07.06.2021

RBI will 100 Mio. Euro über Kredite an digitale Scale-ups vergeben

Die Raiffeisen Bank International (RBI) startet unter dem Namen "Digital Basket" ein Finanzierungsprogramm für digitale Wachstumsunternehmen, die der Startup-Phase entwachsen sind.
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Joerg Bartussek leitet das Digital Department der RBI
Joerg Bartussek leitet das Digital Department der RBI | Foto: RBI

Die Raiffeisen Bank International (RBI) startet ein neues Finanzierungsprogramm für digitale Wachstumsunternehmen – nach Angaben der Bank eines der größten in Europa. Der „Digital Basket“ umfasst ein Volumen von 100 Mio. Euro. Dieses soll über Kredite an Digitalunternehmen vergeben werden, die der Startup-Phase bereits entwachsen sind. Pro Unternehmen stehen zwischen 1 und 7 Millionen Euro zur Verfügung.

„Ich hätte dieses Angebot als Gründer gerne selbst gehabt, aber es gab keine Bank, die mir das angeboten hat“, sagt der Entwickler des Digital Basket, Joerg Bartussek, im Gespräch mit dem brutkasten. Er leitet das Digital Department der RBI. Zuvor war er einer der Gründer der Finanzierungsplattform Finnest. “Wenn man schon zwei oder drei Finanzierungsrunden abgeschlossen hat und das eigene Scaleup immer wertvoller wird, ist man immer weniger gewillt, Firmenanteile abzugeben“, sagt Bartussek. Der Bedarf sei ganz klar vorhanden.

Prozess von RBI speziell auf Scale-ups zugeschnitten

Die meisten Banken hätten das Segment der digitalen Scale-ups aber bisher links liegen gelassen, führt Bartussek weiter aus – weil ihnen das Risiko zu hoch sei und ihre Bewertungmodelle nicht wirklich greifen. Bei der RBI habe man nun aber ein System gefunden, solchen Scale-ups „ganz normale Firmenkredite, wie sie die RBI sonst an Großkonzerne vergibt“, anzubieten, sagt Bartussek. Allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: „Wir haben den Prozess für die Firmengründer erleichtert und beschleunigt. Die Verträge, die Ausgestaltung der Kredite, die Auszahlung – das ist alles speziell auf diese Scale-ups zugeschnitten“.

Erste Pilotfinanzierung mit Busuu innerhalb von 14 Tagen abgeschlossen

In welcher Situation könnten solche Kredite für Scale-ups interessant sein? Bartussek erläutert dies anhand eines fiktiven Beispiels: Ein Unternehmen arbeitet an einer Series-B-Runde in der Höhe von 15 oder 20 Millionen. Der Abschluss ist für Jahresende geplant. Allerdings stellt sich heraus, dass sich die Verhandlungen mit den Investoren weit ins nächste Jahr ziehen werden. „Dann braucht so ein Unternehmen eine Brückenfinanzierung, weil sie weiter skalieren wollen – beispielweise in einen neuen Markt gehen oder ein neues Kundensegment erschließen wollen“, erläutert der frühere Startup-Gründer. Statt einer Zwischenrunde mit bestehenden Investoren könne man nun auf einen Kredit aus dem Digital Basket zurückgreifen.

Wie funktionieren die Kredite nun genau? Die Laufzeit liegt je nach Bedarf des Kunden zwischen einem und fünf Jahren, eine vorzeitige Rückzahlung ist grundsätzlich möglich. Außer Zinsen fallen keine weiteren Kosten an. Eine erste Pilotfinanzierung ist im Rahmen des Programms bereits abgeschlossen worden – mit der vom Österreicher Bernhard Niesner gegründeten Sprachen-Lernplattform Busuu. Dabei habe es von Beginn der Kreditprüfung und den Vertragsverhandlungen bis zur Auszahlung nur 14 Tage gedauert.

Zielgruppe: Jahresumsatz von 5 Mio. Euro und Eigenkapitalfinanzierung von 3 Mio.

Welche Kriterien muss ein Scale-up erfüllen, um sich für das Programm zu qualifizieren? Es sollte einen Jahresumsatz von mindestens 5 Mio. Euro erzielen und bereits eine Eigenkapitalfinanzierung in der Höhe von 3 Mio. Euro aufgestellt haben. „Wenn ein VC einem Unternehmen so viel Geld anvertraut, dann wird da was dahinter sein“, sagt Bartussek. Außerdem muss das Unternehmen weiterhin profitabel wachsen. Daneben gibt es noch weitere Kriterien: Der Track Record der Gründer oder Manager, eine Präsenz in mindestens zwei Märkten, ein etabliertes internes Controlling-System sowie eine akzeptable Debt/Equity-Ratio.

„Der Prozess wird superschnell durchgeführt, aber grundsätzlich bekommen die Unternehmen ein ganz normales Rating“, sagt Bartussek. „Wenn sie diese Grundkriterien erfüllen, dann ist das Rating aber gut genug, dass wir diese Kredite in der Höhe von maximal 7 Millionen Euro anbieten können“.

Sowohl Unternehmen aus West- als auch aus Mittel- und Osteuropa können teilnehmen. Busuu beispielsweise hat seinen Sitz in London. Die RBI ist allerdings stark im Raum Mittel- und Osteuropa (CEE) aktiv – und auch dort gibt es „ganz, ganz spannende Kandidaten, die bei westeuropäischen Finanzierungsinstitutionen unter dem Radar fliegen“, sagt Bartussek. Einschränkungen hinsichtlich der Branche, in der das Scaleup tätig ist, gibt es nur ein einzige: FinTechs können nicht daran teilnehmen, da die RBI diese bereits mit ihrem Elevator-Venture-Programm abdeckt.

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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