11.06.2021

Rechtsexpertin Thierrichter: „Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt“

Bei der Gründung eines Startups geht es nicht nur um Idee, Team, Produkt und Geschäftsmodell.
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Maria Thierrichter ist Notar-Substitutin in Wien © Thierrichter
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Am Anfang dreht sich bei Startups oft alles um das Produkt, die Idee und die Vision. Wenn es dann darum geht, das eigentliche Unternehmen zu gründen, werden viele (gesellschafts-)rechtliche Aspekte wichtig, die aber häufig übersehen werden. Oft mit teuren und aufwändigen Folgen. Umso wichtiger ist es, gerade zu Beginn alle Aspekte zu beachten, erklärt die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter im Interview. Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert und weiß, was die häufigsten Stolpersteine sind.

Bei der Gründung eines Startups stehen Team, Produkt und Geschäftsmodell im Vordergrund. Aber auch das rechtliche Fundament des jungen Unternehmens ist wichtig. Was sind aus Ihrer Erfahrung die häufigsten Probleme, die entstehen, wenn das vernachlässigt wird?

Maria Thierrichter: Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt. Das beginnt schon bei der geeigneten Rechtsform. Einzelfirma? Offene Gesellschaft? Kommanditgesellschaft oder GmbH? Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz wesentlich ist dabei, das Haftungsrisiko gering zu halten. Aber auch bei der Wahl des Firmennamens, des Firmensitzes, beim Gesellschaftsvertrag oder Gründungskapital gibt es Stolpersteine, über die man nicht fallen sollte.

Co-Founder sind oft auch die besten Freunde. Birgt das aus Ihrer Sicht eine besondere Herausforderung?

Auf jeden Fall! Viele Gründer – vor allem Startups – sind miteinander befreundet oder sogar verwandt, bevor sie gemeinsam als Unternehmer durchstarten. Wenn Umsätze einbrechen und der Gewinn zurückgeht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Das Wort „Trennung“ steht dann schnell im Raum. Doch so einfach ist das nicht, wenn nicht bereits im Vorfeld im Gesellschaftsvertrag mögliche Ausstiegsszenarien festgehalten sind.

Founder-Teams sind oft auch international aufgestellt. Was muss man dann im Speziellen beachten?

Da macht es Sinn, wenn man die Verträge von Anfang an in englischer Sprache erstellt. Dann erspart man sich später die Übersetzungsarbeit.

Gegründet wird meistens eine GmbH – in welchen Fällen kann für Startups eine andere Rechtsform sinnvoll sein?

Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Generell kann man aber sagen: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

Startups teilen ihr Unternehmen früher oder später gerne mit Investoren, Investorinnen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Muss man das schon ganz zu Beginn mitdenken?

Spätestens wenn es um die Frage geht, wie kann mein Unternehmen wachsen, oder wie kann ich es krisensicherer machen, muss man sich damit auseinandersetzen. Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. Wichtig zu wissen ist: Wenn Investoren oder Mitarbeiter über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Im Gesellschaftsvertrag sollte das idealer Weise geregelt sein.

Was sind die größten Fallstricke, wenn man neue Gesellschafter an Bord holt?

Die größten Fallstricke sind, dass fachliche oder menschliche Erwartungen nicht erfüllt werden. Ganz wichtig ist daher die Gewissheit, dass der neue Gesellschafter über die richtigen fachlichen Qualitäten verfügt und menschlich ins Team passt. Konflikte innerhalb eines Teams können zu einem Aus von jungen Unternehmen führen. Wir empfehlen daher, im Gesellschaftsvertrag alle Eventualitäten zu regeln: vom Ausstieg oder Ableben eines Gründers, dessen Insolvenz bis zum Einstieg eines neuen Gesellschafters oder Investors.

Viele Startups, so ehrlich muss man sein, scheitern. Wie ist man für eine Insolvenz zumindest rechtlich gut vorbereitet?

Für den Fall der Insolvenz sollten im Gesellschaftsvertrag Aufgriffsrechte vereinbart werden. Ebenfalls gilt es, während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst würde.

Österreichweit sind 526 Notarinnen und Notare tätig. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind die wichtigsten Aufgabengebiete der Notare. Für Unternehmensgründer und Start-ups bieten sie eine erweiterte kostenlose Erstberatung. www.notar.at

Event-Tipp

Du interessierst dich für starke Gründer-Persönlichkeiten und willst wissen, was sie antreibt und ausmacht? Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, Prima PR und Microsoft lädt dich der brutkasten am 23.6.2021 zu “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Dort berichten Gründerinnen und Gründer aus erster Hand, was man abseits von Tech- und Business-Skills braucht und wie sie ihren Weg gemeistert haben.

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V.l.n.r.: Peter Llewellyn-Davies (Präsident BIOTECH AUSTRIA), Lejla Pock (CEO Human.technology Styria), Marcus Hofer (CEO Standortagentur Tirol) © BIOTECH AUSTRIA

Rund 250 Teilnehmer:innen aus zwölf Ländern, zwei Tage in Innsbruck, ein Motto: „Start up, Scale up, Step up!“ Mit vielen neuen Kontakten und einem guten Gefühl bin ich nach Hause gefahren und mit einer offenen Frage: Die österreichische Biotech-Branche ist so gut vernetzt wie nie, aber woher kommt  künftig das Geld, damit aus exzellenter Forschung Unternehmen werden, die in Europa groß werden?

Am Wissen fehlt es nicht. Ob Europa in der Biotechnologie mitspielt, entscheidet sich an der Finanzierung der Wachstumsphase.

Europa zwischen den USA, Golfstaaten und China

Der Schwerpunkt des Summits lag auf dem Scaleup, also auf dem Schritt vom Startup zum international wachsenden Unternehmen.

Ein Bild für die Zukunft der Pharmatrends zeichnete Claudio Albrecht, ehemaliger CEO der Stada AG. Er sprach darüber, wie Geopolitik, neue Technologien und sich wandelnde Gesundheitssysteme die Pharmaindustrie bis 2035 prägen könnten. Besonders hervorgehoben hat er dabei die Transformation Chinas von einer Service-Industrie zu einem Innovationsmotor sowie die Dynamik in den Golfstaaten. Europa widmete er keine eigene Folie in seiner Präsentation, was vom Publikum hinterfragt wurde. Es wirft die Frage auf, welchen Stellenwert Europa künftig im globalen Wettbewerb überhaupt noch spielen wird.

(c) Hofelich – Claudio Albrecht gab einen Ausblick in die Zukunft.

 Ein Champion, der nicht auswandern muss

Den Gegenentwurf lieferte Karl Nehammer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) und ehemaliger Bundeskanzler. Besonders in Erinnerung geblieben ist mir vor allem ein Satz: „The next champion should not need to leave Europe in order to become a global champion.“ 

(c) Hofelich – Karl Nehammer, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB).

Das Ziel ist ambitioniert und gerade in der Biotechnologie bislang schwer erreichbar. Entwicklungszyklen dauern hier i. d. R. mehr als ein Jahrzehnt. 

Der Startup- & Scaleup-Dachfonds: eine gute Nachricht mit Fragezeichen

Für die Branche besonders interessant war die Diskussion über den geplanten österreichischen Dachfonds. Stefan Haubner, Founding Partner bei APEX Ventures, widmete sich der Frage, ob Europa ein eigenes Modell für Venture Capital braucht. Dabei ging es auch um den österreichischen Fund-of-Funds. 

Der Dachfonds soll Anfang 2027 starten. Der Staat steuert 100 Mio. Euro bei, institutionelle Investoren sollen weitere 400 Mio. Euro bringen. Das ist ein wichtiges Signal. Weil es ein Dachfonds ist, investiert er aber nicht direkt in Unternehmen, sondern in andere Fonds.

Wie viel von diesem Geld tatsächlich bei Biotech-Unternehmen ankommt, ist derzeit offen.

Life Sciences brauchen Investoren mit Fachwissen und langem Atem. Davon gibt es in Österreich nur wenige. Wenn der Dachfonds vor allem in Generalisten-Fonds fließt, könnte die Biotechnologie leer ausgehen.

Tirol zeigt, wie Standortarbeit aussieht

Auch organisatorisch war der Summit ein Vorzeigeprojekt. Veranstaltet wurde der Summit von BIOTECH AUSTRIA, Human.technology Styria und der Standortagentur Tirol. Vor Ort vertreten waren Peter Llewellyn-Davies, Präsident von BIOTECH AUSTRIA, Marcus Hofer, CEO der Standortagentur Tirol, und Lejla Pock, CEO von Human.technology Styria. Äußerst charmant moderiert hat Damita Pressl.

Die Villa Blanka hoch über Innsbruck bot eine außergewöhnliche Kulisse; ebenso das Gala-Dinner am Abend in der Rooftop-Bar des Hotels aDLERs. Begeistert zeigten sich auch die Teilnehmer:innen, die am Vortag im Rahmenprogramm die Skisprungschanze Bergisel besichtigt hatten. Ich selbst habe mir am Dienstagmorgen den Health Hub Tirol angesehen. Das Technologiezentrum ist seit knapp einem Jahr in Betrieb und bietet noch freie Flächen. Das ist die Art Standortpolitik, die wirkt: Infrastruktur, Netzwerk und ein Treffpunkt, an dem Forschung, Investor:innen und Politik tatsächlich ins Gespräch kommen.

Was es jetzt braucht

Der Summit hat gezeigt, dass die Branche sich der Herausforderungen bewusst ist und weiß, was zu tun ist.

Der nächste Champion muss nicht auswandern. Aber dafür muss das Kapital vor Ort stärker mobilisiert werden. 

Der fünfte Biotech Summit Austria findet am 21. und 22. Oktober 2027 in Graz statt. Bis dahin wissen wir mehr darüber, ob der Dachfonds auch der Biotechnologie hilft.


Disclaimer: Karin Hofelich ist Life Science Lead beim brutkasten-Schwestermagazin VentureCapital. Das VC Magazin war Medienpartner des Summits.

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