25.09.2025
KONSORTIUM

RBI und acht europäische Banken geben Euro-Stablecoin heraus

Die Raiffeisen Bank International (RBI) wird in einem Konsortium mit acht weiteren europäischen Banken einen Euro-Stablecoin herausgeben. Wir sprachen mit Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, über die Hintergründe.
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Christian Wolf (RBI) im brutkasten-Interview | © brutkasten / Dervisevic
Christian Wolf (RBI) im brutkasten-Interview | © brutkasten / Dervisevic

Die ING aus den Niederlanden, die KBC aus Belgien, UniCredit und Banca Sella aus Italien, die CaixaBank aus Spanien, die Danske Bank aus Dänemark, die SEB aus Schweden und die DekaBank aus Deutschland – in einem Konsortium mit dieser Gruppe einiger der größten europäischen Banken präsentierte die Raiffeisen Bank International (RBI) nun ein neues Projekt. Gemeinsam will man Mitte 2026 einen Euro-Stablecoin herausgeben.

„Sind auch im traditionellen Bankbereich soweit, dass wir uns hier engagieren wollen“

Derer gibt es zwar bereits einige am Markt – auch solche, die dem Krypto-Regelwerk der EU, der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR), entsprechen. Erstmals stehen mit dem Konsortium aber mehrere etablierte Banken zusammen hinter der Einführung eines Euro-Stablecoins. „Wir haben uns in den letzten Jahren bereits intensiv mit den Thema Stablecoins auseinandergesetzt“, erzählt Christian Wolf, Head of Strategic Partnerships & Ecosystems bei der RBI, gegenüber brutkasten.

„Jetzt ist der Markt reif, jetzt sind auch wir im traditionellen Bankbereich soweit, dass wir uns hier engagieren wollen. Und dazu haben wir uns in einem, glaube ich, sehr namhaften Setup zusammengefunden.“ Und dieses Netzwerk der „supportive banks“ soll weiter wachsen, so Wolf. Davon, das Projekt als Konsortium umzusetzen, erwarte man sich unter anderem eine schnelle weite Verbreitung des Coins aufgrund des großen Netzwerks – ein wichtiger Faktor für viele geplante Anwendungen.

Sitz in den Niederlanden

Sitz der betreibenden Gesellschaft ist in den Niederlanden – auch aufgrund der günstigen regulatorischen Lage dort. Später soll die Einheit dort, wie Wolf es sagt, „für sich selbst, mit Unterstützung durch die teilnehmenden Banken im Hintergrund, nicht nur lebensfähig, sondern auch wachstumsfähig“ sein. Einige Entscheidungen liegen aber noch in der Zukunft. So hat der Coin noch keinen Namen und auch die dafür genutzte Blockchain wurde noch nicht festgelegt.

„US-dominierter Stabelcoin-Landschaft etwas entgegensetzen“

Das große Ziel steht dagegen fest: „Einer US-dominierten Stabelcoin-Landschaft etwas entgegensetzen zu können“, wie Wolf es formuliert. „Wir wollen uns in Europa auch zunehmend unabhängiger von US-Dollar-basierten Zahlungssystemen machen und wir sehen, das ist ein guter Weg, das zu tun.“

Viele Anwendungsfälle für Stablecoin

Es gehe aber nicht nur um diese geopolitische Zielsetzung. „Stablecoins sind nicht mehr ausschließlich eine On- und Off-Ramp zur Kryptowelt. Wir sehen auch die Anwendung von Cash auf einer Blockchain-Technologie im Corporate- und Institutional-Geschäft und da erwarten wir uns als Bank natürlich auch entsprechende Anwendungsfälle zugunsten unserer Kunden, aber auch zu unseren Gunsten im Sinne einer effizienteren Abwicklung von Assets, Settlements, etc.“, so Christian Wolf.

Konkret könne der Stablecoin zukünftig etwa eine wichtige Rolle im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr spielen. Auch bei Transaktionen außerhalb des Euroraums mit Währungsumrechnung könne das der Fall sein. „Es geht darum, dass man möglichst schnell und transparent Zahlungen abwickeln möchte“, sagt Wolf.

„Programmability of Money“

Als weiteren Vorteil führt er die „Programmability of Money“ mittels Smart Contracts ins Treffen. „Das bietet die Möglichkeit, dass man Geldflüsse programmierbar machen kann in – sehr simplifiziert gesagt – ‚Wenn-Dann-Sonst-Bedienungen‘. Es gibt gerade im International-Trade-Business Anwendungsfälle, wo sichergestellt werden muss, dass gewisse Rahmenbedingungen oder Grundbedingungen eintreten müssen, bevor eine Zahlung ausgelöst wird. Und das kann man dann automatisieren“, erklärt Wolf.

Weiters könnte der Stablecoin als Zahlungsmittel etwa auch die Vorgänge bei der Tokenisierung von Assets vereinfachen. Und schließlich könnte er auch beim Liquiditäts- und Cash-Management der Banken selbst genutzt werden.

MiCAR als „Enabler“

Das Krypto-Regelwerk der EU, die MiCAR, soll, geht es nach Wolf, bei all dem für die notwendige Sicherheit sowohl auf Anbieter- als auch auf Kundenseite sorgen. „Die MiCA-Regulierung hat uns einen einheitlichen Rahmen gegeben, in dem wir uns als hochregulierte Banken auch sicher bewegen können. Ich möchte sogar so weit gehen zu sagen: Das war der Enabler, dass wir uns aus dem traditionellen regulierten Bereich auch in diese neuen Technologien und Anwendungsfälle vorwagen können.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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