08.08.2025
RIGHT TO REPAIR

refurbed-Gründer Kaminski: „Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell“

Die "Right-to-Repair"-Richtlinie der EU wird in etwas weniger als einem Jahr wirksam. Beim Wiener Scaleup refurbed begrüßt man das aus mehreren Gründen.
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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | Foto: refurbed

Konsument:innen sollen gekaufte Produkte einfacher, günstiger und länger reparieren (lassen) können – das ist die Zielsetzung der „Right to Repair“-Richtlinie der EU. Im Sommer 2024 begann für die EU-Mitgliedstaaten die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht – im Juli 2026 muss diese abgeschlossen sein.

Die Right-to-Repair-Richtlinie verpflichtet Hersteller u. a. dazu, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen und den Zugang zu diesen Informationen für Verbraucher:innen, unabhängige Reparaturbetriebe und Händler:innen zu unterstützen sowie Reparaturen zu angemessenen Preisen anzubieten. Derzeit umfasst die Richtlinie jene Produkte, die bereits unter die bestehende Ökodesign-Verordnung fallen, etwa Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke oder Fernseher. Weitere Produktgruppen sollen sukzessive folgen.

refurbed engagiert sich mit Lobbying im politischen Prozess

Von Beginn an engagierte sich auch das Wiener Scaleup refurbed, das über mehrere Wege aktiv Umwelt-Lobbying betreibt (brutkasten berichtete), im politischen Prozess. Gemeinsam mit Partnern wie der European Refurbishment Association (EUREFAS) habe man etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Teilnahme an Expert:innenveranstaltungen und Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen Einfluss genommen, heißt es von refurbed.

Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht die Richtlinie entsprechend positiv: „Die große Neuerung ist, dass Konsument:innen erstmals ein festgeschriebenes Recht auf Reparatur haben – und zwar über die Produktlebensdauer hinaus.“ Für Hersteller heiße das: Ihre Produkte müssen künftig besser reparierbar sein, so der Gründer. Er gibt einen Einblick: „In Österreich fanden bereits erste Konsultationen mit Akteuren aus dem Reparatursektor statt. Unternehmen analysieren, wie sie die neuen Vorgaben erfüllen können.“

Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“

Refurbed erwartet sich aber natürlich auch geschäftliche Vorteile aus der Umsetzung der Richtlinie. „Die Zielsetzung der Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell, weil sie Geräte reparierbarer und wiederverwendbarer macht – beides ist essenziell für hochwertige Refurbishment-Prozesse. Und sie verbessert im Idealfall und bei konsequenter Umsetzung die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Sichtbarkeit von unabhängiger Reparatur“, so Kaminski. Letztlich werde Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“ werden, was sowohl die Branche als auch die zirkuläre Wirtschaft stärke.

Refurbed hat in diesem Jahr bereits mehrfach Schlagzeilen gemacht. Nachdem im Februar ein größerer Stellenabbau durchgeführt werden musste, konnten im April zwei Milliarden Euro Außenumsatz verkündet werden. Im Juni schließlich gab das Scaleup bekannt, die Profitabilität erreicht zu haben.

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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
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Im Juli gab das Welser Scaleup Reploid bereits vorläufige Zahlen zum Geschäftsjahr 2025 bekannt, wie brutkasten berichtete. Und große Überraschungen gibt es im nun veröffentlichten kompletten Jahresbericht bei den damals genannten Kennzahlen keine:

Der Umsatz stieg demnach von 5,1 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 37,9 Millionen Euro im Jahr 2025, das Betriebsergebnis (EBIT) von 1,1 Millionen auf 12,6 Millionen Euro. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro und das Eigenkapital von 4,7 Millionen auf 19,2 Millionen Euro (jeweils zum Stichtag 31.12.). Unterm Strich stehen 9,4 Millionen Euro Gewinn.

Österreichs Scaleup-Musterschüler?

Die Zahlen sprechen für sich, will man meinen. Ist Reploid also Österreichs Scaleup-Musterschüler, dem starkes Wachstum auf allen Ebenen bei steigender Profitabilität gelingt? Ein genauer Blick in den Jahresbericht abseits der Zahlen, die es in die begleitende Presseaussendung geschafft haben, zeigt ein deutlich differenzierteres Bild.

Hoher Gewinn trifft tief negativen Cashflow

In der Presseaussendung nennt Reploid Umsatz, Betriebsergebnis, Bilanzsumme und Eigenkapital. Der Jahresüberschuss und vor allem die Cashflow-Rechnung finden sich nur im vollständigen Bericht. Und dort zeigt sich, dass die Ertragszahlen deutlich von der tatsächlichen Kassenlage abweichen: Dem ausgewiesenen Gewinn von 9,4 Millionen Euro steht ein Minus von nicht weniger als 6,5 Millionen Euro beim operativen Cashflow gegenüber. Hinzu kamen Abflüsse für Investitionen von rund 6,1 Millionen Euro. Diesen Geldbedarf deckte das Scaleup mit frischem Geld von außen: Über Eigenkapitaleinzahlungen von Investoren sowie neue Kredite holte man sich 2025 insgesamt 12,4 Millionen Euro. Mit Stichtag 31.12.2025 lag der ausgewiesene Kassenbestand bei rund 6.000 Euro, also eine „schwarze Null“.

Große offene Forderungen mit Unsicherheitsfaktor im Umsatz

Ein wesentlicher Grund für diese Schere zwischen dem verbuchten Gewinn und dem tatsächlichen Kassenstand liegt in den Verträgen für die Insektenmastanlagen, die das Scaleup für seine Kunden baut. Zwar verbuchte Reploid einen Rekordumsatz von 37,9 Millionen Euro, wartete zum Bilanzstichtag jedoch noch auf erhebliche Kundenzahlungen: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen netto, also bereits nach Abzug von Wertberichtigungen, mit rund 18,6 Millionen Euro in der Bilanz.

Ein Unsicherheitsfaktor: Viele Kunden müssen vertraglich erst zahlen, wenn ein behördlicher Baubescheid für die jeweilige Anlage vorliegt. Da Fälligkeit und Zahlungszeitpunkt vieler Forderungen damit unsicher sind, musste Reploid den Wert seiner Forderungen drastisch korrigieren. Zum Bilanzstichtag summierten sich die Wertberichtigungen auf 13,8 Millionen Euro, wovon allein 12,1 Millionen Euro das operative Ergebnis des Jahres 2025 als Aufwand belasteten. Wegen dieser Unsicherheiten stufte der Prüfer Deloitte die Werthaltigkeit der Forderungen im Bericht als „besonders wichtigen Prüfungssachverhalt“ ein.

Viele Geschäfte im eigenen Firmennetzwerk

Auffällig ist zudem eine enge Verflechtung im eigenen Firmennetzwerk. Zu den offenen Kundenforderungen kommen weitere Forderungen von rund 6,5 Millionen Euro gegenüber Tochtergesellschaften, davon rund 2 Millionen Euro aus Lieferungen und Leistungen und der Rest aus Finanzierungen und Verrechnungen, sowie von rund 5,3 Millionen Euro gegenüber Beteiligungsunternehmen der Gruppe. Die Forderungen gegenüber den eigenen Töchtern mussten dabei bereits mit 5,5 Millionen Euro wertberichtigt werden, das entspricht rund 46 Prozent ihres ursprünglichen Werts.

Zusätzlich stiegen die Vermögenswerte durch ein von einer Tochterfirma erworbenes Patentrecht im Wert von knapp 4,8 Millionen Euro. Frisches Geld von außen brachte dieser interne Deal freilich nicht. Zum Stichtag standen zugleich Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von knapp 6 Millionen Euro aus Verrechnungen in den Büchern.

„Kleine Kapitalgesellschaft“ Reploid muss keinen Konzernabschluss vorlegen

Ein weiterer auffälliger Punkt betrifft die Transparenz. Die Bilanzsumme wuchs von 7,7 Millionen auf 48,3 Millionen Euro, die Belegschaft auf Gruppenebene lag per Ende 2025 bei 109 Mitarbeitenden. Dennoch ist das Unternehmen formell weiterhin als „kleine Kapitalgesellschaft“ eingestuft. Zudem greifen laut Bericht die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 246 UGB: Reploid muss daher keinen Konzernabschluss aufstellen. Das tatsächliche Gesamtbild der Finanzen aller in- und ausländischen Tochterfirmen bleibt für die Öffentlichkeit damit teilweise intransparent. Die im aktuellen Bericht veröffentlichte Beteiligungsliste weist jedenfalls bei mehreren Tochtergesellschaften Verluste aus, was das Gesamtbild schärft.

Normaler Vorgang, außergewöhnliche Transparenz

Dass bei derartigem Wachstum ein hoher Kapitalbedarf besteht und es finanzielle Risiken und Unsicherheitsfaktoren gibt, ist bei Scaleups freilich völlig normal. Und auch dass bei den kommunizierten Zahlen eine Auswahl getroffen wird, die das Unternehmen gut dastehen lässt, ist gang und gäbe. Der Unterschied liegt freilich darin, dass Reploid als börsennotiertes Unternehmen höhere Transparenzpflichten hat. Es notiert seit Juli 2025 im direct market plus der Wiener Börse. Für Beobachter:innen bietet Reploids Jahresabschluss 2025 in Kombination mit der Presseaussendung jedenfalls ein spannendes Anschauungsobjekt, wie man mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen hantieren kann.

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