21.08.2023

RDBR: Schwedisches Skibekleidungs-Startup wird offizieller Ausrüster von Ski-WM in Saalbach

Die erst letztes Jahr gegründete Skibekleidungsmarke RDBR aus Schweden gilt in Europa als Newcomer im Bereich der Sportausstattung. Nun expandiert das Unternehmen nach Österreich und holte einen prestigeträchtigen Auftrag an Land.
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Magnus Liljeblad | (c) RDBR

Die Skibekleidungsmarke RDBR wurde 2022 von Magnus LIjleblad (CEO) und Jonas Olsson (Design Director) in Göteborg gegründet. Bereits im Sommer desselben Jahres wurde eine Partnerschaft mit dem schwedischen Alpin-Nationalteam und dem schwedischen Skicross-Nationalteam verkündet, in deren Rahmen RDBR seitdem als offizieller Ausrüster der beiden Mannschaften fungiert.

RDBR wird offizieller Ausstatter

Dem noch recht jungen Unternehmen ist nun ein besonderer Coup gelungen. Nur wenige Monate nach Gründung konnte RDBR nun in Österreich prestigeträchtigen Auftrag an Land ziehen und wird offizieller Ausrüster der SKI-WM in Saalbach 2025. Eine entsprechende Vereinbarung mit der FIS Alpine Ski WM 2025 in Saalbach wurde bereits im Juli unterzeichnet, wie das Startup in einer Aussendung bekannt gab. Somit sei RDBR der Status des offiziellen Ausrüsters des Großereignisses garantiert, wie es weiter heißt.

(c) RDBR

Expansion nach Österreich

Zudem plant das Startup auch, nach Österreich zu expandieren. Aktuell befindet sich das Unternehmen bereits in Gesprächen mit ersten österreichischen Sportfachhändlern, die die Produkte von RDBR, darunter auch eine exklusive Weltmeisterschafts-Kollektion, ab dem Winter in ihrem Sortiment führen werden. Ab Anfang September können heimische Skienthusiastinnen und -enthusiasten die Premium-Skibekleidung aus Schweden online bestellen.

“Österreich ist aktuell der wichtigste Schlüsselmarkt für unsere junge Brand. Die Bedeutung, die der Skisport hierzulande hat, ist im internationalen Vergleich uneinholbar groß und die Begeisterung der Österreicherinnen und Österreicher für das Skifahren ist atemberaubend”, so Liljeblad  über die Expansion.

Um dem Wachstum der Marke in Österreich noch extra Schwung und Speed zu verleihen, haben die RDBR-Gründer mit dem österreichisch-schwedischen Ex-Abfahrtsrennläufer Alex Köll zudem einen Markenbotschafter an Land gezogen.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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