15.06.2021

Refurbed launcht neue BuyBack-Plattform für ungenützte Smartphones & Tablets

Mit refurbed BuyBack können Konsumenten ab sofort ihre alten Smartphones oder Tablets über eine neu gelaunchte Plattform verkaufen. Diese werden anschließend von refurbed Partnern vollständig erneuert und zurück in die Kreislaufwirtschaft gebracht.
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Das refurbed-Gründertrio (v.l.): Peter Windischhofer, Jürgen Riedl und Kilian Kaminski | (c) refurbed

Rund 200 Millionen Smartphones liegen laut einer aktuellen Studie von Bitkom in deutschen Haushalten ungenützt herum – umgerechnet auf Österreich entspricht dies Schätzungen zufolge rund 25 Millionen Stück. Dabei handelt es sich um einen Wert, der in den nächsten Jahren nach dem neuen Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission drastisch gesenkt werden muss.

Neue Plattform von refurbed ermöglicht einfachen Verkauf

Abhilfe möchte nun das Wiener Startup refurbed schaffen, dass rund sechs Monate Zeit in die Entwicklung einer neuen BuyBack-Plattform gesteckt hat, über die Konsumenten ihr altes Smartphone mit wenigen Klicks weiterverkaufen können. „Einfach, schnell und sicher – das waren die wichtigsten Aspekte, auf die wir bei der Umsetzung unseres BuyBack-Programms geachtet haben. Gleichzeitig, dass der gesamte Abwicklungs-Prozess für Kundinnen und Kunden auch absolut transparent ist. Damit wollen wir eine attraktive Alternative bieten, anstatt alte und nicht mehr verwendete Geräte zu Hause verstauben zu lassen“, so Peter Windischhofer, Co-Founder von refurbed, über die Zielsetzung des neuen Programms.

Warum sich Konsumenten nicht trennen wollen

Doch warum trennen sich Konsumenten so ungern von ihren ungenützten Smartphones? Laut einer aktuellen Market-Umfrage, die refurbed zum Launch des neuen BuyBack-Programms in Auftrag gegeben hat, gaben 40 Prozent aller Befragten in Österreich an, dass sie überhaupt keine Möglichkeit für den Verkauf kennen, noch nie darüber nachgedacht haben oder auch keinen Bedarf darin sehen. Rund ein Viertel der Befragten hat bereits ein nicht mehr genutztes Smartphone privat verkauft. Nur 15 Prozent wissen prinzipiell, wie und wo sie ihr Gebrauchtgerät verkaufen könnten. 

So funktioniert das BuyBack-Programm von refurbed

Rund ein halbes Jahr Entwicklungszeit stecken in der neuen Plattform von refurbed, über die Konsumenten alle ihre ungenützten Smartphones und Tablets direkt über die refurbed-Plattform verkaufen können. Dafür sind laut dem Startup nur drei Schritte erforderlich:

  1. Das entsprechende Gerät unter buyback.refurbed.com auswählen und weitere Angaben zu Zustand sowie technischen Details, beispielsweise die Speichergröße, ergänzen. Sind alle Daten vollständig, wird der kalkulierte Ankaufspreis angezeigt – für ein iPhone 8 gibt es beispielsweise bis zu 109 Euro, für ein iPhone X bis zu 179 Euro zurück. 
  2. Ist die Kundin oder der Kunde damit einverstanden, wird der Artikel einfach in den Verkaufskorb gelegt und der Vorgang abgeschlossen. Das refurbed-Team übermittelt daraufhin ein kostenloses Versandetikett.
  3. Dann muss das Gerät nur mehr ordentlich verpackt und verschickt werden. Sobald es bei refurbed einlangt, wird der Zustand entsprechend den Angaben überprüft und der Geldbetrag umgehend auf das zuvor angegebene Konto der Verkäuferin bzw. des Verkäufers überwiesen.

Nicht mehr brauchbare Geräte können gespendet werden

Für den Fall, dass sich ein Endgerät nicht mehr für den Refurbishment-Prozess eignet, hat sich das Startup auch etwas einfallen lassen: Irreparable Handys, Smartphones und Tablets können direkt über die Plattform gespendet werden. Sie werden laut refurbed gesammelt und fachgerecht recycelt.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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