11.06.2021

Rechtsexpertin Thierrichter: „Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt“

Bei der Gründung eines Startups geht es nicht nur um Idee, Team, Produkt und Geschäftsmodell.
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Maria Thierrichter ist Notar-Substitutin in Wien © Thierrichter
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Am Anfang dreht sich bei Startups oft alles um das Produkt, die Idee und die Vision. Wenn es dann darum geht, das eigentliche Unternehmen zu gründen, werden viele (gesellschafts-)rechtliche Aspekte wichtig, die aber häufig übersehen werden. Oft mit teuren und aufwändigen Folgen. Umso wichtiger ist es, gerade zu Beginn alle Aspekte zu beachten, erklärt die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter im Interview. Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert und weiß, was die häufigsten Stolpersteine sind.

Bei der Gründung eines Startups stehen Team, Produkt und Geschäftsmodell im Vordergrund. Aber auch das rechtliche Fundament des jungen Unternehmens ist wichtig. Was sind aus Ihrer Erfahrung die häufigsten Probleme, die entstehen, wenn das vernachlässigt wird?

Maria Thierrichter: Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt. Das beginnt schon bei der geeigneten Rechtsform. Einzelfirma? Offene Gesellschaft? Kommanditgesellschaft oder GmbH? Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz wesentlich ist dabei, das Haftungsrisiko gering zu halten. Aber auch bei der Wahl des Firmennamens, des Firmensitzes, beim Gesellschaftsvertrag oder Gründungskapital gibt es Stolpersteine, über die man nicht fallen sollte.

Co-Founder sind oft auch die besten Freunde. Birgt das aus Ihrer Sicht eine besondere Herausforderung?

Auf jeden Fall! Viele Gründer – vor allem Startups – sind miteinander befreundet oder sogar verwandt, bevor sie gemeinsam als Unternehmer durchstarten. Wenn Umsätze einbrechen und der Gewinn zurückgeht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Das Wort „Trennung“ steht dann schnell im Raum. Doch so einfach ist das nicht, wenn nicht bereits im Vorfeld im Gesellschaftsvertrag mögliche Ausstiegsszenarien festgehalten sind.

Founder-Teams sind oft auch international aufgestellt. Was muss man dann im Speziellen beachten?

Da macht es Sinn, wenn man die Verträge von Anfang an in englischer Sprache erstellt. Dann erspart man sich später die Übersetzungsarbeit.

Gegründet wird meistens eine GmbH – in welchen Fällen kann für Startups eine andere Rechtsform sinnvoll sein?

Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Generell kann man aber sagen: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

Startups teilen ihr Unternehmen früher oder später gerne mit Investoren, Investorinnen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Muss man das schon ganz zu Beginn mitdenken?

Spätestens wenn es um die Frage geht, wie kann mein Unternehmen wachsen, oder wie kann ich es krisensicherer machen, muss man sich damit auseinandersetzen. Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. Wichtig zu wissen ist: Wenn Investoren oder Mitarbeiter über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Im Gesellschaftsvertrag sollte das idealer Weise geregelt sein.

Was sind die größten Fallstricke, wenn man neue Gesellschafter an Bord holt?

Die größten Fallstricke sind, dass fachliche oder menschliche Erwartungen nicht erfüllt werden. Ganz wichtig ist daher die Gewissheit, dass der neue Gesellschafter über die richtigen fachlichen Qualitäten verfügt und menschlich ins Team passt. Konflikte innerhalb eines Teams können zu einem Aus von jungen Unternehmen führen. Wir empfehlen daher, im Gesellschaftsvertrag alle Eventualitäten zu regeln: vom Ausstieg oder Ableben eines Gründers, dessen Insolvenz bis zum Einstieg eines neuen Gesellschafters oder Investors.

Viele Startups, so ehrlich muss man sein, scheitern. Wie ist man für eine Insolvenz zumindest rechtlich gut vorbereitet?

Für den Fall der Insolvenz sollten im Gesellschaftsvertrag Aufgriffsrechte vereinbart werden. Ebenfalls gilt es, während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst würde.

Österreichweit sind 526 Notarinnen und Notare tätig. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind die wichtigsten Aufgabengebiete der Notare. Für Unternehmensgründer und Start-ups bieten sie eine erweiterte kostenlose Erstberatung. www.notar.at

Event-Tipp

Du interessierst dich für starke Gründer-Persönlichkeiten und willst wissen, was sie antreibt und ausmacht? Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, Prima PR und Microsoft lädt dich der brutkasten am 23.6.2021 zu “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Dort berichten Gründerinnen und Gründer aus erster Hand, was man abseits von Tech- und Business-Skills braucht und wie sie ihren Weg gemeistert haben.

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Celum
© Christian Huber Fotografie - (l.) Michael Kräftner, Celum-Gründer, Chairman und Chief Vision Officer, Mark Kaslatter ist neuer Chief Executive Officer bei Celum.

Im Februar des Vorjahres übernahm Christian Jüngling die Position des Chief Financial Officer (CFO) bei Celum, um neue Impulse für die Weiterentwicklung des Unternehmens zu setzen – brutkasten berichtete. Zudem bestellte das Management mit Bojan Bozic die neu geschaffene Position des Chief Services Officer (CSO). Nun gibt es auf höchster Ebene eine weitere Änderung.

Celum: Fokus auf Stärkung des Vertriebs

Mark Kaslatter übernimmt die Position des CEO und damit die Führung des Unternehmens. Sein Fokus soll auf der Stärkung des Vertriebs, des Partnerchannels und der weiteren nationalen und internationalen Expansion liegen. Celum-Gründer Michael J. Kräftner bleibt dem Unternehmen als „Chief Vision Officer“ erhalten und konzentriert sich künftig verstärkt auf die langfristige strategische Produktentwicklung.

Der gebürtige Tiroler Kaslatter verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Unternehmer und Führungskraft in der Technologiebranche. 2004 gründete er etwa das auf CRM-Lösungen spezialisierte Unternehmen k.section, baute es ohne externe Investoren auf und verkaufte es später an die an der Euronext notierten Emakina Group.

Von 2019 bis 2022 war Kaslatter Managing Director von Emakina Central & Eastern Europe und wechselte danach ins Advisory Board der Belgier. Anschließend war er gemeinsam mit Benjamin Ruschin Mitgründer und Managing Partner von Big Cheese Ventures, einem Beratungs- und M&A-Unternehmen für Tech-Startups. Er studierte Software-Engineering am Campus Hagenberg der Fachhochschule Oberösterreich und absolvierte einen MBA in General Management an der Universität für Weiterbildung Krems.

„Celum verfügt über eine starke technologische Basis, langjährige Kundenbeziehungen und großes Potenzial im internationalen Markt. Jetzt geht es darum, diese Stärken noch konsequenter in nachhaltiges und skalierbares Wachstum zu übersetzen“, sagt Kaslatter. „Der Wechsel zu Celum ist für mich mehr als eine neue Aufgabe – er ist zugleich die Rückkehr ans Steuer eines Softwareunternehmens. Die Beratung von Startups war eine spannende und bereichernde Zeit. Gleichzeitig habe ich gemerkt, wie sehr mir das unmittelbare Gestalten, das operative Doing und die umfassende unternehmerische Verantwortung gefehlt haben.“

Und weiter: „Besonders vermisst habe ich das hohe Innovationstempo und den intensiven Austausch mit Entwickler:innen. Sie schaffen mit ihren Ideen nicht nur neue Produkte, Unternehmen und Geschäftsmodelle, sondern gestalten zunehmend auch unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Genau dieses Umfeld, diese Denkweise und die Möglichkeit, gemeinsam etwas zu bewegen, begeistern mich an meiner neuen Aufgabe bei Celum.“

„Everybody is in Sales“

Kaslatters Leitgedanke lautet: „Everybody is in Sales.“ Damit sei jedoch nicht gemeint, dass jede und jeder im klassischen Sinne im Vertrieb tätig sein muss. Vielmehr trage jede Funktion im Unternehmen dazu bei, Mehrwert für die Kundinnen und Kunden zu schaffen. Diese gemeinsame Verantwortung für den Kundenerfolg und eine konsequente Marktorientierung möchte er bei Celum weiter stärken. Deshalb sollen die Bereiche Vertrieb, Marketing, Customer Success, Produktentwicklung und Organisation künftig noch enger auf die gemeinsamen Wachstumsziele ausgerichtet werden.

„Mark Kaslatter verbindet tiefes Technologieverständnis mit ausgeprägter Vertriebskompetenz und echter unternehmerischer Erfahrung“, kommentiert Michael J. Kräftner, Gründer von Celum, die neue Personalie. „Mit Mark gewinnt Celum einen CEO, der die Verantwortung mit einem klaren Fokus auf Kunden und Markt übernimmt. Die neue Rollenverteilung ermöglicht es mir gleichzeitig, noch stärker in den Bereichen Produktstrategie und technologische Innovation aktiv zu werden. Es war für mich immer klar, dass Celum ab einer bestimmten Größe jemanden als CEO haben wird, der viel mehr auf Wachstum und Organisation wirken kann als ich. So holen wir also zusätzliche unternehmerische und vertriebliche Expertise in die Führung und verbinden Kontinuität mit frischem unternehmerischem Drive.“

Knapp 20 Mio.-Euro Umsatz

Als Chief Vision Officer soll Kräftner die langfristige Produktvision weiter vorantreiben. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Weiterentwicklung des Produktportfolios vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen durch Künstliche Intelligenz, neue Formen der Content-Nutzung und zunehmend automatisierte Content-Prozesse.

Das seit seiner Gründung eigenfinanzierte und unabhängige Softwareunternehmen steigerte seinen Umsatz von 12,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 19,8 Millionen Euro im Jahr 2025. Heute beschäftigt Celum rund 130 Mitarbeitende aus 23 Nationen an den Standorten Linz, Wien und München.

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