03.12.2015

Registrierkasse: Auswirkungen und Ausnahmen

Steuertipp der Woche: Powered by BDO - Ab 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Registrierkassenpflicht. Wer keine benutzt riskiert eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 5.000 €. Hier erfahren Sie wer davon ausgenommen ist, und welche Auswirkungen die Neuerung für Unternehmer hat.
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„Brauchen’s das Zetterl“ – dieser Satz bekommt ab kommendem Jahr eine neue Bedeutung für Unternehmer. Ab 1. Jänner 2016 tritt die gesetzliche Registrierkassenpflicht in Kraft.

Ab einem Umsatz von 15.000 € pro Betrieb, wovon mehr als 7.500 € in bar umgesetzt werden, bittet der Gesetzgeber zur Registrierkasse. Aber Achtung: Zu den Barumsätzen zählen neben der klassischen Barzahlung auch Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte, Gutscheinen sowie andere vergleichbare Zahlungsformen.

Keine Regel ohne Ausnahme

Solange man im Sommer Eis verkauft oder im Winter Maroni brät und dabei nicht zum Millionär wird (Umsätze bis 30.000 Euro sind diesbezüglich nämlich ausgenommen), benötigt man keine Registrierkasse. Auch als Betreiber eines Onlineshops, insofern nicht mit Bargeld bezahlt wird, trifft einen die Pflicht nicht. Bankomat-und Kreditkarten zählen hier nicht dazu.

Ist man stets mobil unterwegs und erzielt dabei Umsätze, muss man sich die Registrierkasse nicht unbedingt um die Hüfte schnallen. In diesem Fall kann dem Kunden ein Beleg vor Ort ausgestellt und der Umsatz im Nachhinein im Unternehmen erfasst werden. Neben der Registrierkassenpflicht tritt ab 1.1.2016 ebenfalls eine generelle Belegerteilungspflicht für Barzahlungen in Kraft.

Mindestanforderungen des Belegs

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
  • Tag der Belegausstellung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung
  • Betrag der Barzahlung

Ob dabei der Kunde ein Privater oder ein Unternehmer ist, ist irrelevant, denn der Beleg muss jedem Kunden ausgehändigt werden.

Leider gibt es im Leben bekanntlich nichts geschenkt: Die Kosten der Anschaffung der Kassensysteme müssen die Unternehmen selbst tragen. Die Systeme müssen im Übrigen über serverbasierte Aufzeichnungssysteme verfügen oder einer speziellen elektronischen Bauart entsprechen. Als kleine staatliche Unterstützung kann für die entstandenen Kosten ab der Steuererklärung 2015 eine steuerfreie Prämie von 200 Euro pro Registrierkasse beantragt werden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Wer ab 1.1.2016 keine Registrierkasse verwendet, gegen die Belegerteilungspflicht verstößt oder die technischen Voraussetzungen bis zum 1.4.2016 nicht erfüllt, muss mit einer Finanzordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 € rechnen.

Der Steuertipp der Woche ist ein Service im Rahmen einer Kooperation mit der BDO.

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BDO_Mag. Verena Winter Mag. Verena Winter ist Steuerberaterin bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft BDO.

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Impeto Impact Gründer Jim Lefébre © Jim Lefébre

Ein Fully-Merchant-BESS (Battery Energy Storage System) ist ein Batteriespeicher, der seine Erlöse vollständig am freien Strommarkt erwirtschaftet, ohne langfristige Verträge, feste Einspeisevergütungen oder staatliche Garantien. Durch den steigenden Anteil an z.B. Photovoltaik und Windkraft kommt es im Netz häufig zu Überschussenergie und starken Preisschwankungen – etwa Negativpreisen zur Mittagszeit im Sommer. Speicherbetreiber:innen nutzen das für Arbitrage: Sie kaufen Strom, wenn er günstig ist, und verkaufen ihn, sobald die Preise wieder steigen. Zusätzlich lässt sich mit einer Batterie auch Regelenergie zur Netzstabilisierung anbieten.

Dieses Geschäftsfeld zeichnet sich zum einen durch hohe Gewinnchancen bei stark schwankenden Strompreisen, aber auch volles Risiko bei fallenden Marktpreisen oder geringer Volatilität aus. Hinzu kommt, dass ein Speicher gleichzeitig auf fünf Erlösmärkten agiert – darunter Day-Ahead und Regelenergie –, die permanent miteinander konkurrieren und sich gegenseitig Kapazitäten streitig machen. Diese unsichere Dynamik führt für Betreiber:innen wiederum zu erschwerten Finanzierungsmöglichkeiten bei Banken. Hier setzt Impeto Impact mit seinem Tool BESS-Invest an.

Modellrechnungen statt Live-Einsatz

„Man kann eigentlich immer nur in einem Markt handeln. Also muss man in der Modellierung entscheiden, in welchem Markt der Strom gekauft und verkauft wird, um letztlich einen plausiblen Business Case zu erteilen“, erklärt Jim Lefébre, Gründer von Impeto Impact. Sein laut eigenen Angben komplett eigenfinanzierte Produkt soll jetzt mehr Transparenz für Investor:innen bringen und setzt bei der Modellierung auf sogenanntes Forwardtesting. „Backtesting beantwortet, was gewesen wäre“, erklärt der Gründer. „Für eine Investitionsentscheidung mit 15 Jahren Laufzeit braucht der Markt eine Antwort auf das, was kommt.“

BESS Invest soll eine fünfjährige Markthistorie mit eigenen Projektionsannahmen zu Preistrends, Reserve-Erlösen und Volatilität verknüpfen. Laut Unternehmensangaben entstünden aus diesem Zusammenspiel simulierte Marktpfade in 15-Minuten-Auflösung – bis hinunter zum eigentlichen Lastprofil der Batterie. Das Modell würde dabei eine Ergebnisbandbreite vom konservativen bis zum optimistischen Szenario abbilden. Verändere sich die Marktlage, ließe sich dies über erneute Simulationen jederzeit anpassen. Dabei handelt es sich laut Lefèbre ausdrücklich um Modellrechnungen und Schätzungen zur Plausibilisierung, nicht um eine Live-Optimierung.

BESS Invest Dashboard © Impeto Impact

Verzicht auf KI

Ursprünglich entstand die Idee aus Lefèbres eigenem Beratungsgeschäft: Der Markt für Großspeicher sei dynamisch, die Kapitalmobilisierung stocke jedoch mangels Transparenz, so Lefèbres Erkenntnis. Gemeinsam mit Jonas Puck von der WU Wien wurde daraus zunächst das Whitepaper „Charging Ahead“ aus dem schlussendlich das Tool mithilfe von Pilotkund:innen aus dem Kreis großer Energieversorger hervorging.

Auf Künstliche Intelligenz wird verzichtet: „Wir arbeiten bei unseren Simulationen strikt ohne KI, weil eine KI auch halluzinieren kann“, so Lefèbre. Ein geschlossener Algorithmus soll stattdessen nachvollziehbare Ergebnisse hervorbringen.

Vor der Gründung war Lefèbre unter anderem ÖVP-Pressesprecher ehe er 2017 bis 2019 die Position des Pressesprechers im Justiz- und später im Finanzministerium übernahm. Anschließend war er in diversen Positionen für Montana Tech Components des Investors Michael Tojner, sowie den Batteriehersteller Varta tätig. Bis heute vertritt er zudem die von Tojner mitgegründete eXplore!-Initiative. Außerdem fiel Lefébre in der Vergangenheit beim brutkasten mit seinem Corona-Test-Startup auf.

Co-Location und Expansionspläne

Vertrieben wird BESS Invest im Lizenzmodell mit drei Paketstufen, wahlweise als Monatslizenz oder als Berechnungskontingent im 50er-Block. Bislang modelliert die Software den reinen Speicherbetrieb. Als nächsten Schritt will das Team die Integration von Co-Location-Projekten und Industrieanwendungen angehen. Außerdem plant Lefèbre die Expansion nach Deutschland und perspektivisch in Richtung Südosteuropa.

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