08.08.2025
RIGHT TO REPAIR

refurbed-Gründer Kaminski: „Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell“

Die "Right-to-Repair"-Richtlinie der EU wird in etwas weniger als einem Jahr wirksam. Beim Wiener Scaleup refurbed begrüßt man das aus mehreren Gründen.
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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | Foto: refurbed

Konsument:innen sollen gekaufte Produkte einfacher, günstiger und länger reparieren (lassen) können – das ist die Zielsetzung der „Right to Repair“-Richtlinie der EU. Im Sommer 2024 begann für die EU-Mitgliedstaaten die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht – im Juli 2026 muss diese abgeschlossen sein.

Die Right-to-Repair-Richtlinie verpflichtet Hersteller u. a. dazu, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen und den Zugang zu diesen Informationen für Verbraucher:innen, unabhängige Reparaturbetriebe und Händler:innen zu unterstützen sowie Reparaturen zu angemessenen Preisen anzubieten. Derzeit umfasst die Richtlinie jene Produkte, die bereits unter die bestehende Ökodesign-Verordnung fallen, etwa Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke oder Fernseher. Weitere Produktgruppen sollen sukzessive folgen.

refurbed engagiert sich mit Lobbying im politischen Prozess

Von Beginn an engagierte sich auch das Wiener Scaleup refurbed, das über mehrere Wege aktiv Umwelt-Lobbying betreibt (brutkasten berichtete), im politischen Prozess. Gemeinsam mit Partnern wie der European Refurbishment Association (EUREFAS) habe man etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Teilnahme an Expert:innenveranstaltungen und Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen Einfluss genommen, heißt es von refurbed.

Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht die Richtlinie entsprechend positiv: „Die große Neuerung ist, dass Konsument:innen erstmals ein festgeschriebenes Recht auf Reparatur haben – und zwar über die Produktlebensdauer hinaus.“ Für Hersteller heiße das: Ihre Produkte müssen künftig besser reparierbar sein, so der Gründer. Er gibt einen Einblick: „In Österreich fanden bereits erste Konsultationen mit Akteuren aus dem Reparatursektor statt. Unternehmen analysieren, wie sie die neuen Vorgaben erfüllen können.“

Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“

Refurbed erwartet sich aber natürlich auch geschäftliche Vorteile aus der Umsetzung der Richtlinie. „Die Zielsetzung der Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell, weil sie Geräte reparierbarer und wiederverwendbarer macht – beides ist essenziell für hochwertige Refurbishment-Prozesse. Und sie verbessert im Idealfall und bei konsequenter Umsetzung die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Sichtbarkeit von unabhängiger Reparatur“, so Kaminski. Letztlich werde Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“ werden, was sowohl die Branche als auch die zirkuläre Wirtschaft stärke.

Refurbed hat in diesem Jahr bereits mehrfach Schlagzeilen gemacht. Nachdem im Februar ein größerer Stellenabbau durchgeführt werden musste, konnten im April zwei Milliarden Euro Außenumsatz verkündet werden. Im Juni schließlich gab das Scaleup bekannt, die Profitabilität erreicht zu haben.

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Heimzma
© Alissar Najjar - Alexander Valtingojer, Michael Kowatschew und Valentin Perkonigg von Heizma.

2024 als Wärmepumpen-Installateur gestartet positioniert sich das Wiener Startup Heizma mittlerweile als „ganzheitlicher Anbieter moderner Energielösungen“. Der Hintergrund: Der Wärmepumpen-Ausbau wurde bis Ende 2024 massiv gefördert und das Unternehmen baute sein Geschäftsmodell – zunächst sehr erfolgreich – darauf auf. Mit dem Förderstopp brach der Markt um 85 Prozent ein und Heizma reagierte unter anderem mit Produktdiversifizierung (brutkasten berichtete).

Zuletzt 2 Mio. Euro Monatsumsatz

Hinzu kamen Photovoltaik, Stromspeicher und E-Auto-Ladestationen. Zudem wurde mit meo Energy eine Energiemanagement-Lösung aus der Insolvenz übernommen und später in „Optima“ umbenannt. Der Strategiewechsel trägt Früchte: Zuletzt vermeldete Heizma im April mit zwei Millionen Euro den bislang höchsten Monatsumsatz.

Teilma: Energiegemeinschaft auch für Haushalte ohne eigene PV-Anlage

Nun kommt mit Teilma ein neues Angebot im Bereich Energiegemeinschaft hinzu. Über dieses können auch Haushalte, die selbst keine Photovoltaik-Anlage betreiben, überschüssigen Strom anderer Teilnehmer beziehen. Das passiert parallel zum Bezug vom bisherigen Stromanbieter und wird über „Optima“ gesteuert. Kund:innen sollen dabei letztlich von Preisvorteilen profitieren.

Kowatschew: „Machen Sonnenstrom alltagstauglicher“

Durchschnittlich sollen damit laut Heizma 80 Prozent des Stromverbrauchs abgedeckt werden, an sonnigen Tagen sogar bis zu 98 Prozent. Der Clou: Die Versorgung geht dank Stromspeicher auch in der Nacht weiter, wenn die Photovoltaik-Anlagen nicht produzieren. „Energiegemeinschaften sind großartig – aber häufig mit einer Schwachstelle verbunden: der Nacht. Genau dann, wenn besonders viel Energiebedarf herrscht, war Gemeinschaftsstrom bisher oft nicht verfügbar. Mit Teilma schließen wir diese Lücke“, kommentiert Heizma-Co-Founder und -CEO Michael Kowatschew. Man mache Sonnenstrom damit alltagstauglicher.

Günstigere regionale Variante

Einspeiser erhalten 8,40 Cent, Bezieher zahlen 10,90 Cent pro Kilowattstunde netto. Dabei gibt es die „Bürgerenergiegemeinschaft“ in zwei Varianten: einer österreichweiten und einer regionalen innerhalb einzelner Netzgebiete. Bei letzterer entfallen Teile der Netzentgelte. Wenn so eine regionale Zuordnung möglich sei, erfolge diese für Mitglieder automatisch, heißt es vom Startup.

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