07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum „wirtschaftlichen Comeback Österreichs“ beitragen: „Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. „Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden“, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll „einen erhöhten Innovationswert aufweisen“ und „im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen“. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende „Regulatory Sandbox Beirat“ hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus“, heißt es weiter: „[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Medial war es in den vergangenen Jahren eher ruhig rund um den Wiener Outdoor- und Nature-Activity-Marktplatz Checkyeti. Brutkasten berichtete zuletzt 2019 über eine Vier-Millionen-Euro-Finanzierungsrunde. Seitdem hat sich dem Vernehmen nach jedoch einiges getan, wie öffentlich einsehbaren Firmendaten zu entnehmen ist.

So dürfte es etwa 2024 eine größere Finanzierungsrunde gegeben haben – in diesem Jahr kam es zu einer signifikanten Anteilsverschiebung zur oberösterreichischen Investmentgesellschaft Bamberger GmbH und einer deutlichen Steigerung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals. Zudem verließ in dem Jahr Co-Founder Stefan Pinggera das Unternehmen. Georg Reich hingegen ist nach wie vor Geschäftsführer – mittlerweile gemeinsam mit Jakob Keller. Im jüngsten einsehbaren Jahresabschluss 2024/2025 steht weiterhin eine Vergrößerung des Bilanzverlusts um fast drei Millionen Euro zu Buche, was auf Verluste in der Höhe hindeutet. Gleichzeitig stiegen die liquiden Mittel deutlich.

Zwei „sehr komplementäre“ Unternehmen

Nun gab Checkyeti aber die Übernahme eines französischen Konkurrenten bekannt. Mit der 2021 in Paris gegründeten Alentour SAS kauft das Wiener Unternehmen den Marktplatz Manawa auf, der ebenfalls auf Outdoor- und Nature-Aktivitäten spezialisiert ist. Dabei bringe man „zwei sehr komplementäre“ Unternehmen zusammen, wird betont. „Die Transaktion bringt nicht nur eine Vergrößerung des Unternehmens, sondern vereint sich ergänzende geografische Stärken, Produktportfolios, Technologien und langjährige Beziehungen zu Anbietern und schafft so eine stärkere Plattform für Kund:innen, Anbieter von Aktivitäten und Reiseziele gleichermaßen“, heißt es dazu.

Französische Banque des Territoires finanziert Deal mit

Über das Volumen des Deals gibt es keine Auskunft. Der Deal werde teilweise über die französische Banque des Territoires finanziert, die bereits zuvor Manawa finanzierte und nun auch Anteilseigner der Gruppe wird. Die Marke Manawa soll innerhalb der Gruppe erhalten bleiben, das Unternehmen weiterhin eigenständig agieren – aber im Rahmen einer intensiven Zusammenarbeit. Gemeinsam biete man nun ein Netzwerk von mehr als 8.000 Anbietern in ganz Europa mit Zugang zu mehr als 27.000 Outdoor- und Naturerlebnissen und schaffe damit den größten spezialisierten Marktplatz für Outdoor- und Naturaktivitäten auf dem Kontinent.

„Wir können nun die Zukunft unserer Branche aktiv mitgestalten“

„Diese Transaktion spiegelt die Position wider, die Checkyeti in den vergangenen Jahren aufgebaut hat. Wir können nun die Zukunft unserer Branche aktiv mitgestalten, anstatt nur an ihr teilzunehmen. Unsere Ambition geht weit über den Zusammenschluss zweier erfolgreicher Unternehmen hinaus“, kommentiert Checkyeti-CEO Jakob Keller. Und Co-Founder und COO Georg Reich meint: „Manawa ist eine hervorragende strategische Ergänzung, die komplementäre Stärken, tiefes lokales Fachwissen und vertrauensvolle Beziehungen zu Anbietern einbringt. Gemeinsam können wir mehr in den digitalen Vertrieb, die KI-gestützte Kundenakquise, Automatisierung und das Kundenerlebnis investieren und gleichzeitig einen deutlich größeren Mehrwert sowohl für Anbieter als auch für Reisende schaffen.“

Manawa-CEO Timothée de Roux sagt: „In den vergangenen Jahren haben wir eine starke Plattform und vertrauensvolle Beziehungen zu Tausenden von Erlebnisanbietern in ganz Europa aufgebaut. Teil von CheckYeti zu werden, gibt uns die Größe, die Technologie und die Ressourcen, um diesen Weg zu beschleunigen und noch mehr Mehrwert für unsere Partner und Kunden zu schaffen.“

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Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

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  • Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums.
  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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