08.08.2025
RIGHT TO REPAIR

refurbed-Gründer Kaminski: „Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell“

Die "Right-to-Repair"-Richtlinie der EU wird in etwas weniger als einem Jahr wirksam. Beim Wiener Scaleup refurbed begrüßt man das aus mehreren Gründen.
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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | Foto: refurbed

Konsument:innen sollen gekaufte Produkte einfacher, günstiger und länger reparieren (lassen) können – das ist die Zielsetzung der „Right to Repair“-Richtlinie der EU. Im Sommer 2024 begann für die EU-Mitgliedstaaten die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht – im Juli 2026 muss diese abgeschlossen sein.

Die Right-to-Repair-Richtlinie verpflichtet Hersteller u. a. dazu, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen und den Zugang zu diesen Informationen für Verbraucher:innen, unabhängige Reparaturbetriebe und Händler:innen zu unterstützen sowie Reparaturen zu angemessenen Preisen anzubieten. Derzeit umfasst die Richtlinie jene Produkte, die bereits unter die bestehende Ökodesign-Verordnung fallen, etwa Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke oder Fernseher. Weitere Produktgruppen sollen sukzessive folgen.

refurbed engagiert sich mit Lobbying im politischen Prozess

Von Beginn an engagierte sich auch das Wiener Scaleup refurbed, das über mehrere Wege aktiv Umwelt-Lobbying betreibt (brutkasten berichtete), im politischen Prozess. Gemeinsam mit Partnern wie der European Refurbishment Association (EUREFAS) habe man etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Teilnahme an Expert:innenveranstaltungen und Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen Einfluss genommen, heißt es von refurbed.

Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht die Richtlinie entsprechend positiv: „Die große Neuerung ist, dass Konsument:innen erstmals ein festgeschriebenes Recht auf Reparatur haben – und zwar über die Produktlebensdauer hinaus.“ Für Hersteller heiße das: Ihre Produkte müssen künftig besser reparierbar sein, so der Gründer. Er gibt einen Einblick: „In Österreich fanden bereits erste Konsultationen mit Akteuren aus dem Reparatursektor statt. Unternehmen analysieren, wie sie die neuen Vorgaben erfüllen können.“

Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“

Refurbed erwartet sich aber natürlich auch geschäftliche Vorteile aus der Umsetzung der Richtlinie. „Die Zielsetzung der Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell, weil sie Geräte reparierbarer und wiederverwendbarer macht – beides ist essenziell für hochwertige Refurbishment-Prozesse. Und sie verbessert im Idealfall und bei konsequenter Umsetzung die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Sichtbarkeit von unabhängiger Reparatur“, so Kaminski. Letztlich werde Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“ werden, was sowohl die Branche als auch die zirkuläre Wirtschaft stärke.

Refurbed hat in diesem Jahr bereits mehrfach Schlagzeilen gemacht. Nachdem im Februar ein größerer Stellenabbau durchgeführt werden musste, konnten im April zwei Milliarden Euro Außenumsatz verkündet werden. Im Juni schließlich gab das Scaleup bekannt, die Profitabilität erreicht zu haben.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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