07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum “wirtschaftlichen Comeback Österreichs” beitragen: “Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich”, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. “Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden”, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll “einen erhöhten Innovationswert aufweisen” und “im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen”. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende “Regulatory Sandbox Beirat” hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

“Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus”, heißt es weiter: “[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.”

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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AniMate, Ertri nken, Schwimmflügerl, Kidner schützen vor ertrinken, Wasserschutz, Schwimmschutz
(c) AniMate - Das T-Shirt von AniMate, das Kinderleben retten soll.

Die Grundidee zu AirMate entspringt aus zwei tragischen Vorfällen: 2020 ertrank ein vierjähriges Kind im Dorfsee in Feldkirchen an der Donau. Bereits da wurde bei AirMate-Co-Founder Christopher Brummayer das Bewusstsein dafür geschärft, die Wassersicherheit zu erhöhen. Als dann später auf einer Bachelor-Reise in Kroatien ein weiterer Ertrinkungsunfall geschah, war die Entscheidung gefallen.

AirMate-Ursprung

Brummayer schrieb dazu auf der Website: “Meine persönliche Erfahrung als Zeuge eines Ertrinkungsunfalls hat mich dazu bewogen, ein T-Shirt zu entwickeln, das die Rettungszeiten verkürzt und Leben rettet. Mein persönliches Ziel ist es, Familien vor solchen Tragödien zu bewahren”.

Konkret hatte ein Mitstudent im Pool einen Schlag ins Gesicht bekommen und sein Bewusstsein verloren. Er sank, wurde aus dem Wasser gezogen und reanimiert. “Jeder war perplex”, erinnert sich Brummayer. “Einige haben sich um die Reanimation gekümmert, die anderen den Notruf gewählt, wo es aber auch Probleme gab. Der Euro-Notruf hat uns eine Telefonnummer durchgegeben, wir mussten dann zuerst die exakte Adresse herausfinden und durchgeben.”

All dies habe zwar rund eine halbe Minute gedauert, sich aber wie Stunden angefühlt, weiß der Founder zu berichten. Um die Rettungszeit beim Ertrinken zu verkürzen, gründete er deshalb gemeinsam mit Melissa Leibetseder und zwei weiteren Co-Foundern sein Wasser-Rettungs-Startup und entwickelte AirMate One.

5 Sekunden

Dabei handelt es sich um einen “Ertrinkschutz”, der aus zwei Hauptkomponenten besteht: einem T-Shirt (für Kinder von zwei bis sechs Jahren) aus recyceltem Materialien mit integriertem Sonnenschutz und einem neuartigen elektronischen Auslösemechanismus. Das T-Shirt ist so konzipiert, dass es normal getragen werden kann und die Bewegungsfreiheit des Kindes nicht einschränkt. Der elektronische Auslöser öffnet im Notfall eine CO2-Patrone, die das Shirt aufbläst und das Kind innerhalb von fünf Sekunden in eine sichere Rückenlage dreht.

Ein Vorteil von AirMate One sei seine spezielle Technologie zur Aufmerksamkeitserregung auf “kleinstmöglicher Baugröße”. Sobald das T-Shirt aufgeblasen ist, beginnt der Auslöser zu blinken und spielt einen Notfallton ab, um die Aufmerksamkeit von Erwachsenen in der Nähe zu erregen. Auf diese Weise soll eine schnelle Rettungsreaktion erleichtert werden, selbst wenn keine direkte Aufsichtsperson in der Nähe ist.

AirMate begann als Universitätsprojekt

“Als ich das auf der Bachelorreise miterleben musste, wusste ich, dass ich alles daransetzen werde, damit niemand an diesem schrecklichen Tod sterben muss”, sagt der heutige CEO. “Das AirMate One ist das Ergebnis eines langen Entwicklungsprozesses, der durch die Notwendigkeit angetrieben wurde, eine effektive Lösung für die Sicherheit von Kleinkindern in der Nähe von Wasser zu schaffen.”

Das Startup startete als Universitätsprojekt und hat sich seitdem zum Ziel gesetzt, innovative Produkte zu entwickeln, die dazu beitragen, solche Unfälle zu verhindern und die Sicherheit von Kindern weltweit zu verbessern. Das AirMate One ist ab sofort per Crowdfunding erhältlich und kann vorbestellt werden. Die Auslieferung soll im nächsten Jahr starten.

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Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

  • Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen.
  • Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums.
  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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