03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Secureo verkauft Sicherheitsprodukte wie Tresore. (c) Canva

Im Juni 2023 berichtete brutkasten über die Millionen-Insolvenz des Tiroler Security-Startups Secureo. Wie es seitens des aktuellen Managements heute heißt, trieben Managementfehler das Unternehmen im Sommer 2023 letztlich in die Schieflage, unter die Secureo mit dem erfolgreichen Abschluss der Sanierung nun einen Schlussstrich zieht. Das Team rund um Geschäftsführerin Caroline Reinalter hatte die Führung des Unternehmens in dieser kritischen Phase übernommen.

„Durch konsequente Kostensenkungen in verschiedenen operativen Kernbereichen wurde das Unternehmen bereits erfolgreich stabilisiert“, heißt es von Secureo. Ein zentraler Baustein der neuen Effizienzstrategie sei eine umfassende Softwareumstellung in den kommenden Jahren, die die internen Prozesse nachhaltig optimieren werde.

Managementfehler in der Vergangenheit

Zum damaligen Zeitpunkt der Insolvenz wurden von Seiten des Unternehmens kaum Informationen bekanntgegeben. Heute begründet Secureo gegenüber brutkasten die Insolvenz mit kapitalintensiven Managementfehlern in der Vergangenheit. Das aktuelle Management stellt hierzu klar, dass es keine Verantwortung für die insolvenzauslösenden Faktoren der Vergangenheit trage.

Zuerst hohe Investments, dann Insolvenzverfahren

Secureo ist seit seiner Gründung 2014 von einer wechselhaften Geschichte geprägt. In seinen Anfangsjahren legte das Unternehmen als E-Commerce-Plattform für Sicherheitsprodukte ein rasantes internationales Wachstum hin, das von namhaften Investoren wie Hans Peter Haselsteiner mit Millionenbeträgen unterstützt wurde.

In den darauffolgenden Jahren kam es zu weitreichenden Veränderungen. Die Produktpalette wurde verkleinert: Mit der Marke secureo.at fokussierte sich das Unternehmen gänzlich auf Tresore, Safes und Waffenschränke. Mit dem erfolgreichen Sanierungsverfahren sei nun eine Expansion in den EU-Raum geplant

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