11.06.2021

Rechtsexpertin Thierrichter: „Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt“

Bei der Gründung eines Startups geht es nicht nur um Idee, Team, Produkt und Geschäftsmodell.
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Maria Thierrichter ist Notar-Substitutin in Wien © Thierrichter
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Am Anfang dreht sich bei Startups oft alles um das Produkt, die Idee und die Vision. Wenn es dann darum geht, das eigentliche Unternehmen zu gründen, werden viele (gesellschafts-)rechtliche Aspekte wichtig, die aber häufig übersehen werden. Oft mit teuren und aufwändigen Folgen. Umso wichtiger ist es, gerade zu Beginn alle Aspekte zu beachten, erklärt die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter im Interview. Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert und weiß, was die häufigsten Stolpersteine sind.

Bei der Gründung eines Startups stehen Team, Produkt und Geschäftsmodell im Vordergrund. Aber auch das rechtliche Fundament des jungen Unternehmens ist wichtig. Was sind aus Ihrer Erfahrung die häufigsten Probleme, die entstehen, wenn das vernachlässigt wird?

Maria Thierrichter: Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt. Das beginnt schon bei der geeigneten Rechtsform. Einzelfirma? Offene Gesellschaft? Kommanditgesellschaft oder GmbH? Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz wesentlich ist dabei, das Haftungsrisiko gering zu halten. Aber auch bei der Wahl des Firmennamens, des Firmensitzes, beim Gesellschaftsvertrag oder Gründungskapital gibt es Stolpersteine, über die man nicht fallen sollte.

Co-Founder sind oft auch die besten Freunde. Birgt das aus Ihrer Sicht eine besondere Herausforderung?

Auf jeden Fall! Viele Gründer – vor allem Startups – sind miteinander befreundet oder sogar verwandt, bevor sie gemeinsam als Unternehmer durchstarten. Wenn Umsätze einbrechen und der Gewinn zurückgeht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Das Wort „Trennung“ steht dann schnell im Raum. Doch so einfach ist das nicht, wenn nicht bereits im Vorfeld im Gesellschaftsvertrag mögliche Ausstiegsszenarien festgehalten sind.

Founder-Teams sind oft auch international aufgestellt. Was muss man dann im Speziellen beachten?

Da macht es Sinn, wenn man die Verträge von Anfang an in englischer Sprache erstellt. Dann erspart man sich später die Übersetzungsarbeit.

Gegründet wird meistens eine GmbH – in welchen Fällen kann für Startups eine andere Rechtsform sinnvoll sein?

Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Generell kann man aber sagen: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

Startups teilen ihr Unternehmen früher oder später gerne mit Investoren, Investorinnen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Muss man das schon ganz zu Beginn mitdenken?

Spätestens wenn es um die Frage geht, wie kann mein Unternehmen wachsen, oder wie kann ich es krisensicherer machen, muss man sich damit auseinandersetzen. Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. Wichtig zu wissen ist: Wenn Investoren oder Mitarbeiter über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Im Gesellschaftsvertrag sollte das idealer Weise geregelt sein.

Was sind die größten Fallstricke, wenn man neue Gesellschafter an Bord holt?

Die größten Fallstricke sind, dass fachliche oder menschliche Erwartungen nicht erfüllt werden. Ganz wichtig ist daher die Gewissheit, dass der neue Gesellschafter über die richtigen fachlichen Qualitäten verfügt und menschlich ins Team passt. Konflikte innerhalb eines Teams können zu einem Aus von jungen Unternehmen führen. Wir empfehlen daher, im Gesellschaftsvertrag alle Eventualitäten zu regeln: vom Ausstieg oder Ableben eines Gründers, dessen Insolvenz bis zum Einstieg eines neuen Gesellschafters oder Investors.

Viele Startups, so ehrlich muss man sein, scheitern. Wie ist man für eine Insolvenz zumindest rechtlich gut vorbereitet?

Für den Fall der Insolvenz sollten im Gesellschaftsvertrag Aufgriffsrechte vereinbart werden. Ebenfalls gilt es, während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst würde.

Österreichweit sind 526 Notarinnen und Notare tätig. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind die wichtigsten Aufgabengebiete der Notare. Für Unternehmensgründer und Start-ups bieten sie eine erweiterte kostenlose Erstberatung. www.notar.at

Event-Tipp

Du interessierst dich für starke Gründer-Persönlichkeiten und willst wissen, was sie antreibt und ausmacht? Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, Prima PR und Microsoft lädt dich der brutkasten am 23.6.2021 zu “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Dort berichten Gründerinnen und Gründer aus erster Hand, was man abseits von Tech- und Business-Skills braucht und wie sie ihren Weg gemeistert haben.

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(v.l.n.r.) Bernhard Tomasi (Raiffeisen Salzburg), Elias Danninger, Daniel Sigl (beide Dauntles) und Bernhard Wimmer (Raiffeisen Salzburg) | © RVS

Mit einer niedrigen sechsstelligen Eigenkapitalbeteiligung übernimmt das Raiffeisen Salzburg Startup eGen 6,67 Prozent der Dauntles GmbH, zu der die Marke optimizzer gehört. Das Flachgauer Startup unterstützt Unternehmen dabei, positive Bewertungen zu gewinnen und ihre digitale Reputation professionell zu managen. Das frische Kapital werde in die Skalierung des Geschäftsmodells sowie die Weiterentwicklung der Plattform fließen, heißt es in der Presseaussendung.

Optimizzer möchte „Software weiterentwickeln und noch mehr Unternehmen erreichen“

„Unsere Software zeigt, was Kunden schätzen, wo Potenzial liegt und wie das Unternehmen im Vergleich zu seinen Mitbewerbern dasteht. Damit stärken Unternehmen ihre Reputation und erhöhen ihre Chancen, auch von KI-Systemen empfohlen zu werden. Das Investment von Raiffeisen Salzburg ermöglicht uns, unsere Software weiterzuentwickeln und noch mehr Unternehmen zu erreichen“, sagt Elias Danninger, Geschäftsführer der Dauntles GmbH. Das Unternehmen wurde 2021 gegründet.

NFC-Bewertungstools, QR-Codes und KI

Optimizzer, vormals Shoptimizer, ermöglicht mit NFC-Bewertungstools und QR-Codes die direkte Erfassung von Kundenfeedback. Die Software analysiere die Rückmeldungen, ermögliche Standortvergleiche und unterstütze Unternehmen mit datenbasierten Handlungsempfehlungen. Künstliche Intelligenz helfe bei der Beantwortung von Google-Bewertungen. Zu den Bewertungspartnern von optimizzer zählen neben der Raiffeisenbank Salzburg unter anderem das Café Landtmann und Remax Austria.

Optimizzer gehörte zu den ersten Unternehmen, die mit der Raiffeisen-Start-Up-Initiative zusammenarbeiteten. Die Beteiligung sei nun der nächste Schritt dieser Partnerschaft. „Optimizzer verbindet ein hochrelevantes Zukunftsthema mit einem klaren Kundennutzen und einem starken Gründerteam“, heißt es von Raiffeisen.

Investitionen seit 2023

Raiffeisen Salzburg engagiert sich seit 2023 im Startup-Bereich. „Unser USP ist, dass es keine fixen Pakete oder Bankprodukte gibt. Wir setzen vielmehr auf individuelle Lösungen, je nach Bedarf und Möglichkeiten. So kooperieren wir auf unterschiedlichsten Ebenen – mal in Form von klassischer Beteiligung, mal durch Aufnahme in unser Netzwerk oder durch die Zurverfügungstellung von Infrastruktur in unseren Räumlichkeiten im Techno-Z Urstein“, sagt Andreas Derndorfer, zuständig für Startups in der Geschäftsleitung des Raiffeisenverbands Salzburg.

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