03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Manuel Sonnleithner und Ingmar Mattus | (c) TradersYard
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„Wir haben die letzten Jahre damit verbracht, das richtige Produkt und das richtige Team aufzubauen“, wird Manuel Sonnleithner, CEO des Wiener Prop-Trading-Startups TradersYard, in einer Aussendung zitiert. In dieser wird der Abschluss einer neuen Finanzierungsrunde verkündet. Das Geld stammt von Andromeda Capital Partners Suisse unter der Führung des Investors Ingmar Mattus. Die Schweizer Beteiligungsgesellschaft übernahm bereits im Jahr 2023 die Mehrheit des Unternehmens, wie brutkasten damals berichtete. Die nun erfolgte Kapitalzufuhr soll die Expansion in Europa, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum vorantreiben.

„Bauen statt Ausleihen“

Als Basis für dieses Wachstum soll eine selbst entwickelte technologische Infrastruktur dienen. TradersYard hat ein System aufgebaut, das vom Risikomanagement bis zum CRM reicht. Erst kürzlich brachten die Entwickler:innen eine neue Version dieser hauseigenen Handelsplattform auf den Markt. Investor Mattus sieht in diesem Ansatz einen strategischen Hebel: „Was mich von Anfang an zu TradersYard zog, war ihre Bereitschaft zu bauen statt auszuleihen.“ In einer Branche, in der sich so viele auf die Technologie von Drittanbietern verlassen, verschaffe die firmeneigene Infrastruktur einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und ein solides Fundament für nachhaltiges Wachstum.

„Schneller bewegen“

Diese technologische Basis ermögliche nun die Einführung neuer Funktionen. Die frischen Mittel sollen direkt in den Start von sogenannten Instant-Funded-Accounts fließen. Diese Modelle sollen Trader:innen einen sofortigen Zugang zu kapitalisierten Konten bieten. Zeitgleich bereitet die Firma Auszahlungen auf Abruf vor. „Dieses neue Kapital erlaubt es uns, uns schneller zu bewegen und unsere Plattform zu mehr Tradern weltweit zu bringen“, sagt Sonnleithner. Der Manager übernahm die Rolle des CEO im November 2024 (brutkasten berichtete). Die aktuellen Produkteinführungen seien dabei nur die ersten von vielen geplanten Funktionen.

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