26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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3Folio setzt auf Business Angels

Zur Runde gehören bisherige Bestandsinvestoren und neue Kapitalgeber wie CoinIX und weitere, die “teilweise einen eigenen Pain in diesem Bereich haben”, wie Schöngruber im Gespräch mit dem brutkasten mitteilt: “Unsere Investoren sind eigentlich Business Angels”, sagt er. “Das war uns bisher sehr wichtig, damit wir unsere Flexibilität in der Frühphase bewahren.”

Neue Module

Das FinTech brachte nach dem damaligen strategischen Investment der Blockpit AG “den ersten Krypto-Tracker” für institutionelle Investoren auf den Markt. Aktuell befindet man sich im Onboarding-Prozess der ersten Krypto-Fonds aus Österreich und Deutschland, unterstützt durch das neue Erweiterungsmodul für Fonds.

Weitere Module für Accounting und Tax sind in Entwicklung und werden in den kommenden Monaten schrittweise eingeführt. Diese sollen Family Offices und Krypto-Fonds eine umfassende Lösung für die Verwaltung und Dokumentation digitaler Vermögenswerte bieten.

“Unser Ziel ist es, den administrativen Aufwand bei der Verwaltung von Krypto-Assets für Unternehmen um bis zu 70 Prozent zu reduzieren und unsere Lösung europaweit auszurollen”, erklärt Schöngruber. “Darüber hinaus entwickeln wir derzeit eine Lösung, die die Zusammenarbeit mit Steuerberatern erheblich vereinfacht. So können sich institutionelle Investoren verstärkt auf ihr Portfolio-Management konzentrieren, während 3Folio den administrativen Prozess automatisiert.”

3Folio mit Fokus auf institutionelle Investoren

Während Investor Blockpit sich auf die Bedürfnisse von Retail-Investoren und Behörden konzentriert, liegt der Fokus von 3Folio auf institutionellen Investoren: “Durch diese Zusammenarbeit können wir den europäischen Markt ideal bedienen und neuartige Möglichkeiten für unsere Kunden schaffen”, heißt es vom Startup. “Durch unseren Fokus auf die Bedürfnisse von Unternehmen bedient die 3Folio GmbH Lösungen für einen schnell wachsenden Markt, dessen Potenzial lange unterschätzt wurde.”

Mit dem frischen Kapital möchte 3Folio das Core-Team erweitern, die Sichtbarkeit erhöhen und die Weiterentwicklung der Produkte vorantreiben.

Bis Ende des Jahres soll die Plattform zudem institutionellen Kunden ermöglichen, alle relevanten Daten für den Jahresabschluss effizient aufzubereiten und nahtlos an Steuerberater zu übermitteln. In diesem Schritt sieht man einen bedeutenden Meilenstein, um die eigene Position in Europa als “eine der ersten Lösungen” für institutionelle Investoren, wie Fonds, auszubauen.

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