10.04.2025
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Global FinTech Scouts: Das steckt hinter dem neuen RBI-Programm

Innovations-Impulse direkt aus New York, London, Singapur oder Delhi - das verspricht das neue "Global FinTech Scouts"-Programm der Raiffeisen Bank International (RBI). brutkasten war bei der Präsentation des Programms vor Ort.
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FinTech Scouts & RBI-Verantwortliche: Akshat Mittal (Revolut), Daniel Minarik (Tatra banka), Varija Raj (Lendable), Christian Wolf (RBI), Aditi Subbarao (Instabase), Hans-Jörg Horvath (RBI)
Akshat Mittal (Revolut), Daniel Minarik (Tatra banka), Varija Raj (Lendable), Christian Wolf (RBI), Aditi Subbarao (Instabase), Hans-Jörg Horvath (RBI) | Foto: brutkasten

In einem dynamischen Marktumfeld innovativ zu bleiben, ist eine der großen Herausforderungen für Unternehmen. Die Raiffeisen Bank International (RBI) ergänzt ihre bisherigen Innovationsaktivitäten nun mit einem neuen Ansatz: Dem Global FinTech Scouts Program, das sie gemeinsam mit ihrer slowakischen Tochterbank Tatra banka umsetzt.

Dahinter steckt ein weltweit tätiges Team aus externen Expertinnen und Experten, die sogenannten FinTech Scouts. Diese beobachten im Auftrag der Bank von London, New York, Singapur und Delhi aus relevante technologische Innovationen und Entwicklungen – und sollen der Bank direkten Zugang zu den relevanten Anbietern des weltweiten Technologie-Ökosystems verschaffen.

FinTech-Scouts sollen neue Impulse liefern

„Die FinTech-Scouts sind für uns Partner, mit deren Hilfe wir besser verstehen, welche Anwendungsfälle und Geschäftsmodelle sich um Technologien herum entwickeln, welche davon wir nachahmen oder sogar kopieren können, wo wir Kooperationen und Partnerschaften anstreben können oder wo wir sie nur als eine Art Ideenpool für künftige Unternehmungen nutzen können“, erläutert Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, im brutkasten-Interview.

Diese Woche stelle die RBI das Ende 2024 gestartete Programm in Wien vor. Mehrere der Scouts waren dazu vor Ort und gaben Einblicke in aktuelle FinTech-Trends.


KI im Bankenbereich

So etwa Aditi Subbarao, die als Global Financial Services Lead beim KI-Startup Instabase in London fungiert. Sie stellte wichtige KI-Anwendungsfälle im Bankenbereich vor. Diese sind vielfältig und umfassen unter anderem Risikomanagement, Kundenkommunikation, operative Effizienzsteigerungen oder Compliance-Themen wie Geldwäsche-Monitoring.

Embedded Finance

Ein anderes großes Thema ist Embedded Finance: Darunter versteht man die nahtlose Einbettung von Finanzdienstleistungen in andere, oft branchenfremde Plattformen und Angebote. Einblicke in diesen Bereich gab FinTech-Scout Varija Raj, Product Manager bei Lendable in London. Sie berichtete unter anderem, dass Unternehmen wie Samsung, Visa oder Mastercard in den Bereich mobiler Zahlungen einsteigen und dass „Buy Now Pay Later“-Anbieter wie Klarna, Splitit oder LeanPay manchen Händlern erhebliche Umsatzsteigerungen bescheren.

Stablecoins

Einen weiteren Trend beleuchtete Akshat Mittal, General Manager of Core Payments bei Revolut in Delhi: Stablecoins – also Kryptowährungen, die 1:1 an reale Währungen wie den US-Dollar oder den Euro gekoppelt sind. Sie können in Staaten mit hohen Preissteigerungen als Inflationsschutz und Alternative zu den Landeswährungen fungieren. Aus der Perspektive von Banken wiederum verbessern sie die Liquidität.

„Ich nehme also am globalen Fintech-Scout-Programm teil, weil ich erstens seit 15 Jahren mit Startups zu tun habe und zweitens wissen wollte, wie eine Großbank die neuen Innovationen, an denen die Startups arbeiten, integrieren kann“, erläutert Mittal gegenüber brutkasten. „Schließlich sucht jedes Startup nach einem ‚Killer‘-Use-Case, den eine große Bank mit Sicherheit bieten kann.“

Personal Finance

Ebenfalls behandelt wurde das Thema Personal Finance. Dazu stellte Daniel Minarik, Chief Data & Innovation Officer der RBI-Tochter Tatra banka in Bratislava, eine App vor, bei der es um finanzielles Wohlbefinden und Fachwissen aus dem Finanzbereich geht. Außerdem ging Minarik auf die Themen Web 3.0 und IT-Infrastruktur der Zukunft, auf Quanten-Computing und die damit verbundenen Auswirkungen auf Kryptografie ein.


Zu den weiteren Fokusbereichen des Programms neben KI, digitalen Assets, Embedded Finance und Financial Inclusion zählen außerdem Sustainable Technologies und RegTech. Was sind nun die nächsten Schritte im Programm? „Wir haben unseren Scouts die Fokusbereiche kommuniziert und wollen jetzt spezifische Lösungen finden. Wir wollen das Programm aber auch intern in unseren anderen Tochterbanken ausweiten, denn schließlich stehen alle vor denselben Herausforderungen – wie reagieren wir auf relevante technologische Fortschritte?“, erläutert Christian Wolf im brutkasten-Gespräch.

Die Erwartungshaltung an die Scouts ist jedenfalls klar: „Die Scouts sind nicht nur unsere Augen und Ohren vor Ort, sondern wir verstehen die bestens vernetzten Experten auch als Türöffner, um attraktive Partner aus dem Technologie-Umfeld nach Österreich zu bringen – sie sind sozusagen die FinTech-Delegierten in aller Welt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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