13.07.2017

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

Wegen des aktuellen Zinsumfelds werden alternativen Anlageformen immer beliebeter. Für Gründer kann der Verkauf ihres Unternehmens eine attraktive Vorgangsweise sein. Dabei gilt es aber, ein paar rechtliche Belange zu beachten.
/artikel/rechtliche-aspekte-der-exit-strategie
(c) elnur-fotolia.com: Auf der Suche nach der richtigen Exit-Strategie.

Der österreichische M&A-(Mergers and Acquisitions) Markt wächst und wird internationaler. Einschlägige Branchendatenbanken sprechen zum Teil von zweistelligen Wachstumsraten in den letzten Jahren. Innovative österreichische Tech-Unternehmern werden dabei von strategischen oder finanziellen Investoren umworben. Im aktuellen Zinsumfeld ist der Drang nach alternativen Anlageformen hoch. Für Gründer und Unternehmer mag daher der Unternehmensverkauf eine attraktive Exit-Strategie sein. Dabei sind rechtliche Belange ein wesentlicher Erfolgstreiber. Unstrukturierte oder unvollständige Offenlegung oder ungenügende rechtliche Dokumentation können beispielsweise den angebotenen Kaufpreis schmerzlich drücken oder gar den potenziellen Käufer vergrämen. Wie läuft nun ein Verkaufsprozess typischerweise ab? Worauf ist besonders zu achten?

Tipps für potenzielle Verkäufer

Ein Unternehmenskauf hat typischerweise die folgenden Phasen:

 

Erstes Abtasten – welcher Vereinbarungen bedarf es? Wie verbindlich soll es sein?

Bereits am Anfang der Transaktion – es werden gerade die ersten Gespräche geführt, sich ein möglicher Zeitplan überlegt, Konzepte ausgetauscht – stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Dokumentation. In der Praxis sind Absichtserklärungen häufig. Darin werden bestimmte grundlegende Vorhaben und die Transaktionsstruktur festgehalten. Ebenso häufig anzutreffen sind Geheimhaltungs- und Exklusivitätsvereinbarungen. Diese Vereinbarungen müssen nicht zwingend in separaten Dokumenten enthalten, sondern können in einem Vertrag zusammengefasst sein.

Aus Verkäufersicht sind insbesondere Geheimhaltungsverpflichtungen des Käufers geboten, um die zweckmäßige und vertrauliche Verwendung der dem potenziellen Käufer offen gelegten Informationen sicherzustellen. Trotz Geheimhaltungsvereinbarung ist bei besonders sensiblen Informationen (z.B. Geschäftsbeziehungen, Know How, etc.) auch daran zu denken, diese erst in einer späteren Phase der Transaktion offenzulegen (z.B. bei Vorliegen eines konkreten Kaufangebotes). Alternativ könnte die Offenlegung auch unter Einhaltung besonderer Verfahren erfolgen (z.B. Offenlegung nur gegenüber bestimmten zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern, die lediglich bestimmte Informationen oder in anonymisierter oder aggregierter Weise an den potenziellen Käufer weitergeben).

Oftmals möchte zu diesem Zeitpunkt keine der Parteien an die Durchführung der Transaktion gebunden sein (zu viel ist noch unsicher oder noch nicht ausverhandelt, andere Verkaufs- bzw. Kaufoptionen werden noch erwogen, die Finanzierung ist noch nicht sichergestellt, etc.). Allenfalls ist lediglich ein gegenseitiges Bemühen, auf den Transaktionsabschluss hinzuwirken, beabsichtigt. Andere Abmachungen (z.B. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Exklusivität, Gerichtsstand, Rechtswahl) sollten aber natürlich Handschlagqualität haben. In der Vertragsgestaltung gilt es daher, auf unterschiedliche Grade der Rechtsverbindlichkeit zu achten.

Vorbereitung und Begleitung der Due Diligence – Better save, than sorry!

Es ist mittlerweile Industriestandard, dass professionelle Käufer eine Due Diligence-Prüfung des Unternehmens durchführen. Für den Käufer ist es elementar, damit die Investmenthypothese zu bestätigen und allfällige Risiken aufzudecken und abzuschätzen. Aufgrund dieser Zielsetzung hat das Ergebnis einer DD-Prüfung auch für den Verkäufer wesentliche Bedeutung. Sollte sich die Investmenthypothese nicht bestätigen, wird die Transaktion nicht oder nur zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen zustande kommen. Werden hingegen (vertretbare) Risiken identifiziert, wird der Käufer – für den Verkäufer potenziell schmerzliche – Absicherungen suchen, wie beispielsweise durch Haftungen des Verkäufers oder Reduktion, Zurückbehaltung oder treuhändige Hinterlegung des Kaufpreises bzw. eines Teiles davon. Bereits eine ungenügende Offenlegung im Rahmen der DD wird vom Käufer als potenzielles Risiko eingestuft.

Redaktionstipps

Aus diesen Gründen ist es umso wichtiger, dass der Verkäufer die DD-Prüfung profund vorbereitet und aktiv begleitet. Die offenzulegenden Unterlagen werden häufig in einem elektronischen Datenraum dem Käufer zugänglich gemacht. Je vollständiger und strukturierter die Offenlegung, desto zügiger und reibungsloser kann die DD-Prüfung erfolgen und desto eher können mögliche Bedenken des Käufers aus dem Weg geräumt werden. Das Einbinden von fachkundigem Personal oder Beratern steigert Effizienz und Qualität. Nach Offenlegung der Unterlagen gestaltet sich die DD typischerweise als dynamischer Prozess in welchem Verkäufer und Käufer sich über den Fortschritt regelmäßig austauschen und der Käufer bzw. deren Berater weiterführende Fragen oder Dokumentenanforderungen stellen. Entsprechend bedarf es einer fortlaufenden Begleitung der DD durch die Verkäuferseite.

Antizipation des Eigentümerwechsels

Erfolgt die Transaktion durch Verkauf der Gesellschaft, bleibt der Unternehmensträger unverändert. Anknüpfungspunkt für die Geschäftstätigkeit (also z.B. Vertragspartner bei den Kunden- und Lieferantenverträgen, Träger allfälliger öffentlicher Berechtigungen) bleibt weiterhin die Gesellschaft. Lediglich der Eigentümer ändert sich. Nicht zu übersehen ist allerdings, dass ein Eigentümerwechsel regelmäßig auch Auswirkungen auf Rechtspositionen der Gesellschaft selbst hat. Beispielsweise gibt das Mietrechtsgesetz dem Vermieter das Recht, den Mietzins auf ein angemessenes Niveau zu heben, sofern beim Mieter ein Kontrollwechsel eintritt. Dies kann zu einer signifikanten Steigerung der Mietkosten des Unternehmens führen. Auch ist es nicht untypisch, dass in kommerziellen Verträgen Kontrollwechselklauseln enthalten sind. Bei öffentlichen Förderungen löst ein Kontrollwechsel beim Förderungsempfänger regelmäßig Informationspflichten und manchmal Rücktrittsrechte aus. Deshalb wird ein potenzieller Käufer besonders auf derartige Konstellationen achten. Umso wichtiger ist es, schon im Vorfeld mögliche Knackpunkte zu kennen und gegebenenfalls bereits einer Lösung zuzuführen.

Ein neuer Trend in der Vertragsverhandlung: Garantieversicherung

Es ist marktüblich, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer bestimmte Zusicherung hinsichtlich des Kaufgegenstandes (z.B. Garantie des Eigentums, der Bilanz, wesentlicher Verträge, Einhaltung der Steuervorschriften, etc.) abgibt. Die Verjährungsfristen dieser Zusicherungen erstrecken sich über mehrere Jahre nach Vollzug der Transaktion. Üblich ist deshalb auch die Besicherung der Zusicherungen, beispielsweise durch eine treuhändige Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises (beim aktuellen Zinsniveau eine wirtschaftlich oftmals unattraktive Variante).

Der Themenkreis der Zusicherungen samt deren Besicherung – also im Wesentlichen eine Risikoallokation zwischen den Parteien – ist oftmals der am hartnäckigsten verhandelte Bestandteil des Kaufvertrages. Die Verhandlungspositionen können mitunter so verfahren sein, dass es zu einem Stillstand oder gar Scheitern der Vertragsverhandlungen kommt. Ein in Österreich verhältnismäßig junges Konzept kann hier eine Lösungsvariante darstellen: die Garantieversicherung („W&I Insurance“), also die Übernahme von Haftungsrisiken durch eine Versicherung. Versicherungsnehmer kann dabei sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Durch die Risikoüberwälzung auf die Versicherung kann eine Bestellung von Sicherheiten vermieden werden. Der Verkäufer kann damit rascher über den (vollen) Kaufpreis verfügen.

Am österreichischen Markt sind bereits mehrere internationale Anbieter von Garantieversicherungen aktiv. Wird eine Versicherung an Bord geholt, bedarf es einer engen Verzahnung mit den Vertragsverhandlern und den betroffenen Beratern.

Der Autor

Dr. Hermann Schneeweiss, LL.M. (Harvard), ist auf Corporate / M&A und Private Clients & Entrepreneurs spezialisiert. Er ist als Rechtsanwalt zugelassen in Wien, New York und England und Wales und arbeitet bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH. Schneeweiss berät insbesondere bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen.

 

Deine ungelesenen Artikel:
19.12.2024

Bidirektionales Laden: Wiener Startup kW-Solutions beteiligt sich an neuem Forschungsprojekt

In Österreich steckt die Vehicle-to-Grid-Technologie (V2G) noch in den Kinderschuhen. Ein neues Forschungsprojekt mit Beteiligung des Wiener Startups kW-Solutions will das ändern. Wir haben mit Gründer Korbinian Kasinger über die Herausforderungen und Potenziale gesprochen.
/artikel/bidirektionales-laden-kw-solutions
19.12.2024

Bidirektionales Laden: Wiener Startup kW-Solutions beteiligt sich an neuem Forschungsprojekt

In Österreich steckt die Vehicle-to-Grid-Technologie (V2G) noch in den Kinderschuhen. Ein neues Forschungsprojekt mit Beteiligung des Wiener Startups kW-Solutions will das ändern. Wir haben mit Gründer Korbinian Kasinger über die Herausforderungen und Potenziale gesprochen.
/artikel/bidirektionales-laden-kw-solutions
Die Projektpartner:innen: von TU Wien, Forschung Burgenland. KEBA und kW-Soltions | (c) kW-Solutions

Bidirektionales Laden eröffnet für E-Autos weitreichende Möglichkeiten, die weit über die klassische Nutzung als Fortbewegungsmittel hinausgehen. Mit dieser Technologie können Elektrofahrzeuge nicht nur Energie aus dem Netz beziehen, sondern auch gespeicherten Strom wieder zurückspeisen. Dadurch werden sie zu mobilen Energiespeichern, die flexibel in verschiedene Szenarien eingebunden werden können – so zumindest in der Theorie. In der Praxis ist bidirektionales Laden in Österreich jedoch noch Zukunftsmusik. Ein neues Forschungsprojekt, an dem das Wiener Startup kW-Solutions beteiligt ist, möchte das nun ändern.

Bidirektionales Laden: Innovationsbedarf in Österreich

Das von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unterstützte Projekt Interoperable Communication for Bidirectional Charging (ICBC) hat sich zum Ziel gesetzt, die technischen und formalen Hürden von bidirektionalem Laden zu überwinden.

kW-Solutions-Gründer Korbinian Kasinger erläutert: “Es braucht jemanden, der den Vehicle-to-Grid-Prozess in Österreich durchmoderiert – sowohl technisch als auch formell“, so Kasinger​. Eine Herausforderung ist etwa die Zertifizierung des zurückgespeisten Stroms. “Bei einer PV-Anlage weiß man, dass es Grünstrom ist. Bei Autobatterien ist das nicht so einfach”, so der Gründer.

Technologisch ermöglicht es der Vehicle-to-Grid-Prozess (V2G), Strom aus der Batterie zu entnehmen und zurückzuverkaufen oder dem Regelenergiemarkt zur Verfügung zu stellen. Das ICBC-Projekt soll genau diese Möglichkeiten ausloten und zur Marktreife bringen​.

Das Konsortium hinter ICBC

Hinter dem ICBC-Projekt steht ein Konsortium aus kW-Solutions, der Technischen Universität Wien (TU Wien), Forschung Burgenland und KEBA​. Während die TU Wien für die Entwicklung von Kommunikationsschnittstellen sorgt, untersucht Forschung Burgenland die ökonomischen Vorteile von V2G. KEBA bringt seine Expertise in der Entwicklung von Ladeinfrastruktur-Hardware ein​.

kW-Solutions selbst arbeitet an einer flexiblen Software-Architektur, die V2G-Technologie effizient ins bestehende Netz integrieren soll. Das 2021 gegründete Startup hat sich auf die Bereitstellung intelligenter Ladelösungen für Elektrofahrzeuge spezialisiert.

Ein zentrales Produkt ist die Energiemanagement-Software “Charly”, die speziell für Mehrparteienanlagen entwickelt wurde, um ein effizientes Lastmanagement und eine automatisierte Verrechnung zu ermöglichen. 2023 konnte das Startup eine sechsstellige Finanzierungsrunde abschließen und FSP Ventures für sich gewinnen (brutkasten berichtete). Das Family Office ist an zahlreichen bekannten österreichischen Startups beteiligt, darunter Woom, Agrobiogel, Ecop Technologies oder Swimsol.

Pilotprojekte als nächster Schritt

Das ICBC-Projekt ist auf zwei Jahre angelegt und soll erste Antworten auf diese Fragen liefern. “In ein bis zwei Jahren werden wir valide Pilotprojekte in Österreich starten“, so Kasinger​. Ein flächendeckender, standardisierter Einsatz von V2G könnte allerdings noch drei bis fünf Jahre dauern​.

Das ICBC-Projekt legt laut Kasinger großen Wert auf praxisnahe Lösungen. In sechs Arbeitsbereichen werden nun Use-Cases, Schnittstellen und Systemarchitekturen entwickelt, um die Marktfähigkeit sicherzustellen​. Bidirektionales Laden könnte laut dem Gründer für Österreich nicht nur die Elektromobilität attraktiver machen, sondern auch zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen.


Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie