03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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“Brauchen’s das Zetterl” – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Neuer CEO bei CycloTech: Marcus Bauer (c) CycloTech

Mit Vorfreude blickt Bauer auf seine neue Aufgabe: „CycloTech ist für mich ein Unternehmen mit beispielloser Innovationskraft. Die CycloRotor-Technologie bietet Möglichkeiten, die die Luftfahrt nachhaltig verändern werden“. Der neue CEO freue sich darauf, „gemeinsam mit dem Team an dieser spannenden Zukunft zu arbeiten, die Entwicklung neuer elektrischer Antriebe voranzutreiben und die Luftmobilität zu revolutionieren“.

Neuer CEO besitzt “Innovationsgeist”

Der künftige CEO Marcus Bauer bringt über 20 Jahre Erfahrung in Führungspositionen mit. Zuvor war er unter anderem bei internationalen Unternehmen wie Airbus, Siemens und Rolls-Royce tätig. Laut Presseaussendung begleitete er in seiner Karriere bereits „zahlreiche technologische Durchbrüche“.

Mit seinem „technischen Know-how“, seiner „strategischen Führungsstärke“ und seinem „Innovationsgeist“ gilt Bauer als ideale Besetzung für die CEO-Position. Seine Aufgabe wird es sein, CycloTech in der Wachstumsphase zu unterstützen und das Unternehmen zu einem bedeutenden Akteur in der Luftfahrtindustrie zu entwickeln.

Kinsky bleibt trotz Rücktritt im Unternehmen

Nach sieben Jahren im Unternehmen übergibt Hans-Georg Kinsky nun seine Position als CEO. Stolz blickt er auf den Erfolg der letzten Jahre zurück: „Die Entwicklung der CycloRotor-Technologie war eine faszinierende Reise, und ich bin dankbar für die engagierte Zusammenarbeit unseres Teams. Mit Dr. Marcus Bauer als neuem CEO sind wir bestens aufgestellt, um unsere Vision einer nachhaltigen, elektrischen Luftmobilität weiter zu realisieren“.

Im Jahr 2016 übernahm Kinsky als Gesellschaftervertreter die Rolle als CEO. Unter seiner Leitung entwickelte sich CycloTech zu einem bedeutenden Anbieter von Antriebssystemen für die Luftfahrt. Nach seinem Rücktritt bleibt er dem Unternehmen als Beiratsmitglied erhalten.

CycloTech entwickelte Modell für fliegende Autos

Das Linzer Startup CycloTech bezeichnet sich selbst als weltweit führendes Unternehmen für Antriebssysteme in der Luftfahrt, die auf dem Voith-Schneider-Prinzip basieren. Es entwickelte ein elektrisch betriebenes 360°-Schubvektor-Antriebssystem. Dabei ermöglichen elektrisch angetriebene CycloRotoren eine direkte Variation der Schubkraft in Größe und Richtung auf einer vollständigen Kreisbahn. Damit unterscheidet sich das System von herkömmlichen Flugzeugantrieben (Düsen, Propeller, Rotoren), die nur Schub in eine Richtung erzeugen können.

Erst Anfang November präsentierte CycloTech einen Prototypen eines Fluggeräts, den „BlackBird“ – brutkasten berichtete. Dieses Konzept soll zukünftig die Entwicklung fliegender Autos mit einem neuartigen Antriebssystem ermöglichen. Langfristig verfolgt das Unternehmen das Ziel, individuelle Luftmobilität in den Alltag zu integrieren.

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