03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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