12.05.2020

Reeloq: Deal mit „2Min2Mio“-Investoren „noch in Verhandlungsphase“

Hans Peter Haselsteiner wollte bei "2 Minuten 2 Millionen" relativ schnell in das junge Startup von Lukas Watzinger und Julia Schadinger investieren. Doch auch Katharina Schneider wollte sich Reeloq nicht entgehen lassen und schloss sich als Investorin vor laufender Kamera dem Anti-Drop-System der beiden Gründer an. Aktuell befinden sich die Gespräche noch im Laufen, wie der CEO erklärt, allerdings wurde inzwischen aus dem Prototypen ein fertiges Produkt.
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Reeloq, Antidrop-System, Anti-Drop-System, Handyschutz, Bergsteigen, Sport, Bau, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Reeloq - Lukas Watzinger und Julia Watzinger, Gründer von Reeloq, mit ihrem Anti-Drop-System.

Bei aller möglichen Kritik an Startup-Sendungen wie „2 Minuten 2 Millionen“, die letzte Folge der Pitch-Show zeigte anhand des Beispiels von Reeloq, welche Vorteile ein Auftritt vor den TV-Investoren bringen kann. Vor laufender Kamera gab es einen Deal mit Mediashop-Chefin Katharina Schneider und Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner: 75.000 Euro für 25,1 Prozent Beteiligung. Auch wenn das Investment nicht durch ist und, wie Co-Founder Lukas Watzinger erklärt, noch verhandelt wird, so war es gerade der Konzern-Chef und Ex-Politiker, der das Startup auf einen Weg brachte, um einen weitaus größeren Markt zu erschließen, als das Reeloq-Team vor dem Auftritt im Sinn hatte.

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Die Erwartungen eines Investors

Haselsteiner hatte festgestellt, dass man beim Anti-Drop-Schutz, der sich vorrangig an Bergsteiger und Sportler richtete, mehr als sein Smartphone oder eine „Action-Cam“ befestigen kann. Merklich begann es im Juror zu rattern. Er ließ, nachdem er ein Angebot gemacht hatte, das TV-Publikum und die beiden Gründer Watzinger und Julia Schadinger an seinen Erwartungen an das junge Startup teilhaben.

Reeloq als neuer Standard

Er sagte: „In drei Jahren darf keine Polizeiuniform, kein STRABAG-Anzug oder keine Feuerwehr-Kleidung ohne Reeloq sein“. Kurzum: Der Geschäftsmann sah Reeloq als neuen „Standard für Arbeits- und Einsatzbekleidung, durch dessen durchdachtes Sicherungssystem die Arbeitssicherheit in manchen Bereichen erhöht werden kann“, wie es laut Aussendung heißt.

Auch B2B im Visier

Auf Nachfrage, wie es mit den von Haselsteiner angesprochenen B2B-Applikationen nun aussehe, erklärt Watzinger, dass man in erster Linie Fokus auf den Outdoor-Sportbereich lege: „Jedoch bieten wir parallel dazu auch andere Nutzungsmöglichkeiten an, da das modulare Reeloq-System einen sehr flexiblen Einsatz ermöglicht. Wir konnten auch bereits erste Kunden gewinnen, die ihre Sicherheitsinspektoren mit unserem Produkt ausrüsteten“, sagt er.

Reeloq ab 12. Mai erhältlich

Um welche Kundschaft es sich hierbei handelt, darf der junge Mann nicht verraten, weist aber darauf hin, dass nun aus dem Prototypen in der Show mit Hilfe eines Produktionspartners ein fertiges Produkt geworden ist. „Für 39,90 Euro ist das ‚Reeloq-Adventure Package‘ ab 12. Mai auf unserer Homepage erhältlich“, sagt er. Auch auf dem österreichischen Online-Shop Shöpy wird das Anti-Drop-System verfügbar sein.

Reeloq, 2 Minuten 2 Millionen, Martin Rohla, Leo Hillinger, Katharina Scheider, Hans Peter Haselsteiner, Florian Gschwandtner
(c) Puls4 / Gerry Frank – Reeloq verfügt über einen patentierter Sperrmechanismus, der eine einfache Nutzung von angehängten Geräten ermöglichen soll.

Wenn zehn Quadratmeter für eine Idee reichen

Geboren wurde das Projekt vom TU-Studenten in seinem zehn Quadratmeter großen Studentenzimmer. Begleitet wurde er von seiner Mit-Studentin Julia Schadinger, die ihr betriebswirtschaftliches Know-How in Reeloq einfließen ließ. Heraus kam ein System mit einem ausziehbarem Seil inklusive patentiertem Sperrmechanismus. Der User befestigt das Gerät seiner Wahl an Reeloq, das wiederum an der Kleidung hängt. Dann zieht man seine Phone, die Kamera oder sein Werkzeug soweit heraus, wie benötigt –  ein patentierter Sperrmechanismus soll dabei dem Nutzer ein einfaches Sperren der Zugkraft ermöglichen. Danach zieht sich das Seil wieder ein.

A&E von Anti-Drop-Systemen

Die nächsten Ziele des Startups sind, sich als Anbieter und Entwickler von innovativen Anti-Drop-Systemen für die unterschiedlichsten Anwendungen zu etablieren. „Der erster Schritt ist wie erwähnt, die Outdoor-Anwendung als Smartphone- und Kamera-Sicherung. Zudem legen wir mit B2B-Lösungen los. Wir sehen, wie Investor Haselsteiner, Reeloq als Allzweck-Sicherungsgerät, welches es erlaubt, Equipment in jeder Lage uneingeschränkt zu benutzen“.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Reeloq: Deal mit „2Min2Mio“-Investoren „noch in Verhandlungsphase“

  • Bei aller möglichen Kritik an Startup-Sendungen wie „2 Minuten 2 Millionen“ zeigte die letzte Folge der Pitch-Show anhand des Beispiels von Reeloq, welche Vorteile ein Auftritt vor den TV-Investoren bringen kann.
  • Vor laufender Kamera gab es einen Deal mit Mediashop-Chefin Katharina Schneider und Bau-Tycoon Hans Peter Haselsteiner: 75.000 Euro für 25,1 Prozent Beteiligung.
  • Auch wenn das Investment noch nicht durch ist und, wie Co-Founder Lukas Watzinger erklärt, noch verhandelt wird, so war es gerade der Ex-Politiker der das Startup auf einen Weg brachte, der einen weitaus größeren Markt erschließen kann, als das Reeloq-Team vor dem Auftritt im Studio im Sinn hatte.
  • Nachdem er im Studio Bereitschaft zu einem Investment in Reeloq signalisiert hatte, ließ der Geschäftsmann das TV-Publikum und die beiden Gründer, Watzinger und Julia Schadinger, an seinen Erwartungen an das junge Startup teilhaben. Stichwort: Markausbreitung.

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