08.09.2020

Regulatory Sandbox gestartet: Die Voraussetzungen für eine Teilnahme

Seit 1. September können sich FinTechs in Österreich für die Regulatory Sandbox bewerben. Maurizia Anderle-Hauke von Deloitte Legal erläutert, was es dabei zu beachten gibt.
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Maurizia Anderle-Hauke über Regulatory Sandboxes und die Sandbox
Maurizia Anderle-Hauke, Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal. (c) Deloitte

Mit 1.9.2020 ist die seit langem angekündigte Regulatory Sandbox der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) in Kraft getreten. Österreich reiht sich damit in die Liste anderer europäischer Staaten, wie etwa Großbritannien, die Niederlande oder Polen, ein, die bereits erfolgreich Regulatory Sandboxes eingeführt haben und positioniert sich damit weiter als attraktiver Standort für FinTechs.  Unternehmen soll es ermöglicht werden, neue und innovative Geschäftsmodelle der Finanzindustrie gemeinsam mit der Finanzmarktaufsicht zu prüfen und zu entwickeln. Dabei ist eine Art „geschützter Aufsichtsrahmen“ vorgesehen, sodass die neuen Geschäftsmodelle am Markt getestet werden können. Das Sandkastenprinzip sieht dabei aber keine Lockerung bestehender aufsichtsrechtlicher Bedingungen vor.

Die Sandbox steht nur jenen Unternehmen offen, die (Finanz-)Dienstleistungen in Bereichen erbringen wollen, die einer Beaufsichtigung durch die FMA unterliegen. Es sind also Geschäftsmodelle umfasst, die aller Wahrscheinlichkeit nach einer Beaufsichtigung durch die FMA bedürfen. Auch bereits konzessionierte Unternehmen fallen unter die Sandbox, wenn sie ein neues Geschäftsmodell testen wollen, welches am Markt noch nicht bekannt ist.

Voraussetzungen für die Regulatory Sandbox

Der Antrag zur Aufnahme in die Regulatory Sandbox erfolgt bei der FMA. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen, die kumulativ zu erfüllen sind:

  • Neues innovatives Geschäftsmodell: Das zu erprobende Geschäftsmodell muss ein auf Informations- und Kommunikationstechnologie basierendes Geschäftsmodell sein, welches vor Aufnahme in die Regulatory Sandbox noch nicht betrieben wurde. Dies richtet sich gezielt an die Tätigkeiten von FinTechs. Der Begriff „Informations- und Kommunikationstechnologie“ ist laut dem Gesetzgeber als technologieneutral und weit zu verstehen und kann daher auch künstliche Intelligenz (bspw Machine Learning) und Distributed Ledger Technologien (insb Blockchain) erfassen. Unternehmen, deren zu testendes Geschäftsmodell noch nicht von der FMA konzessioniert, genehmigt, zugelassen oder registriert wurde, können in die Sandbox aufgenommen werden. Allerdings muss zu erwarten sein, dass eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA erfolgen wird.
  • Tätigkeiten, die eine aufsichtsrechtliche Beurteilung zulassen (insb Konzessionspflichtigkeit des Geschäftsmodells): Die Sandbox muss es dem Antragsteller ermöglichen, dass allfällige offene aufsichtsrechtliche Fragen abgeklärt werden können. Es muss sich daher um ein Geschäftsmodell handeln, das mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einer Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung durch die FMA bedarf. Die beabsichtigten Tätigkeiten, müssen eine aufsichtsrechtliche Beurteilung durch die FMA zulassen. Damit sind etwa Tätigkeiten deren Beurteilung der Europäischen Zentralbank (EZB), dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) oder der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) vorbehalten sind idR von der Regulatory Sandbox ausgeschlossen. Zusätzlich dazu muss das zu erprobende Geschäftsmodell im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen, dabei ist die Prüfung des volkswirtschaftlichen Interesses umfassend zu verstehen. Daher dürfen solche neuen Geschäftsmodelle keine negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität oder den Verbraucherschutz haben oder diese gefährden.
  • Technische Machbarkeit und Testreife: Stehen der Umsetzung des Geschäftsmodells technische Hindernisse im Weg, die vom Antragsteller nicht überwunden werden können, kann es nicht zur Sandbox zugelassen werden. Laut dem Gesetzgeber ist diese Einschränkung weit zu verstehen und umfasst auch Sachverhalte, die nur durch unverhältnismäßigen Aufwand technisch umgesetzt werden können. Mit Ausnahme der im Rahmen der Regulatory Sandbox abzuklärenden rechtlichen Fragen dürfen der Umsetzung des Geschäftsmodells keine sonstigen (grundlegenden) technischen oder rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
  • Beschleunigung der Marktreife: Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass die Aufnahme in die Regulatory Sandbox die Marktreife seines Geschäftsmodells beschleunigen wird. Das bedeutet, es muss durch die Teilnahme ein Vorteil für die Erreichung der Marktreife bestehen, der ohne Zugang zur Sandbox in dieser Form nicht oder nur durch erheblich höheren Aufwand erreicht werden könnte.
  • Abklärung offener Rechtsfragen/Konzessionierung: Die Regulatory Sandbox muss es ermöglichen, dass offene aufsichtsrechtlicher Fragen abgeklärt werden können. Davon ausgeschlossen sind daher solche, welche die FMA bereits mittels Bescheid uneingeschränkt gestattet oder beauskunftet hat oder die keine aufsichtsrechtlichen Sachverhalte erfüllen (bspw weil eine Gewerbeberechtigung ausreicht).

Die Rolle des Beirats in der Sandbox

Bei der Entscheidung zur Aufnahme in die Sandbox wird die FMA durch einen beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) eingerichteten Regulatory Sandbox Beirat unterstützt. Dieser Beirat hat die Aufnahmevoraussetzungen zu prüfen, das Ergebnis dieser Prüfung in Form einer Stellungnahme festzuhalten und der FMA zu übermitteln. Die FMA weist dann den Antragsteller zur Teilnahme an der Sandbox mit Bescheid zu.

Beschränkte Konzession: Gründe für eine mögliche Beendigung

Die Regulatory Sandbox ist de facto eine beschränkte Konzession. Da im Rahmen der Sandbox ein Geschäftsmodell-Test unter Marktbedingungen erfolgt, kann die FMA Teilnehmern, die für ihr Geschäftsmodell eine Berechtigung benötigen, eine beschränkte Berechtigung mit Bescheid erteilen. Diese hat längstens bis zum Ende der Teilnahme an der Sandbox Gültigkeit, kann von der FMA aber jederzeit entzogen werden, wenn dies aufgrund öffentlichen Interesses erforderlich ist.

Auch die Beendigung der Teilnahme an der Sandbox kann jederzeit sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag des Teilnehmers erfolgen. Eine Beendigung kann dann verfügt werden, wenn die Voraussetzungen zur Teilnahme wegfallen oder wenn anzunehmen ist, dass der angestrebte Zweck der Teilnahme an der Sandbox nicht erreicht werden kann. Die maximale Teilnahmedauer an der Regulatory Sandbox ist entsprechend den Erfordernissen des Geschäftsmodells durch die FMA auf höchstens zwei Jahre zu befristen.

Über die Autorin

Maurizia Anderle-Hauke ist Rechtsanwältin / Counsel bei Jank Weiler Operenyi/Deloitte Legal.

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Florian Haas (EY) und Daniela Haunstein (invest.austria) | Foto: EY & invest.austria

„Internationale Investor:innen sind zurück – und zwar nicht nur symbolisch, sondern mit substanziellen Tickets“, sagt Florian Haas, Head of Start-up bei EY Österreich. Nach dem „Start-up-Barometer“ vor zwei Wochen (brutkasten berichtete) veröffentlichte EY nun gemeinsam mit invest.austria auch das „Start-up Investment Barometer“ für das erste Halbjahr, das noch detailliertere Zahlen zu den Investor:innen der Finanzierungsrunden liefert.

„Der Vergleich zum Vorjahr zeigt eine massive Verschiebung: 2025 wurde der Markt noch stark von heimischen und gemischten Investor:innengruppen getragen, 2026 kommt der Großteil des Kapitals wieder aus rein internationalen Runden. Das ist ein starkes Vertrauenssignal für die Qualität österreichischer Startups und für die internationale Wahrnehmung des Standorts“, erklärt Haas.

64 Prozent des Investment-Volumens aus dem Ausland

Wie bereits im „Start-up Barometer“ zu lesen, verzeichnete der österreichische Venture-Capital-Markt in den ersten sechs Monaten des Jahres eine deutliche Erholung: Das Gesamtfinanzierungsvolumen stieg im Vergleich zur Vorjahresperiode um 329 Prozent auf 472 Millionen Euro an, während die Zahl der Finanzierungsrunden mit 97 Abschlüssen einen neuen historischen Höchstwert erreichte.

Die detaillierte Analyse der Investorendaten zeigt nun, dass dieser Aufschwung in erster Linie durch ausländisches Kapital getragen wird. So flossen im ersten Halbjahr 2026 mindestens 300 Millionen Euro beziehungsweise 64 Prozent der Gesamtsumme von rein internationalen Investor:innengruppen nach Österreich – im ersten Halbjahr 2025 waren es lediglich rund 21 Millionen Euro beziehungsweise 27 Prozent gewesen. Der Anteil rein österreichischer Investorengruppen am Investitionsvolumen sank im selben Zeitraum von 17 auf nur noch fünf Prozent.

„Je größer die Finanzierungsrunde, desto internationaler wird die Kapitalbasis“

Trotz des gestiegenen Anteils an internationalem Kapital bilden inländische Investor:innen weiterhin das quantitative Fundament des österreichischen Ökosystems. Heimische Geldgeber waren an mindestens 61 der 97 registrierten Finanzierungsrunden (63 Prozent) beteiligt. Zudem wurden 39 Abschlüsse (40 Prozent) ausschließlich von österreichischen Kapitalgeber:innen finanziert. Auch personell stellen heimische Akteure die stärkste Gruppe: Von den mindestens 230 namentlich bekannten Investor:innen haben 116 (50 Prozent) ihren Hauptsitz in Österreich, gefolgt von Deutschland mit 49 (21 Prozent) und der Schweiz mit elf Geldgeber:innen.

Doch die Studie kommt einmal mehr zum Ergebnis: Mit steigenden Finanzierungssummen nimmt die Präsenz österreichischer Investor:innen kontinuierlich ab. Bei kleineren Deals bis zu einer Million Euro stellen sie noch 74 Prozent aller beteiligten Geldgeber:innen, bei mittelgroßen Runden (1,1 bis zehn Millionen Euro) sinkt der Wert auf 36 Prozent und bei Großfinanzierungen über zehn Millionen Euro liegt der heimische Anteil bei lediglich rund 13 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 lag dieser Anteil bei Deals über zehn Millionen Euro noch bei rund 80 Prozent. In der aktuellen Berichtsperiode kamen sieben der zehn größten Finanzierungsrunden ohne jegliche Beteiligung österreichischer Investor:innen zustande.

Daniela Haunstein, Managing Director von invest.austria, ordnet diese Abhängigkeit ein: „Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass internationales Kapital wieder bereit ist, größere Wachstumsfinanzierungen in Österreich zu begleiten. Das ist eine erfreuliche Entwicklung und ein wichtiges Signal für den Standort. Gleichzeitig macht die Analyse aber auch sichtbar, dass Österreich bei großen Finanzierungsrunden weiterhin stark von ausländischem Kapital abhängig ist. Um langfristig mehr Wertschöpfung, Wachstum und Skalierung im Inland zu ermöglichen, müssen wir zusätzliche heimische Kapitalquellen erschließen.“ Gerade institutionelle Investor:innen wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen würden dabei eine zentrale Rolle spielen. Deshalb sei die rasche und ambitionierte Umsetzung des angekündigten Dachfonds ein wichtiger Schritt, um privates Kapital stärker für Innovation und Unternehmertum zu mobilisieren.

„Flywheel-Effekt“

Diese ausgeprägte Abhängigkeit von ausländischen Kapitalgebern bei großen Runden birgt laut invest.austria langfristige Nachteile für das Ökosystem, die sich insbesondere bei Unternehmensverkäufen bemerkbar machen. Im ersten Halbjahr 2026 stachen neben den Finanzierungsrunden auch erfolgreiche Exits wie jener des oberösterreichischen Haustier-Tracking-Spezialisten Tractive oder die Übernahme des Linzer AI-Startups Emmi AI hervor.

Daniela Haunstein warnt jedoch davor, die Wertschöpfung solcher Exits ins Ausland zu verlieren, falls heimische Geldgeber bei der Skalierung außen vor bleiben: „Internationale Investor:innen bringen nicht nur Kapital, sondern auch Netzwerke, Erfahrung und Marktzugang. Österreichische Startups profitieren davon enorm. Gleichzeitig sollte es unser Ziel sein, künftig mehr dieser Wachstumsfinanzierungen gemeinsam mit heimischen Investor:innen darzustellen. Warum das so wichtig ist, zeigt sich ganz besonders im Exit-Fall: Wenn Aushängeschilder wie Tractive oder zuletzt Emmi AI erfolgreich verkauft werden, fließt das Geld nur dann in unseren Kreislauf zurück, wenn heimische Geldgeber:innen an Bord waren.“ Diese würden das freigewordene Kapital durch neue Investments wieder in das System zurückspielen – ein „Flywheel-Effekt“, der in anderen Startup-Nationen längst als Erfolgsmotor diene. „Je stärker unsere heimische Investor:innenlandschaft also wird, desto mehr Wertschöpfung und Know-how können wir durch diesen Kreislauf langfristig im Land halten“, so Haunstein.

Künstliche Intelligenz etabliert sich als zweitstärkster Sektor

Neben der Herkunft des Kapitals zeigt die Studie klare thematische Schwerpunkte im Verhalten der Investor:innen, wobei Künstliche Intelligenz (AI) eine herausragende Rolle einnimmt. Im ersten Halbjahr 2026 flossen insgesamt 93 Millionen Euro an österreichische Startups mit einem KI-Schwerpunkt. Dies entspricht dem zweithöchsten je in einem Halbjahr registrierten Wert seit Beginn der Auswertungen im Jahr 2023 – nur im ersten Halbjahr 2024 lag die Summe mit 117 Millionen Euro noch höher. Insgesamt entfielen 30 der 97 Finanzierungsrunden (31 Prozent) auf Unternehmen mit KI-Bezug.

Laut Florian Haas investieren Kapitalgeber in diesem Segment zunehmend zielgerichteter: „Künstliche Intelligenz ist der zentrale Innovationstreiber in nahezu allen Branchen. Investor:innen investieren heute nicht mehr nur in die Technologie selbst, sondern vor allem in konkrete Anwendungsfälle mit skalierbaren Geschäftsmodellen. Österreichische Startups können hier mit starken Lösungen in Bereichen wie Health, Cybersecurity, Enterprise Software oder Industrial Tech punkten“.

Die internationale Sichtbarkeit heimischer Entwicklungen werde zudem durch den Emmi-AI-Exit bestärkt: „Die erfolgreiche Übernahme von Emmi AI durch Mistral hat international für viel Aufmerksamkeit gesorgt und zeigt, dass Österreich im Bereich Künstliche Intelligenz nicht nur innovative Technologien hervorbringt, sondern Unternehmen mit internationaler Relevanz aufbauen kann. Solche Erfolgsgeschichten schaffen Sichtbarkeit, stärken das Vertrauen von Investor:innen und setzen wichtige Signale für die nächste Generation von AI-Gründer:innen“, so Haas.

Nachhaltigkeit: „Kapitalintensive und größere Wachstumstickets“

Ein noch größeres Finanzierungsvolumen als der KI-Bereich konnte das Querschnittsthema Nachhaltigkeit (Sustainability) für sich verbuchen. Mit insgesamt 170 Millionen Euro floss im ersten Halbjahr 2026 mehr als jeder dritte investierte Euro (36 Prozent) in Startups mit Nachhaltigkeitsbezug. Dies stellt laut der Studie den mit Abstand höchsten Betrag seit Beginn der Untersuchungen im Jahr 2022 dar.

Gleichzeitig steht diesem Rekordvolumen eine vergleichsweise geringe Anzahl an Transaktionen gegenüber: Lediglich 14 der 97 Finanzierungsrunden (14 Prozent) entfielen auf diesen Bereich. Florian Haas erklärt dieses Phänomen mit den spezifischen technologischen Anforderungen des Sektors: „Im Nachhaltigkeitsbereich beobachten wir, dass Investor:innen sehr gezielt in Unternehmen investieren, die bereits eine gewisse Größenordnung erreicht haben und Lösungen für zentrale Transformationsherausforderungen entwickeln. Themen wie nachhaltiges Bauen, Energie, Batterietechnologie oder Dekarbonisierung sind häufig kapitalintensiv und erfordern größere Wachstumstickets.“ Entsprechend konzentriere sich ein erheblicher Teil des verfügbaren Kapitals auf vergleichsweise wenige Unternehmen mit hohem Skalierungspotenzial und internationaler Relevanz.

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