23.03.2023

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

Tipp der Redaktion

Mit Anfang Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Die digitale Souveränität ist in Europa aktuell in aller Munde. Doch auch in Sachen Payment hat Europa ein Souveränitäts-Thema, wie brutkasten bereits berichtete. US-Anbieter dominieren mit ihren Payment-Schemes auch den europäischen Markt. Ein Gegenentwurf dazu kommt von der European Payments Initiative (EPI) mit Wero. Die Account-to-Account-Zahlungslösung wird nach Angaben von EPI bereits von 55 Millionen Nutzer:innen in Deutschland, Frankreich und Belgien genutzt und expandiert aktuell in weitere europäische Märkte.

Fünf neue EPI-Anteilseigner aus Österreich

Ursprünglich wurde EPI von 18 europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern als Anteilseigner gegründet. Nun kommen mehrere Anteilseigner aus Österreich hinzu, womit auch die Expansion mit Wero ins Land erfolgt. Mit der Erste Bank und der Raiffeisen Bank International (RBI) steigen die beiden größten Banken des Landes ein. Hinzu kommen die Raiffeisen-Landesbanken Niederösterreich-Wien, Oberösterreich und Steiermark, bei denen aktuell noch die Zustimmung der Aufsichtsräte aussteht.

„Neue Wachstumsphase in Europa“

Das Engagement der neuen Anteilseigner aus Österreich stärke „die Dynamik hinter Wero zu einem Zeitpunkt, an dem unsere Expansion in Europa weiter an Fahrt gewinnt“, kommentiert Martina Weimert, CEO von EPI. „Mit inzwischen mehr als 55 Millionen Nutzerinnen und Nutzern und weiterem erwarteten Wachstum durch die laufende Expansion in Luxemburg, den Niederlanden und nun auch Österreich tritt Wero in eine neue Wachstumsphase in Europa ein. Die Beteiligung von Erste und der Raiffeisen Bankengruppe stärkt unsere Mission zusätzlich, ein widerstandsfähiges und wirklich paneuropäisches Zahlungsnetzwerk aufzubauen“, so die EPI-Chefin.

Man werde Wero in das Leistungsangebot aufnehmen, sagt Erste-Bank-CEO Gerda Holzinger-Burgstaller: „Als Anteilseignerin von EPI wollen wir diese Lösung nicht einfach nur zur Verfügung stellen, sondern auch aktiv an ihrer Gestaltung mitwirken.“ RBI-CEO Johann Strobl schlägt in dieselbe Kerbe: „Wir sind entschlossen, den Ausbau und die Nutzung dieser Lösungen in unseren Märkten aktiv voranzutreiben.“

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Wero unterstützt bislang Zahlungen zwischen Privatpersonen und will in Kürze Zahlungen an Gewerbetreibende (P2Pro) einführen. In Deutschland kann man bereits seit 2025 damit im Einzelhandel bezahlen. Dieses Jahr folgen schrittweise Frankreich und Belgien.

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