18.04.2023

Zuzug, Arbeitszeit-Änderung & Co. – die Rezepte gegen den Fachkräftemangel

Österreich braucht dringend Fachkräfte. Dahingehend sind sich Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer einig. Am Dienstag wurde das gemeinsame Vorgehen präsentiert.
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Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel wird von der heimischen Wirtschaft als größtes Problem wahrgenommen | (c) Adobe Stock - ArtFamily

100 Mangelberufe zählt das Arbeitsministerium derzeit: Von Dachdecker über Kellner bis hin zu Schlossern in Österreich fehlt es in mehreren Branchen an qualifiziertem Personal. Insgesamt fehlen 200.000 Arbeitskräfte im Land. Die Wirtschaftskammer und das Wirtschaftsministerium haben sich nun, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, auf ein “Memorandum of understanding” geeinigt.

Problem Fachkräftemangel erkannt, Lösungen geplant

Das Problem dürften Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher und WKÖ-Präsident Harald Mahrer verstanden haben. “Die Attraktivierung ist eine wichtige Aufgabe, die uns über Jahre nicht lassen wird”, sagte Mahrer. Dabei sei nun das zentrale Ziel die bestehenden Reformen in die Breite wirken zu lassen, ergänzte Kocher.

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte sei eine wichtige Maßnahme, führte Kocher aus. Im ersten Quartal 2023 wurden 1.900 Karten ausgestellt, das entspricht einem Zuwachs von 48 Prozent im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2022. Um nun noch mehr Arbeitskräfte nach Österreich zu holen, brauche es nun einen Schulterschluss zwischen den einzelnen Institutionen.

Konkret sollen Ministerien gemeinsam mit der Wirtschaftskammer und der Austrian Business Agency (ABA) Maßnahmen vorantreiben, die Österreich als Arbeitsstandort weiter attraktiveren. Welche das sind? Kocher und Mahrer blieben da weitgehend zurückhaltend. Die bessere Ausgestaltung der Gesundheitsversorge und der Ausbau einer flächendeckenden Kinderbetreuung seien jeweils mögliche Stellschrauben. Es bräuchte jedoch auch die Unterstützung andere Stellen und Ministerien. Beispielsweise könnten weitere Schritte gesetzt werden, um die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen zu beschleunigen oder generell möglich zu machen. Dafür brauche es auch das Bildungsministerium.

Mahrer: “Asyl und Migration nicht vermischen”

Ziel ist es, das Bild von Österreich als “attraktiven Arbeits- und Lebensort” in der Welt zu verankern, meinte Mahrer. Der WKÖ-Präsident sprach die großen Vorzüge des Landes an, wie unter anderem die starke Kaufkraft. In diesem Bereich wäre Österreich auf Rang drei in der EU, nur Luxemburg und Dänemark haben die Nase vorne. “Es gilt zu zeigen, dass jeder verdiente Euro in Österreich auch etwas wert ist – und man davon mehr bekommt als in anderen Ländern”, so Mahrer.

Generell herrsche derzeit ein harscher Konkurrenzkampf um ausländische Arbeitskräfte. Laut Kocher sei die WKÖ aber mit ihren vielen internationalen Zweigstellen, der “ideale Partner”; um das Bild Österreichs nach außen zu tragen. Im Inland will die WKÖ zudem das “Mentoring für MigrantInnen“-Programm weiterentwickeln. Konkrete Vorhaben ließen Kocher und Mahrer dazu vermissen.

Die ABA habe sich indes in Polen und auch auf den Philippinen begonnen, Projekte aufzubauen und Delegationen zu entsenden, die Österreich als attraktiven Standort ein Gehör verschaffen und den Fachkräftemangel beschränken sollen. Der österreichische Botschafter der Philippinen spricht von einer möglichen Win-Win-Situation, die sich ergeben könnte. So würde das südost-asiatische Land auch von österreichischen Initiativen profitieren.

Keine Änderungen wollen Mahrer und Kocher jedenfalls beim Zugang für den Arbeitsmarkt für aktive oder abgelehnte Asylwerber:innen. Das Thema war zuletzt wieder hochgekocht, nachdem eine indische Familie in Oberösterreich abgeschoben wurde. Die Mutter war als Köchin in einem Wirthaus beschäftigt gewesen, dem laut dem Wirt nun die Schließung droht.

“Es geht darum, dass sich die Wirtschaft aussucht, wen wir im Land haben wollen und nicht die Schlepper”, meinte Mahrer. Eine Vermischung aus Asyl und Arbeitsmigration sei in jeder Form abzulehnen. Die teils harsche Migrationsrhetorik der ÖVP würde das Bild Österreichs laut Mahrer jedenfalls nicht beschädigen und die Diskussion darüber sei vielmehr innenpolitisch konstruiert als ein grenzübergreifendes Thema.

Klare Absage an Arbeitszeitverkürzung

Zuletzt nannte Bundeskanzler Nehammer die Gastarbeiter, die nach Österreich zugezogen sind, einen Fehler. Auf brutkasten-Nachfrage, ob derartige Aussagen nicht konträr zu dem Vorhaben wäre, mehr qualifiziertes Personal zu rekrutieren, meinte Mahrer: „Wir haben gesehen, dass sich viele Personen aus dem Balkan oder der Türkei hier integriert haben und ein Wirtschaftsleben aufgebaut haben – da gab es großartige Erfolge in den letzten Jahren, aber eben nicht nur. Es gab und gibt auch Probleme, beispielsweise bei Deutschkenntnissen – Integration braucht immer beide Seiten”.

Die zuletzt häufig diskutierte Arbeitszeitverkürzung wiederum sei laut Kocher ein Fall für die Verhandlung von Kollektivverträgen. Er warnt jedoch davor, dass eine Arbeitszeitverkürzung zu einem weiteren Fachkräftemangel führen würde. Mahrer ergänzte, dass jede nicht geleistete Stunde das Problem verschärfen könnte. „Eine generelle Arbeitszeitverkürzung ist unter diesen Rahmenbedingungen undenkbar“, so Mahrer. Diese hätte fatale Folgen für das österreichische Steuer- und Sozialsystem.

Generell habe man das Ziel Überstunden und längere Arbeitszeit weiter zu attraktiveren. Eine Möglichkeit hierfür wäre unter anderem ein neues Modell der Besteuerung von Überstunden. Der Fachkräftemangel wäre im Endeffekt eine Aufgabe “für uns alle”, meinten Mahrer und Kocher. So gehe es um nicht weniger, als den “Erhalt und die Entwicklung des Wohlstands in Österreich”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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