeit eingespart werden können, lasse sich jetzt noch nicht seriös abschätzen. Die Zusammenarbeit starte ja erst, sagt Reifeltshammer.

Man habe allerdings Vergleichszahlen: Bereits ab dem 16. Plastikhandschuh sei der Handschuh von Elephant Skin nachhaltiger. Im Vergleich zu Einweg-Plastikhandschuhen spare man außerdem 79 Prozent an CO2 ein, der Plastikeinwegmüll werde um 99 Prozent reduziert. Die Kosten für Unternehmen reduzieren sich laut Angaben von Elephant Skin um mindestens 25 Prozent.

2020 gegründet

ElephantSkin wurde 2020 vom ehemaligen Fußballprofi Raphael Reifeltshammer in Zusammenarbeit mit Mario Greis gegründet. Bereits nach zwei Monaten machte das Unternehmen siebenstellige Umsätze. Im August 2023 schloss das Scaleup eine Kapitalrunde mit Bestandsinvestor:innen in Höhe von 45 Millionen Euro ab. In dieser Runde verdoppelte Ex-OMV-CEO Rainer Seele sein Engagement – brutkasten berichtete.

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