04.10.2019

Q&A-Session zu PSD2: So wird die RBI Drittanbietern die APIs zur Verfügung stellen

Die Frist zur Umsetzung der PSD2-Richtlinie endete mit 14. September 2019. In einer Q&A-Session mit dem brutkasten beantworte Christian Wolf, Head of Group Transformation der Raiffeisen Bank International AG, wie seine Bank Drittanbietern über einen neu geschaffenen Marketplace die nötigen APIs zur Verfügung stellen wird.
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Christian Wolf, Raiffeisen Bank International AG © RBI
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Die PSD2-Richtlinie der EU sieht vor, dass Banken Drittanbietern, wie FinTechs oder anderen Banken, auf Kundenwunsch den Zugriff auf Daten von Girokonten ermöglichen müssen. Mit 14. September 2019 endete die Frist zur Umsetzung der Richtlinie. In einer Q&A-Session mit dem brutkasten beantworte Christian Wolf, Head of Group Transformation der Raiffeisen Bank International AG, wie die Bank Drittanbietern künftig die nötigen APIs zur Verfügung stellen wird.

+++ Elevator Lab: Kooperation mit FinTechs soll Banking innovativer machen +++

Wie wurde die PSD2-Richtlinie innerhalb des Bankenwesens aufgenommen?

Die PSD2-Richtlinie hat im Bankenwesen sicherlich für Unruhe gesorgt. Zunächst ist sie als Bedrohung wahrgenommen worden, da sie die Banken dazu verpflichtet, die Transaktionsdaten ihrer Kunden an Drittanbieter zur Verfügung zu stellen. Dahingehend bestand die Befürchtung, dass die Banken das Interface zum Kunden verlieren. 

Wie ging die RBI mit der PSD2-Richtlinie um?

In der RBI haben wir sehr schnell gemerkt, dass wir dieses vermeintliche Bedrohungsszenario als Chance wahrnehmen müssen. Die PSD2-Richtlinie wurde daher Ausgangspunkt unserer Open-Banking-Strategie. Dahingehend haben wir uns Open-Banking-Modelle in den USA und Asien angeschaut. Uns hat insbesondere interessiert, welche Annahmen diesen Modellen zu Grunde liegen. Im Zentrum stand die Frage, warum Banken ihre Daten proaktiv ohne rechtliche Vorgaben für Drittanbieter zur Verfügung stellen.

Wie wurde die PSD2-Richtlinie bei der RBI umgesetzt? 

Die PSD2-Richtlinie ist im Jänner 2018 in Kraft getreten. Die Umsetzung war mit der Frist vom 14. September 2019 zu erfüllen. Die RBI ist auf 13 CEE-Märkten vertreten, sechs davon sind EU-Länder, in denen wir nun mit den APIs live sind. Dazu zählen Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Kroatien, Tschechien und die Slowakei. 

In Tschechien und der Slowakei waren wir allerdings schon früher live, da der lokale Gesetzgeber dies so vorgeschrieben hat. Bei der PSD2 handelt es sich nämlich um eine Richtlinie, die von den jeweiligen Gesetzgebern mit nationalem Recht umzusetzen ist.

Welche konkreten Anwendungen ermöglichen die APIs?

Die klassischen Anwendungsfälle für PSD2-APIs sind Aggregations-Use-Cases sowie Zahlungsauslösedienste. Ein Aggregrations-Use-Case ermöglicht beispielsweise die gleichzeitige Darstellung von mehreren Konten verschiedener Banken in einer App. Zu den über die PSD2- Anforderungen hinausgehenden Anwendungen gehören insbesondere KYC-Prozesse und Identity-Uses-Cases. Weiters zählen auch Pay-Integration-Anwendungen für Corporates und KMU dazu. Bei den Drittanbietern, denen wir die APIs zur Verfügung stellen, handelt es sich um vier Kundengruppen. Zu ihnen zählen FinTechs, Developer, Corporates und BigTechs. 

Wie werden die APIs zur Verfügung gestellt?

Die APIs werden künftig über einen eigenen Marketplace zur Verfügung gestellt, der im MVP-Status Ende November gelauncht wird. Dabei verfolgen wir die Philosophie einen zentralen Entry-Point für alle Drittanbieter zu schaffen. Der Marketplace soll sich nicht nur an Developer richten, indem die APIs technisch zur Verfügung gestellt werden, sondern auch einen breiteren Adressatenkreis ansprechen. Über die Plattform wollen wir beispielsweise zeigen, welche Use-Cases es gibt und welche Kooperationsmöglichkeiten den Drittanbietern durch die APIs geboten werden.

Wie sollen die einzelnen Drittanbieter angesprochen werden?

FinTechs erreichen wir sehr gut über das Elevator-Lab der RBI. Der Adressatenkreis beschränkt sich jedoch nicht nur auf dessen Teilnehmer. Bereits jetzt laden wir Corporates, Big Techs und Developer aktiv dazu ein, Use-Cases zu identifizieren, an denen wir künftig gemeinsam arbeiten können. Erste Entwicklungen mit Corporates laufen bereits. Wichtig dabei: Die Open-Banking-Strategie verfolgt nicht das Ziel, private APIs zu entwickeln, sondern die APIs einem breiten Publikum am Marketplace bereitzustellen.

Was erhofft sich die RBI durch die Open-Banking-Strategie?

Im Prinzip geht es bei dieser Strategie darum, wie wir es als Bank schaffen, ein nahtlos integrierter wertstiftender Teil der Customer Journey der Kunden zu werden. Durch die Connected-Economy werden wir früher oder später sicherlich mit Kunden-Anforderungen konfrontiert werden, die wir nicht alleine lösen können. In diesem Fall macht es Sinn auf Partner, wie FinTechs, zuzugehen und mit ihnen gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Aber auch die gemeinsame Entwicklung neuer Produkte steht für uns im Fokus unserer Open-Banking-Strategie. Die PSD2-Richtlinie ist somit nicht das Ende, sondern der Ausgangspunkt, um die neue Infrastruktur für alle Parteien gewinnbringend einsetzen zu können.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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