07.07.2020

Regulatory Sandbox für Fintechs ist beschlossene Sache

Der Nationalrat hat die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Hier können Fintech-Startups aus Österreich ihre Ideen weiter entwickeln.
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Sandbox
(c) Adobe Stock / PhotographyByMK

Fintechs – also Startups mit Tätigkeit im Finanzbereich – bekommen eine neue Spielwiese. Denn der Nationalrat hat heute die Einrichtung einer Regulatory Sandbox bei der FMA beschlossen. Fintechs können damit ihr Geschäftsmodell in Zusammenarbeit mit der FMA erarbeiten und so Konzessionen erwerben, heißt es dazu in einer Presseaussendung des Finanzministeriums. Das Gesetz tritt laut offiziellem Gesetztestext am 1. September 2020 in Kraft.

Laut Finanzminister Gernot Blümel will man dadurch zum „wirtschaftlichen Comeback Österreichs“ beitragen: „Diese Maßnahme kann darüber entscheiden, ob sich ein Start-Up in Wien oder in Berlin niederlässt und ist daher eine nachhaltige Investition in den Innovationsstandort Österreich“, sagt er.

Was ist eine Regulatory Sandbox und wofür wird sie gebraucht?

Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen. Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.

+++Fintechs und Finance+++

Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen. „Hier braucht es gemeinsame Freiräume, um neue Wege zu gehen ohne die Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gefährden“, so der Finanzminister.

Die Bedingungen für die Teilnahme an der Rehulatory Sandbox

Bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde soll eine Regulatory Sandbox eingerichtet werden. In Entwicklung befindliche, innovative Geschäftsmodelle können unter Rechtsbelehrung erprobt werden. Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Das Geschäftsmodell soll „einen erhöhten Innovationswert aufweisen“ und „im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz liegen“. Weiters muss Testreife vorliegen und die Marktreife kann durch Teilnahme an der Sandbox beschleunigt werden. Die Teilnahme ist entsprechend den Erfordernissen des Sandboxgeschäftsmodells auf höchstens zwei Jahre zu befristen, heißt es im Gesetzestext (detaillierte Anforderungen für die Aufnahme: siehe unten).

Ehrenamtlicher Beirat im Finanzministerium

Der beim BMF einzurichtende „Regulatory Sandbox Beirat“ hat hinsichtlich der Beurteilung dieser Voraussetzungen gegenüber der FMA eine Stellungnahme abzugeben. Nach einer Zulassung in die Sandbox können für das Geschäftsmodell erforderliche Konzessionen mit Unterstützung der FMA auch gesondert beantragt werden.

Die Mitglieder des Beirats sind laut Gesetzestext:

1. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen als Vorsitzender,
2. ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
3. ein Vertreter der FMA,
4. ein Vertreter der OeNB sowie
5. bis zu sechs weitere vom Bundesminister für Finanzen zu ernennende Mitglieder, die aufgrund
beruflicher Erfahrungen oder sonstiger einschlägiger Fachkenntnisse geeignet sind, zur
sachverständigen Prüfung einen Beitrag zu leisten.

„Die Mitglieder des Beirats üben ihre Funktion ehrenamtlich aus“, heißt es weiter: „[…] Alle Personen, die mit einer Stellungnahme befasst sind, sind verpflichtet, über alle ihnen in Ausübung dieser Tätigkeit bekanntgewordenen Amts-, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren.“

Die Finanzierung der Regulatory Sandbox

Die Regulatory Sandbox wird durch den Bund mit einem Beitrag in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr zweckgebunden finanziert, welcher im geltenden BFRG bzw. in den geltenden Budgetansätzen des Ressorts seine Bedeckung findet. Die FMA hat diesen Betrag für die sich aus dem Betrieb der Sandbox ergebenden Aufwände zu verwenden.


Gesetzestext: Die Bedingungen für die Aufnahme in die Regulatory Sandbox im Wortlaut

1. Für das Sandboxgeschäftsmodell des Antragstellers, welches auf Informations- und Kommunikationstechnologie basiert,
a) ist eine Beurteilung als konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtige Tätigkeit nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze oder gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 zumindest denkmöglich oder
b) wurde dem Antragsteller bereits eine Konzession, Genehmigung, Zulassung oder Registrierung nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze erteilt, wobei dieser auch gemeinsam mit nicht nach einem der in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetze konzessions-, genehmigungs-, zulassungs- oder registrierungspflichtigen Unternehmen einen Antrag stellen kann;

2. die Ausführung des Sandboxgeschäftsmodells
a) erfordert eine aufsichtsrechtliche Beurteilung der FMA nach den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten Bundesgesetzen und
b) ist nicht der ausschließlichen Beurteilung der Europäischen Zentralbank, des Einheitlichen Abwicklungsausschusses oder einer europäischen Aufsichtsbehörde gemäß § 21a Abs. 1 Z 1 bis 4 dieses Bundesgesetzes vorbehalten und
c) liegt insbesondere auf Grund erhöhten Innovationswerts im volkswirtschaftlichen Interesse an einem innovativen Finanzplatz und
d) lässt keine Gefährdung der Finanzmarktstabilität oder des Verbraucherschutzes erwarten;

3. für die Umsetzung des Sandboxgeschäftsmodells bestehen keine grundlegenden technischen oder rechtlichen Hindernisse (Testreife), mit Ausnahme der in der Sandbox abzuklärenden rechtlichen Voraussetzungen aus den in § 2 Abs. 1 bis 4 angeführten und jeweils anwendbaren Bundesgesetzen;

4. es ist zu erwarten, dass die Marktreife des Sandboxgeschäftsmodells aufgrund der Aufnahme in die Sandbox beschleunigt wird;

5. es ist zu erwarten, dass offene aufsichtsrechtliche Fragen im Rahmen der Sandbox abgeklärt werden können.


==> zum Gesetzestext und zu den Erläuterungen

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Johannes Braith, Co-Founder und CEO von Storebox | © brutkasten
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Das Wiener Selfstorage- und Logistik-Sclaeup Storebox baut seine B2B-Sparte – mit der Versandlösung Drop-off – weiter aus. Konkret durch Studienkreis, eine Tochtergesellschaft von GoStudent, als neuen Kunden. Nach einer Pilotphase werden aktuell über 100 Sendungen pro Woche von Storebox abgewickelt.

Storebox-Ziel: Versandprozesse vereinfachen

Mit Drop-off können Pakete nach der Online-Buchung direkt an einem der urbanen Standorte rund um die Uhr abgegeben werden. „Unser Ziel ist es, Versandprozesse radikal zu vereinfachen. Unternehmen sollen flexibel skalieren können, ohne eigene Logistikstrukturen aufbauen zu müssen“, erklärt Johannes Braith, CEO und Co-Founder von Storebox.

Und Marc Ellmer, Head of Purchasing & Real Estate bei Studienkreis, ergänzt: „Mit Storebox haben wir eine Lösung gefunden, die sich nahtlos in unsere Prozesse integriert und uns die notwendige Flexibilität im Versand gibt. Besonders die einfache Abwicklung ist für uns entscheidend.“

Auch weitere Startups Kunden

In der erwähnten Pilotphase wurden mehr als 600 Sendungen über das Storebox-Netzwerk abgewickelt. Nach dem vollständigen Onboarding von Studienkreis rechnet das Unternehmen mit weiter steigendem Versandvolumen.

Laut Storebox wird die Drop-off-Lösung inzwischen von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen genutzt, um Versandprozesse flexibler zu organisieren. Neben Studienkreis zählen dazu unter anderem HelloBello und Journi.

Storebox: Ausbau der Lösung im Fokus

Die Anwendungsfälle reichen dabei von E-Commerce über Bildungsanbieter bis hin zu international tätigen Scaleups. „Viele Anbieter kämpfen mit hohen Kosten und organisatorischer Komplexität. Mit dem Drop-off-Service lösen wir dieses Problem. Unser Angebot ist die Antwort für Unternehmen, die eine agile, schnelle Abwicklung ohne eigene Logistikinfrastruktur suchen und bietet damit eine leistungsstarke Alternative zu traditionellen Postdiensten“, sagt Braith.

In den kommenden Monaten plant Storebox, die Drop-off-Lösung weiter auszubauen und zusätzliche Kund:innen an das Netzwerk anzubinden. Ziel ist es, die bestehende Infrastruktur noch stärker als Plattform für urbane Logistiklösungen zu etablieren und den „Zugang zu effizientem Versand für Unternehmen jeder Größe“ zu vereinfachen.

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  • Regulatory Sandboxes sind Testräume, die bei Aufsichtsbehörden eingerichtet werden, um Behörden für innovative Unternehmen möglichst niederschwellig zugänglich zu machen.
  • Gleichzeitig sind Sandboxes eine Maßnahme, um zu gewährleisten, dass bestehende Regularien im Sinne des Kundenschutzes eingehalten werden, ohne Marktteilnehmer wegen potentiell hoher Strafen von der Erprobung innovativer Geschäftsmodelle abzuhalten, heißt es weiter in der Aussendung.
  • Durch die innovativen Geschäftsmodelle der Startups entstehen laut Blümel nicht nur für die Gründer selbst, sondern auch für die bestehenden Institutionen neue Fragestellungen und regulatorische Herausforderungen.
  • Die Teilnahme an der Sandbox ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

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