26.08.2020

ready2order: Nach starkem Wachstum in Deutschland kommt Berlin-Standort

Das Wiener FinTech ready2order profitiert dieses Jahr massiv von der Einführung einer neuen Regisitrierkassen-Regelung in Deutschland. Nach starkem Wachstum im Nachbarland folgt nun ein Standort in Berlin. Als ersten Hire präsentierte das Startup Julia Huhnholz.
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Als Director of Brand & Communications ist Julia Huhnholz die erste neue ready2order-Mitarbeiterin am Standort Berlin.
(c) Julia Huhnholz: Als Director of Brand & Communications ist Julia Huhnholz die erste neue ready2order-Mitarbeiterin am Standort Berlin.

2016 war sie der entscheidende Impuls für eine Neuausrichtung des Wiener FinTechs ready2order: Die Einführung der Registrierkassenpflicht in Österreich. Seitdem konnte sich das Startup mit seinen Kassenlösungen hierzulande gut etablieren. Dieses Jahr wiederholt sich die Geschichte – bloß in einem viel größeren Maßstab. Mit 30. September tritt in Deutschland die „KassenSichV“ – eine umfassende Regelung zu Registrierkassen und darüber hinaus – inkraft.

ready2order: Expansionsplan mit 5 Mio. Euro im Rücken ging auf

Dass man sich diesen Markt nicht entgehen lassen kann, war daher bei ready2order bereits früh klar. Anfang des Jahres versorgte man sich hauptsächlich zu diesem Zweck mit einer fünf Millionen Euro-Kapitalspritze. Und der Plan ging bislang auf. Mehr als die Hälfte der Kunden des Startups kommen inzwischen aus Deutschland – Tendenz steigend.

Um dieser neuen geografischen Kundenstruktur besser gerecht zu werden, will sich ready2order nun auch eine physische Präsenz im Nachbarland aufbauen. Ab Ende des Jahres will man einen „Hub“ in Berlin betreiben. „Berlin war für ready2order die erste Wahl: Die Stadt vereint den Zugang zu einem internationalen Talent-Pool, die Nähe zu Partnern, anderen FinTechs und zur deutschen Bundesregierung. Mit dem geplanten Berliner Hub sind wir näher an unseren deutschen Kunden und können die Interessen von KMU als deren Partner in Deutschland besser unterstützen“, kommentiert CEO Markus Bernhart. „Wir sind fest davon überzeugt, dass die KassenSichV eine Chance für viele Unternehmen sein kann, den Sprung in die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse zu wagen, statt bestehende alte Systeme lediglich nachzurüsten“.

Julia Huhnholz als erster Hire in Deutschland präsentiert

Zugleich mit den Plänen zum Berlin-Standort kommunizierte ready2order auch den ersten Hire für den neuen Hub: Als Director of Brand & Communications soll Julia Huhnholz „die Neuausrichtung der Marke auf dem Weg zum Plattformanbieter im Bereich Paytech für KMU“ umsetzen. Zuvor verantwortete die Markenexpertin unter anderem die Marketingaktivitäten des Femtech-Unternehmens Womanizer.

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Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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ready2order: Nach starkem Wachstum in Deutschland kommt Berlin-Standort

  • 2016 war sie der entscheidende Impuls für eine Neuausrichtung des Wiener FinTechs ready2order: Die Einführung der Registrierkassenpflicht in Österreich.
  • Seitdem konnte sich das Startup mit seinen Kassenlösungen hierzulande gut etablieren.
  • Dieses Jahr wiederholt sich die Geschichte – bloß in einem viel größeren Maßstab.
  • Die Einführung einer neuen Registrierkassen-Regelung in Deutschland ergab sich als Chance, die das FinTech bislang auch nutzte.
  • Nachdem inzwischen mehr als die Hälfte der Kunden aus Deutschland kommen, wird Ende des Jahres ein Standort in Berlin eröffnet.
  • Zugleich mit den Plänen zum Berlin-Standort kommunizierte ready2order auch den ersten Hire für den neuen Hub: Als Director of Brand & Communications soll Julia Huhnholz „die Neuausrichtung der Marke auf dem Weg zum Plattformanbieter im Bereich Paytech für KMU“ umsetzen.

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  • Dieses Jahr wiederholt sich die Geschichte – bloß in einem viel größeren Maßstab.
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  • Nachdem inzwischen mehr als die Hälfte der Kunden aus Deutschland kommen, wird Ende des Jahres ein Standort in Berlin eröffnet.
  • Zugleich mit den Plänen zum Berlin-Standort kommunizierte ready2order auch den ersten Hire für den neuen Hub: Als Director of Brand & Communications soll Julia Huhnholz „die Neuausrichtung der Marke auf dem Weg zum Plattformanbieter im Bereich Paytech für KMU“ umsetzen.

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ready2order: Nach starkem Wachstum in Deutschland kommt Berlin-Standort

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