23.03.2023

Recht auf Reparatur: Das könnte sich durch den Vorschlag der EU Kommission ändern

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Vorschriften zur Reparatur angenommen. Das könnte sich für Konsument:innen und Unternehmen ändern.
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Umgerechnet werden laut EU-Kommission rund fünf Millionen Waschmaschinen pro Jahr weggeworfen, obwohl sie noch zu reparieren wären. Bisher gäbe es für EU-Bürger:innen nicht genug Anreize, um Gegenstände wie Waschmaschinen oder Kühlschränke reparieren zu lassen, vor allem wenn die Garantie abgelaufen ist.

Das soll sich jetzt ändern. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für neue Regelungen zum Umgang mit Reparaturen gemacht. EU-Bürger:innen sollen demnach ein Recht zur Reparatur haben. Das Ziel der vorgeschlagenen Verordnung ist, die Abfallmenge von derzeit rund 35 Millionen Tonnen zu reduzieren und Verbraucher:innen Einsparungen zu ermöglichen.

Reparatur soll einfach und zugänglich werden

Staubsauger, Waschmaschinen, Kühlschränke und bald auch Smartphones – diese Gegenstände sollen in Zukunft einfacher zu reparieren sein. Das Recht auf Reparatur soll für kaputte Geräte gelten, die innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit den Geist aufgegeben haben. Verkäufer:innen seien dann verpflichtet, eine Reparatur anzubieten. Zumindest, wenn diese nicht teurer ist, als ein Tausch des Gerätes.

Auch nach Ablauf der Garantie soll es Anreize geben, um mehr zu reparieren und weniger wegzuwerfen: Für Produkte, die laut EU-Recht technisch reparierbar sind, also Fernseher oder Waschmaschinen, sollen Konsument:innen eine Reparatur bei Hersteller:innen verlangen können. Eine Online-Vermittlungsplattform soll Verbraucher:innen mit Reparaturbetrieben und Verkäufer:innen von reparierten Produkten in der Nähe zusammenbringen.

Hersteller:innen sollen des Weiteren verpflichtet werden, Verbraucher:innen über Produkte zu informieren, die sie selbst reparieren müssen. Eine europäische Qualitätsnorm für Reparaturdienstleistungen soll erleichtern, Werkstätten zu erkennen, die sich zu hoher Qualität verpflichten. Außerdem soll in Zukunft ein Reparaturinformationsformular bei Werkstätten angefordert werden können, um Preise transparenter und vergleichbarer zu machen.

Das können wir uns sparen

Der Vorschlag soll zum Ziel der EU beitragen, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Dafür brauche es nachhaltigeren Konsum und Produktion, von Unternehmen und Konsument:innen. Hersteller:innen sollen durch die Verordnung zu nachhaltigeren Geschäftsmodellen ermutigt werden.

Noch muss der Vorschlag der EU-Kommission vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Die Kommission hat berechnet, dass wir uns folgendes durch das Recht auf Reparatur einsparen könnten.

Refurbed: “Positives Signal, aber nicht ausreichend”

Mittlerweile gibt es auch schon erste Reaktionen auf den Vorschlag der EU-Kommission. Unter anderem meldete sich das Wiener Scaleup refurbed zu Wort, das einen Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte betreibt. Grundsätzlich sei die gestrige Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zum “Recht auf Reparatur” ein positives Signal für die Entwicklung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Der Entwurf gehe zwar auf einige wichtige Aspekte ein, sei aber nicht ausreichend. “Wir brauchen langfristige, fast drastische Maßnahmen, um dem Klimawandel ausreichend entgegenzuwirken. Hier spielt die Wirtschaft eine riesige Rolle – ‘Business as usual‘ darf es nicht mehr geben”, so Refurbed Co-Gründer Kilian Kaminski.

Das Wiener Scaleup fordert deshalb folgende Aspekte zu berücksichtigen: Ein EU-Repair Score, könne Verbraucher:innen informieren, ob eine Reparatur möglich ist und welchen Preis diese hätte. Dadurch soll eine bewusstere Kaufentscheidung ermöglicht werden. Außerdem brauche es mehr finanzielle Anreize, um Reparatur erschwinglich zu machen.

Zusätzlich müsse der Grundsatz “Reparatur vor Ersatz” gesetzlich verankert werden. “Produkte müssen reparaturfähig konstruiert werden – solange Hersteller beschädigte Produkte ersetzen dürfen, wenn dies billiger als eine Reparatur ist, werden sie das Design ihrer Produkte nicht anpassen”, heißt in einer Aussendung des Unternehmens.

Tipp der Redaktion

Mit Anfang Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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(c) x-tention / syndena

In den Kliniken liegt medizinisches Wissen aus Jahrzehnten überwiegend als Freitext vor. Für systematische Auswertungen und Forschung ist es damit nur mit erheblichem manuellem Aufwand nutzbar. Genau hier setzt syndena an: Das Unternehmen wandelt gewachsene klinische Dokumentation über einen KI- und NLP-gestützten Prozess mit menschlicher Qualitätssicherung in eine konsistente, interoperable Datenbasis um. Die so entstehenden Real World Data sollen laut Aussendung klinische Forschung und Versorgungsanalysen unterstützen, ohne die klinische Beurteilung zu ersetzen. Möglich werden sollen dadurch ein besseres Verständnis der Wirksamkeit von Therapien in der Versorgung sowie eine breitere Patientenrepräsentation.

Health-IT-Gruppe mit rund 850 Beschäftigten

Mit der nun verkündeten Mehrheitsübernahme erweitert x-tention sein Lösungsportfolio im Umfeld klinischer Daten. Die 2001 von Herbert Stöger gegründete Gruppe ist tief im Bereich Gesundheits-IT verankert: Sie deckt unter anderem Datenmanagement, ELGA, Konnektivität und Managed Services ab und betreut nach eigenen Angaben mehr als 1.000 Kunden im Gesundheitswesen. Heute beschäftigt x-tention rund 850 Mitarbeiter:innen in Österreich, der Schweiz, Deutschland und England sowie in einem Office im Silicon Valley. Erst im Mai berichtete brutkasten über das von x-tention mitgegründete Cybersecurity-Startup SecurITe, das eine Seed-Runde im niedrigen zweistelligen Millionenbereich abschloss (brutkasten berichtete).

syndena bleibt in Innsbruck verankert

Der Hauptsitz von syndena bleibt laut Aussendung in Innsbruck, auch Forschung und Entwicklung sollen weiterhin von Tirol aus vorangetrieben werden. Zugleich soll die Partnerschaft dem Unternehmen die überregionale und internationale Skalierung der Technologie ermöglichen. Zu Kaufpreis und genauer Beteiligungshöhe machen die Unternehmen keine Angaben.

Vorbereitung auf den European Health Data Space

Hintergrund der Beteiligung ist der European Health Data Space (EHDS): Ab 2029 gelten erste zentrale Bestimmungen, darunter Regeln für die Sekundärnutzung der meisten Kategorien elektronischer Gesundheitsdaten. x-tention will österreichische Gesundheitseinrichtungen nach eigenen Angaben frühzeitig anschlussfähig an den Europäischen Gesundheitsdatenraum machen.

„Gesundheitsdaten sind das wertvollste und sensibelste Gut im System. Mit dem European Health Data Space rückt der verantwortungsvolle Umgang damit jetzt europaweit in den Fokus, und genau dafür holen wir syndena an Bord“, sagt Herbert Stöger, Geschäftsführer von x-tention.

Datenhoheit bleibt bei den Einrichtungen

Die Datenverarbeitung erfolgt laut den Unternehmen pseudonymisiert, die Datenhoheit verbleibt demnach bei der jeweiligen Einrichtung: Für Forschung und multizentrische Auswertungen werden Daten nur nach deren Freigabe bereitgestellt. Auf dieser Grundlage sollen auch Kooperationen mit Forschungs- und Life-Science-Partnern stattfinden. x-tention positioniert die Beteiligung zudem ausdrücklich als Gegenmodell zur Abhängigkeit von außereuropäischen Datenplattformen: europäisch, DSGVO-nativ und auf souveräner IT-Infrastruktur basierend.

„In den Krankenhäusern liegt ein jahrzehntelanger Wissensschatz, der bisher nur mit erheblichem Aufwand nutzbar ist. Wir machen ihn für Versorgung und Forschung systematisch nutzbar, ohne dass die Einrichtungen die Kontrolle über ihre Daten verlieren“, sagt Roman Weger, CEO von syndena.

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