03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Die GG Group möchte in Zukunft ihre Technologie in Satelliten verbauen. | Symbolbild (c) Envato

Im Weltall braucht es vor allem eines: Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit. Die GG Group (Gebauer & Griller Kabelwerke Gesellschaft m.b.H.) zählt seit Jahrzehnten zu den führenden Herstellern von Kabeln und Leitungen für die Automobilindustrie. Das international tätige Industrieunternehmen in Familienbesitz mit Sitz in Wien und Kabelwerk im niederösterreichischen Poysdorf geht mit dem Projekt „GG goes 2Space“ nun einen Schritt in Richtung Raumfahrt. Die neue Datenleitung „2Space251″ wurde für moderne Satellitensysteme entwickelt, die neben einer schnellen und zuverlässigen auch eine industriell skalierbare Datenkommunikation benötigen.

Von der Automobilbranche zur Weltraumanwendung

Entstanden ist das Projekt aus dem Interesse internationaler Raumfahrtunternehmen an industriell produzierbaren Hochleistungs-Datenkabeln für Satelliten. Die GG Group verfolgt dabei eben diesen industriellen Ansatz. Bewährte Standards aus der Automobilbranche sollen für Satelliten und weitere Weltraumanwendungen adaptiert werden. Dadurch sollen bei hohen Qualitäts- und Zuverlässigkeitsstandards die Entwicklungszeit verkürzt und die Kosten gesenkt werden.

„Mit GG goes 2Space übertragen wir unsere Erfahrung aus der Automobilindustrie in ein neues, stark wachsendes Technologiefeld. Unser Ziel ist nicht nur die Entwicklung einer einzelnen Datenleitung, sondern der Aufbau eines industriell skalierbaren Technologieportfolios für Raumfahrtanwendungen“, sagt Joseph Riegler, Projektmanager bei der GG Group.

Teil des ESA Phi-Lab Austria

Das Unternehmen wurde bereits in das ESA Phi-Lab Austria aufgenommen. Das Kompetenzzentrum unterstützt Firmen bei der Industrialisierung europäischer Raumfahrttechnologie. Dabei werden technologisches Know-how, internationale Netzwerke sowie Entwicklungs- und Testinfrastruktur verbunden. Die GG Group möchte mit der Aufnahme in das ESA Phi-Lab Austria ihre 2Space-Technologie weiter an die Anforderungen der Raumfahrt heranführen. Gleichzeitig soll der Zugang zum europäischen Space-Ökosystem gezielt ausgebaut werden.

Eine Million für 2Space-Technologie

Für das Projekt wird rund eine Million Euro veranschlagt. Ein großer Teil fließt in Entwicklungsaktivitäten und in die technologische Weiterentwicklung des Produktionsstandorts Poysdorf, wo in Zukunft die Kabel gefertigt werden sollen. Laut der Niederösterreichischen Landesregierung „positioniert sich Gebauer & Griller frühzeitig in einem Zukunftsmarkt“, denn die technologische Entwicklung und private Raumfahrtprogramme „erhöhen den Bedarf an leistungsfähigen, zuverlässigen und wirtschaftlich herstellbaren Komponenten“.

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