04.11.2019

Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt

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Der „Roboter-Anwalt“ – Zukunftsvision oder reine Fiktion?

Können digitale Lösungen im Rechtsbereich den Berufs des Rechtsberaters ersetzen oder fungieren sie als reine Ergänzung, um Produktivität zu erhöhen und Fehlerquellen zu minimieren? Und wie steht der Kunde dem „Roboter- Anwalt“ gegenüber? Kann Rechtsberatung auch ohne menschliche Komponente über künstliche Intelligenz funktionieren?

Gerade im Bereich Legal Tech kann es zu emotionalen Debatten kommen, inwiefern digitale Lösungen den Menschen beeinflussen oder gar ersetzen können und sollten. Klar ist aber, dass in der Entwicklung auf ein Zusammenspiel von Mensch und Maschine abgezielt werden muss. Denn das Potenzial für Lösungen, die die tägliche Arbeit von Juristen erleichtern, ist groß. Jedoch gerade in dieser Branche muss in den Kunden erst Vertrauen geweckt werden, um sie zu gewinnen und zu halten. Dieses Vertrauen in die KI fehlt jenen momentan aber noch.


PODIUMSDISKUSSION: Recht ohne Anwälte? Mythos Legal Tech aufgeklärt

Gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus dem Rechtsbereich werden die beschriebenen Trends, Ansätze und aktuelle Entwicklungen beim brutkasten Roundtable ohne Tabus diskutiert. Mit am Podium sind:

  • Andreas Balog | Geschäftsführer Arbeiter-Samariter- Bund und Vorstand Unternehmensjuristen
  • Nassim Ghobrial | Head of Marketing, PR & Business Development PHH Rechtsanwälte
  • Max Kindler | Gründer des Startups „In Case of“
  • Philip Rosenauer | Rechtsanwalt, PHH Rechtsanwälte
  • Simon Schützeneder | Leiter Rechtsabteilung Bombardier Services CEE
  • Kathrin Shahroozi | Co-Founderin Legal Tech Initiative Austria


AGENDA

18:30 Uhr | Einlass

19:00 Uhr | Welcome

19:15 Uhr | Podiumsdiskussion

20:00 Uhr | Networking & Food & Drinks


Hard Facts

Wann? 21.11.2019 | 18:30 bis 21:00 Uhr

Wo? PHH Rechtsanwälte, Julius-Raab-Platz 4/ 4. Stock, 1010 Wien

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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