08.08.2025
RIGHT TO REPAIR

refurbed-Gründer Kaminski: „Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell“

Die "Right-to-Repair"-Richtlinie der EU wird in etwas weniger als einem Jahr wirksam. Beim Wiener Scaleup refurbed begrüßt man das aus mehreren Gründen.
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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | Foto: refurbed

Konsument:innen sollen gekaufte Produkte einfacher, günstiger und länger reparieren (lassen) können – das ist die Zielsetzung der „Right to Repair“-Richtlinie der EU. Im Sommer 2024 begann für die EU-Mitgliedstaaten die zweijährige Frist zur Umsetzung in nationales Recht – im Juli 2026 muss diese abgeschlossen sein.

Die Right-to-Repair-Richtlinie verpflichtet Hersteller u. a. dazu, Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen und den Zugang zu diesen Informationen für Verbraucher:innen, unabhängige Reparaturbetriebe und Händler:innen zu unterstützen sowie Reparaturen zu angemessenen Preisen anzubieten. Derzeit umfasst die Richtlinie jene Produkte, die bereits unter die bestehende Ökodesign-Verordnung fallen, etwa Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke oder Fernseher. Weitere Produktgruppen sollen sukzessive folgen.

refurbed engagiert sich mit Lobbying im politischen Prozess

Von Beginn an engagierte sich auch das Wiener Scaleup refurbed, das über mehrere Wege aktiv Umwelt-Lobbying betreibt (brutkasten berichtete), im politischen Prozess. Gemeinsam mit Partnern wie der European Refurbishment Association (EUREFAS) habe man etwa durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Teilnahme an Expert:innenveranstaltungen und Gesprächen mit Entscheidungsträger:innen Einfluss genommen, heißt es von refurbed.

Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht die Richtlinie entsprechend positiv: „Die große Neuerung ist, dass Konsument:innen erstmals ein festgeschriebenes Recht auf Reparatur haben – und zwar über die Produktlebensdauer hinaus.“ Für Hersteller heiße das: Ihre Produkte müssen künftig besser reparierbar sein, so der Gründer. Er gibt einen Einblick: „In Österreich fanden bereits erste Konsultationen mit Akteuren aus dem Reparatursektor statt. Unternehmen analysieren, wie sie die neuen Vorgaben erfüllen können.“

Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“

Refurbed erwartet sich aber natürlich auch geschäftliche Vorteile aus der Umsetzung der Richtlinie. „Die Zielsetzung der Richtlinie stärkt natürlich auch unser Geschäftsmodell, weil sie Geräte reparierbarer und wiederverwendbarer macht – beides ist essenziell für hochwertige Refurbishment-Prozesse. Und sie verbessert im Idealfall und bei konsequenter Umsetzung die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Sichtbarkeit von unabhängiger Reparatur“, so Kaminski. Letztlich werde Refurbishment „leichter, schneller und günstiger“ werden, was sowohl die Branche als auch die zirkuläre Wirtschaft stärke.

Refurbed hat in diesem Jahr bereits mehrfach Schlagzeilen gemacht. Nachdem im Februar ein größerer Stellenabbau durchgeführt werden musste, konnten im April zwei Milliarden Euro Außenumsatz verkündet werden. Im Juni schließlich gab das Scaleup bekannt, die Profitabilität erreicht zu haben.

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In einem Interview mit brutkasten im Februar dieses Jahres hob die Wiener Digitalstadträtin Barbara Novak (SPÖ) den Standort Wien für eine „AI Gigafactory“ noch hervor. Die Abwärme der Server sollte dabei direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist werden, so das Konzept. „Bei einer AI Gigafactory fällt sehr viel Abwärme an, mit der bis zu 200.000 Haushalte versorgt werden könnten. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zur Dekarbonisierung der Fernwärme und stellt eine klassische Win-win-Situation dar“, so Novak im Interview.

Brief von Digitalstadträtin an EU

Die Auflagen der Förderung seien von Seiten der EU nun aber dahingehend geändert worden, dass das Projekt an keinen bestimmten Standort bzw. an keine definierten Auflagen gebunden werden dürfe, berichtet die Tageszeitung Kurier. Ein zentrales Element der Wiener Bewerbung beinhaltet jedoch die erwähnte Anknüpfung der Gigafactory an das Fernwärmenetz (brutkasten berichtete). Laut Kurier wird in einem offiziellen Brief der Digitalstadträtin an die EU nun dazu aufgerufen, die Auflagen für die Förderung nochmal zu überdenken.

„Einkaufsgemeinschaften“ nicht passend für Stadt Wien

Das Finanzierungsmodell für das 5-Milliarden-Euro-Projekt sah ursprünglich vor, dass zwei Drittel der Mittel von privaten Investoren und ein Drittel gemeinschaftlich von der Stadt Wien, dem Bund sowie der EU aufgebracht werden. Aktuelle Bestrebungen in Brüssel sehen nun jedoch die Bildung von standortungebundenen „Einkaufsgemeinschaften“ vor. Für Wien würde dies bedeuten, dass das Projekt nicht mehr zwingend an die geplante Abwärme-Integration in das Fernwärmenetz gekoppelt werden dürfte. Da diese Koppelung jedoch eine Grundvoraussetzung der Wiener Bewerbung ist, wird eine Beteiligung unter den geänderten Bedingungen derzeit hinterfragt.

Fünf Gigafactories geplant

Bis zum Jahr 2028 plant die Europäische Union den Baubeginn von bis zu fünf neuen „AI-Gigafactories“. Diese hochmodernen Rechenzentren sollen speziell auf die enormen Anforderungen zugeschnitten werden, die das Training und der laufende Betrieb fortschrittlicher Künstlicher Intelligenz mit sich bringen. Dabei legt die EU besonderen Wert auf strengste Maßstäbe in den Bereichen Datensicherheit, IT-Schutz und Energieeffizienz.

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