13.07.2017

Rechtliche Aspekte der Exit-Strategie

Wegen des aktuellen Zinsumfelds werden alternativen Anlageformen immer beliebeter. Für Gründer kann der Verkauf ihres Unternehmens eine attraktive Vorgangsweise sein. Dabei gilt es aber, ein paar rechtliche Belange zu beachten.
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(c) elnur-fotolia.com: Auf der Suche nach der richtigen Exit-Strategie.

Der österreichische M&A-(Mergers and Acquisitions) Markt wächst und wird internationaler. Einschlägige Branchendatenbanken sprechen zum Teil von zweistelligen Wachstumsraten in den letzten Jahren. Innovative österreichische Tech-Unternehmern werden dabei von strategischen oder finanziellen Investoren umworben. Im aktuellen Zinsumfeld ist der Drang nach alternativen Anlageformen hoch. Für Gründer und Unternehmer mag daher der Unternehmensverkauf eine attraktive Exit-Strategie sein. Dabei sind rechtliche Belange ein wesentlicher Erfolgstreiber. Unstrukturierte oder unvollständige Offenlegung oder ungenügende rechtliche Dokumentation können beispielsweise den angebotenen Kaufpreis schmerzlich drücken oder gar den potenziellen Käufer vergrämen. Wie läuft nun ein Verkaufsprozess typischerweise ab? Worauf ist besonders zu achten?

Tipps für potenzielle Verkäufer

Ein Unternehmenskauf hat typischerweise die folgenden Phasen:

 

Erstes Abtasten – welcher Vereinbarungen bedarf es? Wie verbindlich soll es sein?

Bereits am Anfang der Transaktion – es werden gerade die ersten Gespräche geführt, sich ein möglicher Zeitplan überlegt, Konzepte ausgetauscht – stellt sich die Frage nach einer rechtlichen Dokumentation. In der Praxis sind Absichtserklärungen häufig. Darin werden bestimmte grundlegende Vorhaben und die Transaktionsstruktur festgehalten. Ebenso häufig anzutreffen sind Geheimhaltungs- und Exklusivitätsvereinbarungen. Diese Vereinbarungen müssen nicht zwingend in separaten Dokumenten enthalten, sondern können in einem Vertrag zusammengefasst sein.

Aus Verkäufersicht sind insbesondere Geheimhaltungsverpflichtungen des Käufers geboten, um die zweckmäßige und vertrauliche Verwendung der dem potenziellen Käufer offen gelegten Informationen sicherzustellen. Trotz Geheimhaltungsvereinbarung ist bei besonders sensiblen Informationen (z.B. Geschäftsbeziehungen, Know How, etc.) auch daran zu denken, diese erst in einer späteren Phase der Transaktion offenzulegen (z.B. bei Vorliegen eines konkreten Kaufangebotes). Alternativ könnte die Offenlegung auch unter Einhaltung besonderer Verfahren erfolgen (z.B. Offenlegung nur gegenüber bestimmten zur Vertraulichkeit verpflichteten Beratern, die lediglich bestimmte Informationen oder in anonymisierter oder aggregierter Weise an den potenziellen Käufer weitergeben).

Oftmals möchte zu diesem Zeitpunkt keine der Parteien an die Durchführung der Transaktion gebunden sein (zu viel ist noch unsicher oder noch nicht ausverhandelt, andere Verkaufs- bzw. Kaufoptionen werden noch erwogen, die Finanzierung ist noch nicht sichergestellt, etc.). Allenfalls ist lediglich ein gegenseitiges Bemühen, auf den Transaktionsabschluss hinzuwirken, beabsichtigt. Andere Abmachungen (z.B. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Exklusivität, Gerichtsstand, Rechtswahl) sollten aber natürlich Handschlagqualität haben. In der Vertragsgestaltung gilt es daher, auf unterschiedliche Grade der Rechtsverbindlichkeit zu achten.

Vorbereitung und Begleitung der Due Diligence – Better save, than sorry!

Es ist mittlerweile Industriestandard, dass professionelle Käufer eine Due Diligence-Prüfung des Unternehmens durchführen. Für den Käufer ist es elementar, damit die Investmenthypothese zu bestätigen und allfällige Risiken aufzudecken und abzuschätzen. Aufgrund dieser Zielsetzung hat das Ergebnis einer DD-Prüfung auch für den Verkäufer wesentliche Bedeutung. Sollte sich die Investmenthypothese nicht bestätigen, wird die Transaktion nicht oder nur zu anderen wirtschaftlichen Bedingungen zustande kommen. Werden hingegen (vertretbare) Risiken identifiziert, wird der Käufer – für den Verkäufer potenziell schmerzliche – Absicherungen suchen, wie beispielsweise durch Haftungen des Verkäufers oder Reduktion, Zurückbehaltung oder treuhändige Hinterlegung des Kaufpreises bzw. eines Teiles davon. Bereits eine ungenügende Offenlegung im Rahmen der DD wird vom Käufer als potenzielles Risiko eingestuft.

Redaktionstipps

Aus diesen Gründen ist es umso wichtiger, dass der Verkäufer die DD-Prüfung profund vorbereitet und aktiv begleitet. Die offenzulegenden Unterlagen werden häufig in einem elektronischen Datenraum dem Käufer zugänglich gemacht. Je vollständiger und strukturierter die Offenlegung, desto zügiger und reibungsloser kann die DD-Prüfung erfolgen und desto eher können mögliche Bedenken des Käufers aus dem Weg geräumt werden. Das Einbinden von fachkundigem Personal oder Beratern steigert Effizienz und Qualität. Nach Offenlegung der Unterlagen gestaltet sich die DD typischerweise als dynamischer Prozess in welchem Verkäufer und Käufer sich über den Fortschritt regelmäßig austauschen und der Käufer bzw. deren Berater weiterführende Fragen oder Dokumentenanforderungen stellen. Entsprechend bedarf es einer fortlaufenden Begleitung der DD durch die Verkäuferseite.

Antizipation des Eigentümerwechsels

Erfolgt die Transaktion durch Verkauf der Gesellschaft, bleibt der Unternehmensträger unverändert. Anknüpfungspunkt für die Geschäftstätigkeit (also z.B. Vertragspartner bei den Kunden- und Lieferantenverträgen, Träger allfälliger öffentlicher Berechtigungen) bleibt weiterhin die Gesellschaft. Lediglich der Eigentümer ändert sich. Nicht zu übersehen ist allerdings, dass ein Eigentümerwechsel regelmäßig auch Auswirkungen auf Rechtspositionen der Gesellschaft selbst hat. Beispielsweise gibt das Mietrechtsgesetz dem Vermieter das Recht, den Mietzins auf ein angemessenes Niveau zu heben, sofern beim Mieter ein Kontrollwechsel eintritt. Dies kann zu einer signifikanten Steigerung der Mietkosten des Unternehmens führen. Auch ist es nicht untypisch, dass in kommerziellen Verträgen Kontrollwechselklauseln enthalten sind. Bei öffentlichen Förderungen löst ein Kontrollwechsel beim Förderungsempfänger regelmäßig Informationspflichten und manchmal Rücktrittsrechte aus. Deshalb wird ein potenzieller Käufer besonders auf derartige Konstellationen achten. Umso wichtiger ist es, schon im Vorfeld mögliche Knackpunkte zu kennen und gegebenenfalls bereits einer Lösung zuzuführen.

Ein neuer Trend in der Vertragsverhandlung: Garantieversicherung

Es ist marktüblich, dass der Verkäufer gegenüber dem Käufer bestimmte Zusicherung hinsichtlich des Kaufgegenstandes (z.B. Garantie des Eigentums, der Bilanz, wesentlicher Verträge, Einhaltung der Steuervorschriften, etc.) abgibt. Die Verjährungsfristen dieser Zusicherungen erstrecken sich über mehrere Jahre nach Vollzug der Transaktion. Üblich ist deshalb auch die Besicherung der Zusicherungen, beispielsweise durch eine treuhändige Hinterlegung eines Teils des Kaufpreises (beim aktuellen Zinsniveau eine wirtschaftlich oftmals unattraktive Variante).

Der Themenkreis der Zusicherungen samt deren Besicherung – also im Wesentlichen eine Risikoallokation zwischen den Parteien – ist oftmals der am hartnäckigsten verhandelte Bestandteil des Kaufvertrages. Die Verhandlungspositionen können mitunter so verfahren sein, dass es zu einem Stillstand oder gar Scheitern der Vertragsverhandlungen kommt. Ein in Österreich verhältnismäßig junges Konzept kann hier eine Lösungsvariante darstellen: die Garantieversicherung („W&I Insurance“), also die Übernahme von Haftungsrisiken durch eine Versicherung. Versicherungsnehmer kann dabei sowohl der Verkäufer als auch der Käufer sein. Durch die Risikoüberwälzung auf die Versicherung kann eine Bestellung von Sicherheiten vermieden werden. Der Verkäufer kann damit rascher über den (vollen) Kaufpreis verfügen.

Am österreichischen Markt sind bereits mehrere internationale Anbieter von Garantieversicherungen aktiv. Wird eine Versicherung an Bord geholt, bedarf es einer engen Verzahnung mit den Vertragsverhandlern und den betroffenen Beratern.

Der Autor

Dr. Hermann Schneeweiss, LL.M. (Harvard), ist auf Corporate / M&A und Private Clients & Entrepreneurs spezialisiert. Er ist als Rechtsanwalt zugelassen in Wien, New York und England und Wales und arbeitet bei BINDER GRÖSSWANG Rechtsanwälte GmbH. Schneeweiss berät insbesondere bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen.

 

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Vom 18. bis 20. Februar 2025 trifft sich die Elite der Private-Equity- und Venture-Capital-Branche wieder in Wien zur 11. Ausgabe der 0100 Conference DACH. Das Event hat sich als einer der wichtigsten Treffpunkte für Investor:innen, Fondsmanager:innen und Branchenexpert:innen im deutschsprachigen Raum etabliert (brutkasten berichtete). Für die Teilnehmenden bietet die Konferenz nicht nur Zugang zu wertvollen Markt-Insights, sondern auch die Möglichkeit, das persönliche Netzwerk mit führenden Köpfen der Branche auszubauen.

0100 Conference: Die Zielgruppe

Die Konferenz richtet sich an Limited Partners (LPs), General Partners (GPs) sowie Service Provider (SPs). Über 70 Prozent der Teilnehmenden sind Partner:innen, C-Level-Führungskräfte oder Direktor:innen, die maßgebliche Investitionsentscheidungen treffen. Damit bietet die 0100 Conference eine hochkarätige Plattform für strategische Diskussionen und Kooperationen.

+++ Jetzt Tickets für die Conference sichern +++

Das sind die Speaker:innen

Auch 2025 wartet die Veranstaltung mit einem hochkarätigen Line-up an Speaker:innen auf. Zu den bisher bestätigten Gästen zählen unter anderem:

  • Joaquín Alexandre Ruiz, Head of Secondaries beim Europäischen Investitionsfonds (EIF)
  • Colin Hanna, Partner bei Balderton Capital
  • Matthias Tabbert, Managing Director bei Levine Leichtman Capital Partners Europe
  • Lorenz Raith, Director Private Equity bei UBS Asset Management
  • Vahit Alili, Investment Director bei Schroders Capital
  • Stephanie Hubold, Head of ESG bei Altor Equity Partners

Das inhaltliche Rahmenprogramm

In Keynotes, Panels und Fireside-Chats werden die Expert:innen ihre Perspektiven zu aktuellen Themen wie ESG-Investments, technologischen Disruptionen und den Herausforderungen der Private-Equity-Märkte im DACH-Raum teilen. Die Diskussionen bieten wertvolle Einblicke in die Strategien führender Investor:innen und zeichnen ein umfassendes Bild der Branche.

Neben dem inhaltlichen Programm steht das Networking im Mittelpunkt der Konferenz. Exklusive Veranstaltungen, wie das LP-Frühstück oder das VIP-Dinner, schaffen Raum für persönliche Gespräche und neue Kooperationen. Vor allem für Limited Partners bietet die Konferenz einen direkten Zugang zu namhaften institutionellen Investor:innen wie abrdn, Adams Street Partners, AlpInvest Partners, Amundi und HarbourVest.

Die 0100 Conference DACH 2025 ist ein Pflichttermin für alle, die in der Private-Equity- und Venture-Capital-Welt im DACH-Raum aktiv sind. Wien wird für drei Tage zum Zentrum einer Branche, die nach wie vor entscheidende Impulse für Innovationen und Wachstum setzt.

0100 Conferences-CEO: “Wir arbeiten in einer sich ständig weiterentwickelnden Branche”

Die Conference findet dieses Jahr vor folgendem Hintergrund statt: Das Private-Equity-Fundraising in der DACH-Region steuert 2024 auf ein Rekordjahr zu, während die Venture-Capital-Deal-Aktivität den europäischen Trend übertrifft. Investoren erwarten für 2025 zwar gemischte makroökonomische Signale, jedoch auch erhebliche Wachstumspotenziale, vor allem im Software-Bereich.

Ein aktueller Bericht von PitchBook zeigt, dass die VC-Branche in der DACH-Region 2024 einen Anstieg des Transaktionswerts um 6,3 Prozent verzeichnet, während Europa insgesamt Rückgänge erlebt. Frühphasen-Bewertungen haben sich aufgrund von KI und Biowissenschaften verdoppelt, auch wenn VC-Exits hinter dem Durchschnitt zurückbleiben. Im Private-Equity-Sektor bleibt die Aktivität stabil, aber unter früheren Höchstständen. Politische Unsicherheiten in Deutschland dämpfen kurzfristige Erwartungen, doch rekordverdächtiges Fundraising von 22 Milliarden Euro und ein Wachstum von fast 50 % im mittleren Marktsegment deuten auf ein starkes 2025 hin. Technologie- und Deep-Tech-Übernahmen bieten langfristige Chancen, und laut Pavol Fuchs von Zero One Hundred Conferences liegt der Fokus verstärkt auf externen Faktoren und strategischer Vernetzung zwischen Investoren und Managern.

“Wir arbeiten in einer sich ständig weiterentwickelnden Branche“, sagte Pavol Fuchs, CEO von Zero One Hundred Conferences. “Anfang 2024 konzentrierten sich die wichtigsten Herausforderungen für Investoren vor 0100 DACH auf Fundraising und ESG. Jetzt hat sich die Aufmerksamkeit auf externe Faktoren – wie makroökonomische Bedingungen und branchenspezifische Wachstumsbereiche – verlagert und unterstreicht, wie wichtig es ist, zusammenzukommen, um sinnvolle Beziehungen zwischen Asset Owner und Manager aufzubauen”.


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