26.02.2019

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das sind die Neuerungen

Die Bundesregierung wird morgen im Ministerrat die angekündigte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beschließen. Dem brutkasten liegen die konkret geplanten Neuerungen bereits vor.
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RWR-Karte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte
Die Rot-Weiß-Rot-Karte (Muster)

2011 wurde sie als “zentrales Instrument für qualifizierte Migration nach Österreich” geschaffen. Doch in der Praxis wies die Rot-Weiß-Rot-Karte, über die Nicht-EU-Bürger (bzw. Nicht-Schweizer) eine dauerhafte Arbeitserlaubnis bekommen können, bislang einige Schwierigkeiten auf. So müssen Antragsteller etwa einen Wohnsitz in Österreich vorweisen, ohne zu wissen, ob und wann sie die Karte überhaupt bekommen. Diese und weitere Hürden sollen nun über eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte beseitigt werden, die morgen im Ministerrat beschlossen wird.

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Schramböck zur bisherigen Regelung: “schlichtweg absurd”

“In der Vergangenheit war die Anwerbung von Spezialisten aus dem Ausland bürokratisch, langwierig und nicht praxisorientiert. Dass Bewerber noch vor der Zusage zu einer Rot-Weiß-Rot-Karte eine Unterkunft im Inland nachweisen mussten, war schlichtweg absurd und hat nicht der Lebensrealität der Antragsteller entsprochen”, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Das Fachkräftethema sei für heimische Firmen ein zentrales Problem. “Gerade für Startups und in digitalen Berufsfeldern braucht es immer öfter Experten, die nicht nur in Österreich sondern in ganz Europa fehlen”, sagt die Ministerin.

Erste Schritte bereits Anfang des Jahres

Erste Schritte sind schon im Vorfeld gesetzt worden. So führte man bereits Anfang des Jahres die Regionalisierung der Mangelberufsliste und eine erweiterte Bundes-Mangelberufsliste (45 statt 27 Berufe) ein und setzte weitere Maßnahmen wie die Anpassung des Punkteschemas bei sogenannten “sonstigen Schlüsselkräften”. Das ist übrigens in der Praxis die häufigste Kategorie bei den Anträgen. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren jährlich im Schnitt rund 2000 Rot-Weiß-Rot-Karten vergeben.

Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte: Das wird beschlossen

Der aktuelle Ministerratsbeschluss, der noch vom Nationalrat bestätigt werden muss, betrifft das Ausländerbeschäftigungsgesetz, die Fachkräfteverordnung und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Die Zuständigkeiten liegen damit bei drei verschiedenen Ministerien. Folgende Änderungen sollen morgen konkret beschlossen werden:

Entfall der “ortsüblichen Unterkunft” bei der Antragstellung

Bis dato musste man bei Antragstellung einer Rot-Weiß-Rot-Karte etwa an einer österreichischen Botschaft bereits bei der Antragsstellung eine Unterkunft nachweisen. In der Praxis haben hier viele Unternehmen für die beantragenden Personen Unterkünfte im Inland organisiert oder es wurden “sonstige Konstrukte” gewählt, wie es aus dem Büro Schramböck heißt. Das entfällt nun.

Anpassung der Gehaltsgrenzen bei “sonstigen Schlüsselkräften”

Die Praxis habe gezeigt, dass der derzeit vorausgesetzte Mindestlohn bei den “sonstigen Schlüsselkräften” zu hoch angesetzt war, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Bislang galt bei Schlüsselkräften bis 30 Jahre die Grenze von 50 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also zuletzt 2565 Euro brutto pro Monat. Die Schwelle wird nun auf 40 Prozent, also 2088 Euro brutto pro Monat abgesenkt. Bei über 30-Jährigen lag die Schwelle bislang bei 60 Prozent der ASVG Höchstbeitragsgrundlage, also 3078 Euro brutto pro Monat. Diese wird nun auf 50 Prozent, also 2610 Euro brutto pro Monat abgesenkt.

Prozessoptimierung und Beschleunigung durch Digitalisierung

Man wolle den Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und Antragsprozesse laufend straffer gestalten, heißt es aus dem Büro Schramböck. So gebe es etwa derzeit einen Postlauf für Karten-Anträge von österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland nach Österreich und anschließend die Zuteilung an die zuständigen Aufenthaltsbehörden in den Bundesländern. Die Informationen werden dabei tatsächlich per Post übermittelt – mit entsprechender Dauer. Hier gebe es viel Vereinfachungspotenzial, heißt es aus dem Ministerium.

Konkret liefen derzeit die finalen Vorbereitungsarbeiten für das “Projekt AnNA”, beim dem Innen- und Außenministerium sowie Länder an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Dabei handelt es sich um eine gemeinsame EDV-Anwendung zur Administration aller Anträge gemäß Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Anträge, die etwa bei einer Botschaft eingebracht werden, könnten damit “auf Knopfdruck” digital an die zuständige Inlandsbehörde übermittelt werden. Der Probebetrieb sei für laufendes Jahr geplant, heißt es. Anfang 2020 soll laut Plan der Vollbetrieb starten.

⇒ Zum Migrationsportal der Bundesregierung

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Christopher Helf war CTO und CO-Founder beim Wiener Krypto-Trading-Startup Trality. Im August des Vorjahres musste dieses Konkurs anmelden. Bereits ein Monat zuvor musste die Trading-Plattform ihren Service einstellen. Damals sei es dem Startup “aufgrund des aktuellen Marktumfelds nicht möglich gewesen, die Plattform und Dienstleistungen weiterhin anzubieten” – brutkasten berichtete.

Mit Januar 2024 startete Helf eine neue Challenge als CTO und Co-Founder des in Bonn sitzenden AI-Startups pagent.ai – gemeinsam mit CEO und Co-Founder Constantin Dißelkamp. Am gestrigen Montag vermeldete das Startup positive Nachrichten: Nämlich den Abschluss einer Pre-Seed-Finanzierungsrunde in Höhe von 900.000 US-Dollar – umgerechnet etwa 857.000 Euro.

AI-basierte Hyperpersonalisierung

Pagent.ai befasst sich mit der “AI-basierten Hyperpersonalisierung von Websites”. Das nun frische Kapital stammt vom teilstaatlichen High-Tech Gründerfonds (HTGF) – einem der größten deutschen Seed-Investoren, ebenfalls mit Sitz in Bonn.

Mit der generativen KI von pagent.ai können personalisierte Webinhalte erstellt und damit eine bessere Nutzeransprache ermöglicht werden. Wie das deutsche Medium startbase.de berichtet, soll pagent.ai “Webseiten automatisch auf die Bedürfnisse und Vorlieben bestimmter Zielgruppen abstimmen”, wodurch diese Marketingziele effizienter erreichen können.

Die Lösung von pagent.ai eigne sich insofern für Unternehmen, als dass diese keine A/B-Testungen mehr durchführen bräuchten, so das Startup. Das AI-System des Startups soll “automatisch die effektivste Variante der Website” identifizieren und “sie den Nutzern ausspielen, was zu einer verbesserten Nutzererfahrung führt”, heißt es auf starbase.de. Die Lösung soll überdies auf die “Verbesserung von Text- und Bildelementen” setzen.

Telekom und E-Commerce im Fokus

Für das kommende Geschäftsjahr plane das Startup, die Funktionalitäten seiner Technologie auf Struktur, Design und Video-Inhalte auszudehnen. Aktuell würden Testungen mit Pilotkunden durchgeführt, wobei sie die sogenannten “pagents” von pagent.ai testen. Diese “pagents” ermöglichen es, Website-Elemente automatisiert zu optimieren und die beste Version für Nutzer:innen auszuspielen, heißt es.

“Unser langfristiges Ziel ist es, das führende AI-Modell für personalisierte Kommunikation zu entwickeln und Online-Erfahrungen völlig neu zu gestalten”, wird Co-Founder Dißelkamp von startbase.de zitiert.

Die Lösung zeige sich bislang – nach Angaben des Startups – besonders für Unternehmen aus den Bereichen der Telekom und des Mode-Online-Handels interessant. Co-Founder Helf bestätigt: “Besonders Telekommunikations- und Fashion-E-Commerce-Unternehmen zeigen großes Interesse für die Automatisierungslösung. Für jede Organisation mit Onlinepräsenz liegt großes Potenzial in der Marketingautomatisierung mit AI, um ihre Ziele besser zu erreichen.”

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