23.03.2023

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

Tipp der Redaktion

Mit Anfang Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Rendering der Anlage in Bruck an der Leitha | (c) OMV Aktiengesellschaft
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Während man sich im Individualverkehr in den vergangenen Jahren tendenziell von der Idee verabschiedet hat, bleibt Wasserstoff vor allem für Schwerverkehr, Flugverkehr und Industrie eine zentrale Wette in der Energiewende. Konkret grüner Wasserstoff, der mittels Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Mit einer 140-Megawatt-Anlage im niederösterreichischen Bruck an der Leitha will der heimische Energieriese OMV im Joint Venture mit Masdar aus Abu Dhabi eine der größten Anlagen Europas bauen (brutkasten berichtete zuletzt über eine Förderzusage durch die aws über 123 Mio. Euro).

Direkte Pipeline zur Raffinerie Schwechat

Ab Ende 2027 soll die Anlage bis zu 23.000 Tonnen grünen Wasserstoff pro Jahr produzieren und diesen direkt über eine 22 Kilometer lange Pipeline in die OMV-Raffinerie Schwechat liefern. Dort wird dieser dann in der Produktion von Kraftstoffen und chemischen Produkten eingesetzt und soll die direkten Emissionen um zehn Prozent bzw. 150.000 Tonnen CO2 pro Jahr reduzieren. „Die Produktion von grünem Wasserstoff in Österreich ermöglicht es uns, den Einsatz nachhaltigerer Energie in unserer Produktion sowie für unsere innovativen Produkte zu erhöhen. Der Bau einer der größten Anlagen für grünen Wasserstoff in Europa ist ein wichtiger Meilenstein bei der Dekarbonisierung unserer industriellen Prozesse“, meint dazu Reinhard Florey, stellvertretender Vorstandsvorsitzender und CFO von OMV.

EIB-Darlehen: Nehammer betont Bedeutung für Souveränität

Die Kosten für den Bau der Anlage in Bruck an der Leitha sind mit insgesamt 600 Millionen Euro veranschlagt. Nach der genannten Förderung durch die aws holt sich die OMV nun den größten Brocken des notwendigen Budgets – 450 Millionen Euro – in Form eines Darlehens der Europäischen Investitionsbank (EIB). „Die Darlehenszusage der Europäischen Investitionsbank ist ein starkes Signal für das Vertrauen in die Transformationsstrategie von OMV und unsere Fähigkeit, Großprojekte umzusetzen, die zur Dekarbonisierung der Industrie beitragen“, kommentiert Florey.

Reinhard Florey und Karl Nehammer beim Signing | (c) OMV Aktiengesellschaft

EIB-Vizepräsident und Ex-Bundeskanzler Karl Nehammer betont in einem Statement die Relevanz für die europäische Souveränität. „Grüner Wasserstoff ist ein wichtiger Baustein des Übergangs zu einem wettbewerbsfähigen, klimaneutralen und sicheren Energiesystem für Europa“, so Nehammer. „Diese Investition legt zudem den Grundstein für die künftige Produktion von nachhaltigen Flugkraftstoffen und unterstützt damit die Klima- und Energiesicherheitsziele der EU.“

OMV: „Netto-Null-Emissionen“-Ziel für 2050

Im Rahmen ihrer „Strategie 2030“ strebt die OMV bis Ende des Jahrzehnts eine Wasserstoff-Produktionskapazität von rund 900.000 Tonnen an. Dazu sind bereits kleinere Anlagen an verschiedenen europäischen Standorten in Betrieb. Anlagen für nachhaltigen Flugkraftstoff (Sustainable Aviation Fuel) und hydriertes Pflanzenöl (Hydrotreated Vegetable Oil) befinden sich in Umsetzung. Bis 2050 hat sich der Konzern das Ziel „Netto-Null-Emissionen“ gesetzt.

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