07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum “wirtschaftlichen Comeback Österreichs” beitragen: “Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich”, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. “Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden”, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll “einen erhöhten Innovationswert aufweisen” und “im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen”. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende “Regulatory Sandbox Beirat” hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

“Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus”, heißt es weiter: “[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.”

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Scavenger AI spezialisiert sich darauf, die Datenanalyse für Unternehmen zu vereinfachen. Ziel sei es, Lösungen bereitzustellen, die es Anwender:innen ermöglichen, „schnelle Antworten auf komplexe Fragestellungen zu erhalten, ohne auf umfangreiche IT-Ressourcen angewiesen zu sein“.

Nach der kürzlichen Einführung der Software zeigt sich bereits positive Resonanz: Innerhalb nur eines Monats gewann das Startup vier neue Unternehmen als Kunden hinzu und konnte seinen Umsatz steigern.

Markteinführung nach 1,1 Mio. Euro Finanzierung

Nach einer erfolgreichen Finanzierungsrunde im ersten Quartal 2024 erreicht Scavenger AI nun einen weiteren wichtigen Meilenstein: Die Software des Unternehmens wird offiziell auf dem Markt eingeführt. Bereits im April 2023 hatte sich das Startup eine Pre-Seed-Finanzierung in Höhe von 1,1 Millionen Euro gesichert, wie brutkasten berichtete. Das gewonnene Kapital floss in die Weiterentwicklung und Marktreife des Produkts.

Zu diesem Anlass äußert sich der österreichische Co-Founder Maximilian Hahnenkamp gemeinsam mit Co-Founder Felix Beissel: „Wir freuen uns sehr, dass das Produkt so gut von unseren Kunden angenommen wurde. Das zeigt uns, dass wir ein echtes Problem lösen und einen Mehrwert für Unternehmen stiften“.

2025: Verträge mit Gesamtvolumen von 200.000 Euro gesichert

Nur einen Monat nach dem offiziellen Markteintritt kann Scavenger AI bereits vier namhafte Kunden aus unterschiedlichen Branchen gewinnen: Telekommunikation, Supply Chain, Kosmetik und Einzelhandel. Dadurch erreichte das Startup nach eigenen Angaben einen monatlich wiederkehrenden Umsatz von über 10.000 Euro.

Zu den bisherigen Kunden zählen unter anderem der Fußballverein Austria Wien, die Strategie- und Managementberatung Concern Consulting sowie der Essenslieferdienst Snap Kitchen. Im nächsten Jahr soll das Wachstum weitergehen: Für das Jahr 2025 schließ das Unternehmen bereits Verträge mit einem Gesamtvolumen von über 200.000 Euro ab.

Scavenger AI soll als “KI-Unternehmensberater” fungieren

Das in Frankfurt ansässige Startup Scavenger AI hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen dabei zu unterstützen, wichtige Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Rohdaten zu gewinnen. Mit der neuen Software können Firmen ihre Daten hochladen und mit verschiedenen Datenbanken verknüpfen. Laut dem Produktversprechen ermöglicht die Lösung Mitarbeitenden, Fragen zu stellen, die von der KI „in wenigen Sekunden“ beantwortet werden. Dabei durchsucht die Software sämtliche Tabellen in der Datenbank und liefert die Ergebnisse in Form von statistischen Analysen, Tabellen oder Grafiken.

Seit seiner Gründung im Jahr 2023 entwickelt Scavenger AI KI-Tools, die Unternehmen eine effizientere Entscheidungsfindung und folglich auch größere Erfolge ermöglichen sollen. Die Plattform fungiert als eine Art „KI-Unternehmensberater“ und verspricht, durch komplexe Datenanalysen Antworten auf zentrale Geschäftsfragen bereitzustellen.

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Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

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  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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