11.06.2021

Rechtsexpertin Thierrichter: „Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt“

Bei der Gründung eines Startups geht es nicht nur um Idee, Team, Produkt und Geschäftsmodell.
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Maria Thierrichter ist Notar-Substitutin in Wien © Thierrichter
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Am Anfang dreht sich bei Startups oft alles um das Produkt, die Idee und die Vision. Wenn es dann darum geht, das eigentliche Unternehmen zu gründen, werden viele (gesellschafts-)rechtliche Aspekte wichtig, die aber häufig übersehen werden. Oft mit teuren und aufwändigen Folgen. Umso wichtiger ist es, gerade zu Beginn alle Aspekte zu beachten, erklärt die Wiener Notar-Substitutin Maria Thierrichter im Interview. Thierrichter ist auf die Beratung von Gründerinnen und Gründern spezialisiert und weiß, was die häufigsten Stolpersteine sind.

Bei der Gründung eines Startups stehen Team, Produkt und Geschäftsmodell im Vordergrund. Aber auch das rechtliche Fundament des jungen Unternehmens ist wichtig. Was sind aus Ihrer Erfahrung die häufigsten Probleme, die entstehen, wenn das vernachlässigt wird?

Maria Thierrichter: Beim Start werden wichtige Weichen für das Unternehmen gestellt. Das beginnt schon bei der geeigneten Rechtsform. Einzelfirma? Offene Gesellschaft? Kommanditgesellschaft oder GmbH? Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Ganz wesentlich ist dabei, das Haftungsrisiko gering zu halten. Aber auch bei der Wahl des Firmennamens, des Firmensitzes, beim Gesellschaftsvertrag oder Gründungskapital gibt es Stolpersteine, über die man nicht fallen sollte.

Co-Founder sind oft auch die besten Freunde. Birgt das aus Ihrer Sicht eine besondere Herausforderung?

Auf jeden Fall! Viele Gründer – vor allem Startups – sind miteinander befreundet oder sogar verwandt, bevor sie gemeinsam als Unternehmer durchstarten. Wenn Umsätze einbrechen und der Gewinn zurückgeht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. Das Wort „Trennung“ steht dann schnell im Raum. Doch so einfach ist das nicht, wenn nicht bereits im Vorfeld im Gesellschaftsvertrag mögliche Ausstiegsszenarien festgehalten sind.

Founder-Teams sind oft auch international aufgestellt. Was muss man dann im Speziellen beachten?

Da macht es Sinn, wenn man die Verträge von Anfang an in englischer Sprache erstellt. Dann erspart man sich später die Übersetzungsarbeit.

Gegründet wird meistens eine GmbH – in welchen Fällen kann für Startups eine andere Rechtsform sinnvoll sein?

Welche Rechtsform optimal ist, hängt von vielen Faktoren ab. Generell kann man aber sagen: Ist das Projekt groß, damit das Haftungsrisiko hoch und sind mehrere Personen im Boot, dann empfiehlt sich eine GmbH. Gründet man ohne großes Haftungsrisiko, etwa zu zweit ein kleines Yoga-Studio, dann empfehle ich eine Offene Gesellschaft oder eine Kommanditgesellschaft. Ein Einzelunternehmen macht Sinn, wenn das Projekt überschaubar und nur an meine Person gebunden ist.

Startups teilen ihr Unternehmen früher oder später gerne mit Investoren, Investorinnen oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Muss man das schon ganz zu Beginn mitdenken?

Spätestens wenn es um die Frage geht, wie kann mein Unternehmen wachsen, oder wie kann ich es krisensicherer machen, muss man sich damit auseinandersetzen. Die Rechte und Pflichten des Investors richten sich nach den gesetzlichen und auch den gesellschaftsvertraglichen bzw. syndikatsvertraglichen Regelungen. Wichtig zu wissen ist: Wenn Investoren oder Mitarbeiter über eine Kapitalerhöhung einsteigen, werden die Anteile der Gründer verwässert. Manchmal auch unter Verlust von Mitspracherechten. Im Gesellschaftsvertrag sollte das idealer Weise geregelt sein.

Was sind die größten Fallstricke, wenn man neue Gesellschafter an Bord holt?

Die größten Fallstricke sind, dass fachliche oder menschliche Erwartungen nicht erfüllt werden. Ganz wichtig ist daher die Gewissheit, dass der neue Gesellschafter über die richtigen fachlichen Qualitäten verfügt und menschlich ins Team passt. Konflikte innerhalb eines Teams können zu einem Aus von jungen Unternehmen führen. Wir empfehlen daher, im Gesellschaftsvertrag alle Eventualitäten zu regeln: vom Ausstieg oder Ableben eines Gründers, dessen Insolvenz bis zum Einstieg eines neuen Gesellschafters oder Investors.

Viele Startups, so ehrlich muss man sein, scheitern. Wie ist man für eine Insolvenz zumindest rechtlich gut vorbereitet?

Für den Fall der Insolvenz sollten im Gesellschaftsvertrag Aufgriffsrechte vereinbart werden. Ebenfalls gilt es, während des Lebenszyklus der GmbH stets darauf zu achten, dass keine Einlagenrückgewähr erfolgt, weil im Fall der Insolvenz eine entsprechende durch den Masseverwalter einzufordernde Nachzahlungspflicht ausgelöst würde.

Österreichweit sind 526 Notarinnen und Notare tätig. Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sind die wichtigsten Aufgabengebiete der Notare. Für Unternehmensgründer und Start-ups bieten sie eine erweiterte kostenlose Erstberatung. www.notar.at

Event-Tipp

Du interessierst dich für starke Gründer-Persönlichkeiten und willst wissen, was sie antreibt und ausmacht? Gemeinsam mit der Österreichischen Notariatskammer, Prima PR und Microsoft lädt dich der brutkasten am 23.6.2021 zu “Von der Idee zur Zündung – Gründer:innen Geschichten”. Dort berichten Gründerinnen und Gründer aus erster Hand, was man abseits von Tech- und Business-Skills braucht und wie sie ihren Weg gemeistert haben.

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Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Bei wem holt sich die heimische Innovationsszene ihre Inspiration? Wir haben bei einigen führenden Köpfen nachgefragt, wer sie in letzter Zeit besonders beeindruckt hat und warum.

Franz Humer, ehem. Agilox-Gründer und Co-Founder & CEO von novventos

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Alex Zanardi. Er ist Anfang Mai von uns gegangen, am selben Tag wie vor 32 Jahren mein Jugend-Idol Ayrton Senna. Ich war 2001 am Lausitzring dabei, als Zanardi im Rahmen eines Indy-Car-Rennens bei einem Horror-Crash beide Beine verlor. Mit seinem unbändigen Lebenswillen blieb er Rennfahrer und wurde zu einem der erfolgreichsten paralympischen Athleten Italiens. Parallele im Startup-Leben: Nach jedem Rückschlag stärker zurückkommen – aus eigener Kraft.

Katrin Freihofner, Co-Founderin Straion

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Die Lebensgeschichte von Michèle Mouton beeindruckt mich immer wieder, weil sie als eine der wenigen Frauen im Rallye-Sport nicht nur mithielt, sondern gewann. Sie kombinierte technisches Verständnis mit kompromisslosem Wettbewerbsgedanken und wurde so zur Ausnahmeerscheinung in einer stark männerdominierten Branche. Ihre Karriere zeigt, wie Leistung bestehende Grenzen verschiebt.

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Peter Steinberger. Er hat mittlerweile mehrfach bewiesen, wie man aus Österreich heraus wirklich erfolgreich sein kann. Diese Vorbildwirkung ist ein enormer Wert für die Gesellschaft und zeigt, dass AI nicht nur in den USA und in China passiert.

Jeannette Gorzala, Founderin & CEO Act.AI.Now

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Stephanie Meisl. Sie ist eine österreichische Medienkünstlerin und Pionierin an der Schnittstelle von Kunst und KI. Mit Projekten wie „s.myselle“, „Schiele’s Ghost“ und „D#AVANTGARDE“ prägt sie den Diskurs über digitale Identität und Humanismus. Ihre Arbeiten verbinden Technologie, Gesellschaft und Medien und stellen zentrale Fragen nach Realität, Kontrolle und Menschlichkeit im digitalen Zeitalter. Als Vice Chair des Creative Industry Council prägt sie aktiv die Zukunft der Kreativwirtschaft.

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Astrid Woollard. Sie war hautnah dabei, als Ethereum seine ersten Schritte machte, und ist heute General Partner bei Smape Capital, einem der wenigen wirklich erfolgreichen Crypto-Fonds. Astrid bewegt sich wie kaum jemand sonst gleichermaßen souverän an der technologischen Frontier wie in der unternehmerischen Realität von Blockchain-Anwendungen – und obwohl sich in unserer Branche vieles oft zäh anfühlt, hat sie ihren Optimismus nicht verloren. Genau diese Mischung aus Tiefe, Erfahrung und Zuversicht inspiriert mich.

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