07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum „wirtschaftlichen Comeback Österreichs“ beitragen: „Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. „Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden“, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll „einen erhöhten Innovationswert aufweisen“ und „im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen“. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende „Regulatory Sandbox Beirat“ hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus“, heißt es weiter: „[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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(v.l.) Das Führungsteam von reebuild: Nicolaus Lederer, Alexander Kornell, Matteo Cimadom, Luca Papay © Oskar Fleischanderl

Papierordner und manuell geführte Excel-Tabellen sollen der Vergangenheit angehören, zumindest wenn es nach reebuild geht. Das Tech-Startup automatisiert mit seiner KI administrative Tätigkeiten von Bauleitern. Es wandelt also Dokumente, PDFs, Fotos etc. in strukturierte Daten um oder automatisiert Aufgaben wie die Rechnungsprüfung. In der vergangenen Pre-Seed-Runde sind bereits bekannte Investoren wie Hansi Hansmann eingestiegen (brutkasten berichtete). Nun schloss reebuild eine Seed-Runde von über drei Millionen Euro ab, angeführt vom europäischen Investor Fortino Ventures, mit Beteiligung von Rise PropTech und CuriosityVC.

Weitere Automatisierung des kaufmännischen Ablaufs

Mit dem frischen Kapital sollen KI-gestützte Module weiterentwickelt werden, durch die der kaufmännische Ablauf von der Kalkulation bis zur Buchhaltung weitgehend automatisiert werde. „Wir wollen den Kosmos auf unserer Plattform mit immer neuen Workflows erweitern. Darunter verstehen wir z.B. den Erstellungsprozess von Ausgangsrechnungen“, sagt CEO und Gründer von reebuild Alexander Kornell im brutkasten-Gespräch. Zudem soll das Büro in Wien personell aufgestockt werden. Aktuell ist reebuild in Deutschland und in Österreich etabliert. Durch die Investitionen soll nun in weitere europäische Länder wie Italien oder Polen expandiert werden. Es gebe bereits Entwicklungspartnerschaften mit ersten Proof Points.

Zu den Kund:innen zählen Unternehmen wie Pittel+Brausewetter oder 3SI Immogroup. Die Software wird, laut dem Startup, in Wien entwickelt, in Deutschland gehostet und ist DSGVO-konform.

„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt“

„Wir sind überzeugt, dass jetzt der richtige Zeitpunkt für Bauunternehmen und Projektentwickler ist, ihre Backoffice-Prozesse mit Software und KI zu digitalisieren und zu automatisieren“, sagt Wouter Goossens, Partner bei Fortino Ventures. Reebuild erklärt, dass die Verwaltung und Steuerung von Kosten zwischen den Abteilungen im operativen Geschäft der Baubranche veraltet sei. Rechnungen würden händisch mit Vertragsbedingungen oder Lieferscheinen abgeglichen und Führungskräfte würden Entscheidungen auf Basis überholter Informationen treffen müssen.

„Wir kennen die Probleme der Branche aus erster Hand und entwickeln reebuild gemeinsam mit unseren Kundinnen und Kunden extrem nah an der Praxis“, sagt Kornell über die Baubranche und ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass wir diesen Markt mit einem Team aus Bau- und Technologie-Know-how aufmischen können. Nicht mit einem weiteren Tool, sondern mit einer Lösung, die wirklich versteht, wie Baustellen und Projekte kaufmännisch abgewickelt werden.“

Reebuild sorge für beschleunigte Prozesse und aktuellere Entscheidungsgrundlagen, was wiederum zu messbaren Einsparungen im gesamten Unternehmen führe. Beschaffungskosten könnten dadurch um bis zu 20 Prozent sinken.

Vision: Administrativer Aufwand auf null senken

Der bürokratische Aufwand soll laut reebuild in Zukunft gänzlich verschwinden. Auf Basis der strukturierten Daten hinter jedem Dokument entwickele reebuild das Agentic Backoffice für Bauunternehmen. KI-Agenten übernehmen eigenständig Routineaufgaben wie Prüfung, Abgleich und Vorkontierung. Dadurch sollen Teams ihre Zeit eher für das operative Geschäft anstatt für das manuelle Kostencontrolling nutzen.

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  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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