18.01.2023

2 Frauen an der Spitze: RecycleMe und Reclay Systems erhalten neue Geschäftsführerinnen

Die Reclay Systems GmbH – ein führendes Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen in Österreich – und die Unternehmensberatung RecycleMe GmbH erhalten mit Eva Müller-Axmann und Marisa Pia Scholz neue Geschäftsführerinnen.
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Raan Gruppe
Marisa Pia Scholz und Eva Müller-Axmann (v.l.) | © Raan Gruppe StefanieJSteindl

Die Reclay Systems GmbH zählt zu den führenden Sammel- und Verwertungssystemen für Verpackungen in Österreich. Die Tochterfirma der internationalen Raan Gruppe, zu der neben weiteren Unternehmen auch die RecycleMe GmbH gehört, übernimmt hierzulande für Unternehmen die Rücknahme- und Verwertungspflichten von Verpackungen. Laut eigenen Angaben zählt Reclay Systems derzeit zum zweitgrößten Sammel- und Verwertungssystem Österreichs. Zu den Kund:innen zählen klassische Retailer aber auch Getränkehersteller. Die RecycleMe GmbH ist hingegen ein Unternehmensberatung im Bereich der Circular Economy. Das Team berät Kund:innen aus unterschiedlichen Branchen bei der Optimierung der Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen. Wie die Raan Gruppe nun mitteilte, erhalten beide Tochtergesellschaften in Österreich neue Geschäftsführer:innen.

Eva Müller-Axmann wird Geschäftsführerin

Eva Müller-Axmann übernimmt gemeinsam mit Raffael A. Fruscio die Geschäftsführung der RecycleMe GmbH, der international agierenden Beratungsgesellschaft für erweiterte Herstellerverantwortung und nachhaltiges Verpackungsmanagement, in Österreich. Zuvor war sie seit Juli 2020 als „Head of Consulting Austria“ für die Leitung des gesamten Teams in Österreich verantwortlich. In den vergangenen drei Jahren gelang es ihr laut der Raan Gruppe zusammen mit ihrem Team, das Beratungsgeschäft maßgeblich weiterzuentwickeln und den Umsatz zu verdoppeln.

Eva Müller-Axmann | © Raan Gruppe StefanieJSteindl

In ihrer neuen Führungsposition soll Eva Müller-Axmann nun für die komplette strategische Ausrichtung und operative Weiterentwicklung des Unternehmens verantworten. Dazu heißt es in einer Aussendung: „Ihr Ziel ist es, das österreichische Team noch stärker mit den internationalen Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen. Das Angebot für österreichische Unternehmen soll weiter ausgebaut werden und vermehrt auch internationale Dienstleistungen umfassen.“

Die gebürtige Kärntnerin absolvierte an der Universität für Bodenkultur das Masterstudium Umwelt und Bioressourcenmanagement und spezialisierte sich dabei auf Abfallwirtschaft. Bevor sie zur Raan Gruppe wechselte, arbeitete sie bereits viele Jahre in der Abfallwirtschaft, zuletzt zeichnete sie für Business Development beim Entsorgungsunternehmen Brantner verantwortlich.

Marisa Pia Scholz wird Geschäftsführerin von Reclay Systems

Marisa Pia Scholz übernimmt hingegen gemeinsam mit Gottfried Bieglmayer die Geschäftsführung der Reclay Systems GmbH. Als Quereinsteigerin in der Branche war sie seit Mai 2022 als „Director Legal“ für den Rechtsbereich in Österreich sowie als Schnittstelle zu den ausländischen Schwestergesellschaften verantwortlich. Als Teil der Geschäftsführung zählen nun auch die strategische Führung und der operative Ausbau neuer Geschäftsfelder zu ihrem Verantwortungsbereich.

Marisa Pia Scholz | © Raan Gruppe StefanieJSteindl

Scholz, geboren in Oberösterreich, aufgewachsen im Bezirk Mödling, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und absolvierte ihr Doktoratsstudium an der Universität Wien sowie der Sorbonne in Paris. Bevor Marisa Pia Scholz im vergangenen Jahr zur Raan Gruppe wechselte, war sie über viele Jahre im Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht als Behördenleiterin im Justizministerium und zuletzt als Geschäftsführerin in der Filmlizenzierung tätig.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startet die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarme Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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