13.05.2020

Die größten Irrtümer rund um Insolvenz

Nicht als Angstmache, sondern zum Schutz der Unternehmer bzw. Selbständigen räumen wir mit verbreiteten Fehlannahmen rund um das Thema Insolvenz auf.
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Wiener Mobile Marketing-Startup Geolad schlittert wegen Corona in den Konkurs Frux Insolvenz
(c) envato

Allein im Einzelhandel geht man von bis zu 50.000 Insolvenzen infolge der Corona-Krise aus. Rechnet man die Gastronomie- und Tourismusbetriebe wie auch die Eventagenturen und zahlreiche andere von der Krise geplagten Unternehmen hinzu, wird die Zahl insgesamt in den nächsten Wochen und Monaten über 100.000 liegen.

Kaum jemand setzt sich  mit dem Thema Insolvenz auseinander, bevor es soweit ist. Eine Reihe irrtümlicher Annahmen haben sich mit der Zeit verbreitet, die erst enttarnt und möglicherweise richtig teuer werden, wenn der Insolvenzantrag gestellt ist. Damit es soweit nicht kommt, räumen wir mit gängigen Fehlannahmen auf.

Irrtum 1: Die GmbH schützt den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung

Das Märchen, dass die GmbH den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung schützt, hält sich hartnäckig. Die Haftungsbeschränkung der GmbH ist löchrig. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass das GmbH-Vermögen für den Geschäftsführer fremdes Vermögen ist. Er muss es mit großer Sorgfalt verwalten, auch wenn ihm die GmbH selbst gehört. Aus der Treuepflicht für fremdes Vermögen leitet der Gesetzgeber eine Vielzahl von Haftungstatbeständen zu Lasten des Geschäftsführers ab. Einige Beispiele:

Der Geschäftsführer haftet für Steuerrückstände der GmbH und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Er haftet ebenfalls für die zu späte Stellung des Insolvenzantrages. Hat die GmbH vor der Insolvenz ein Darlehen bedient, für das der Geschäftsführer persönlich haftet, muss er die im letzten Jahr vor der Antragstellung gezahlten Darlehensraten an die Insolvenzmasse erstatten.

Kurzum: Eigentlich müsste die GmbH “GmgH” heißen: Gesellschaft mit garantierter Haftung.

Für den Gesellschafter sieht es etwas besser aus, aber auch hier lauern Fallen. Oft geben Gesellschafter ihrer GmbH ein Darlehen und zahlen es sich später wieder zurück. Sie denken, mit der Rückzahlung ist der Fall erledigt, aber das ist ein Irrtum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Darlehen kein Darlehen war, sondern zur Erhöhung des Eigenkapitals diente. Sonst – so die Rechtsprechung – hätte die GmbH das Darlehen nicht vom Gesellschafter erhalten, sondern von einer Bank. Mit der Folge, dass der Gesellschafter die Rückzahlung aller Darlehen der letzten zwei Jahre vor der Insolvenz erstatten muss. Außerdem muss der Gesellschafter die Einzahlung der Stammeinlagen anhand eines Kontobeleges von seinem Privatkonto an die GmbH nachweisen. Die übliche Erklärung im notariellen Gründungsvertrag, alle Stammeinlagen seien erbracht, reicht als Nachweis allein nicht aus.

Irrtum 2: Der Insolvenzverwalter ist der Anwalt des Schuldners

Viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz anmelden müssen, verstehen die Funktion des Insolvenzverwalters falsch. Sie denken, der Insolvenzverwalter ist für sie da und hilft ihnen aus den Schulden. Aber der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt des Schuldners, sondern eine neutrale Person. Erfahrungsgemäß fühlt sich der Insolvenzverwalter den Gläubigern näher als dem Schuldner. Weiter ist er ihm gegenüber zu keinerlei Rechenschaft oder Auskünften verpflichtet. Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss enteignet das Gericht den Schuldner. Demgemäß geht das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, der es für die Gläubiger verwaltet. Folglich muss er dem Schuldner nicht sagen, was er mit dem Vermögen macht.

Weil der Insolvenzverwalter sich häufig gegen die Interessen des Schuldners und anderer Beteiligter durchsetzen muss, hat er seitens des Gesetzgebers eine Position inne, in der er kaum angreifbar ist. Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen gibt es kaum. Weil das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter auswählt, wird es immer hinter ihm stehen und ihn nur bei ganz groben Regelverstößen nicht decken.

Irrtum 3: In der Insolvenz wird dem Schuldner geholfen

Viele Schuldner wie auch Geschäftsführer erhoffen sich von dem Insolvenzverfahren beziehungsweise dem Insolvenzverwalter Hilfe. Sie hoffen, dass er sie durch das Verfahren führt und die GmbH rettet. Und tatsächlich wird der Insolvenzverwalter versuchen, die GmbH zu retten sowie zu erhalten. Es ist sein Job, die Insolvenzmasse – also die GmbH – bestmöglich zu verwerten und der Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes bringt mehr Geld in die Kasse als die Zerschlagung und der Verkauf der Einzelteile. Für die alten Gesellschafter und Geschäftsführer ist hier jedoch kein Platz vorgesehen – sie sind raus. Allenfalls wird der Altgeschäftsführer noch gebraucht, um das neue Management anzulernen. Danach ist endgültig Schluss für ihn.

Irrtum 4: Der Geschäftsführer muss weiter seiner Arbeit nachgehen

Beantragt der Geschäftsführer das Insolvenzverfahren, steht er erst einmal unter Schock. Also wird er sich automatisch an der starken und anfangs freundlichen Person des Insolvenzverwalters orientieren und sich von ihm manipulieren lassen. Der Insolvenzverwalter weiß das zu seinem Vorteil zu nutzen. Er wird den Geschäftsführer dazu bringen, weiterzuarbeiten und den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Eine Verfügung verspricht der Insolvenzverwalter zwar, aber nicht schriftlich und deshalb bezahlt er sie auch nicht. Das heißt: Der Geschäftsführer macht sich mehrere Monate für den Insolvenzverwalter krumm, der es ihm mit einem späteren Rauswurf und noch etwas später mit einem Brief dankt, in dem er den Geschäftsführer für tausende Euro Schadensersatz in Haftung nimmt.

Dabei ist der Geschäftsführer nicht zur Fortsetzung der Arbeit verpflichtet. In Deutschland gibt es keine Arbeitspflicht. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Der Geschäftsführer muss dem Insolvenzverwalter zwar bezüglich der Handelsbücher Rede und Antwort stehen und umfassend Auskunft erteilen, aber den Geschäftsbetrieb muss er nicht fortführen. Mit Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht kann der Geschäftsführer nach Hause gehen und sich um sein neues Leben kümmern. Will er das Unternehmen retten oder für sich behalten, muss er ein Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen.

Irrtum 5: Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Kasse leer ist

Gerade die Geschäftsführer kleinerer Unternehmen setzen sich oft nicht mit dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Insolvenzrechts auseinander. Sie denken, die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn das Konto leer ist. Das ist ein Trugschluss, denn die Zahlungsunfähigkeit tritt viel früher ein. Es genügt bereits, wenn die fälligen Forderungen 10% höher als die liquiden Mittel sind, unabhängig vom Kontostand. Die Folge ist die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung.

Irrtum 6: Man darf während der Insolvenz nicht selbständig sein

Ein weit verbreiteter Irrglaube von Einzelhändlern und Freiberuflern ist, in der Insolvenz nicht selbstständig sein zu dürfen. Das ist falsch. Ganz im Gegenteil kann die Selbständigkeit während der Insolvenz sogar vorteilhaft sein. Etwas Nachjustierung des Verhaltens zu Beginn des Insolvenzverfahrens kann den Insolvenzverwalter dazu bringen, den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse frei zu geben. Somit ist die Selbständigkeit dann nicht mehr Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass der Selbständige wieder tun und so viel Geld verdienen kann, wie er will, ohne dass es gepfändet wird. In der Praxis einigt man sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen festen monatlichen Betrag von ca. 100 Euro. Selbst wenn man dann 10.000 Euro monatlich verdienen würde, müsste man nur den vereinbarten Betrag an die Insolvenzmasse bezahlen.

Irrtum 7: Das vor der Insolvenz noch vorhandene Vermögen im Kasino verspielt

Viele private Schuldner wollen Vermögenswerte vor der Insolvenz verstecken. So wird die Lebensversicherung aufgelöst, das Geld im Wald vergraben und erst dann beantragt der Schuldner die Insolvenz. Fragt der Insolvenzverwalter nach dem Verbleib, antworten viele: „Ich habe das Geld verspielt oder damit private Schulden bezahlt.“ Keine gute Idee, weil ein derartiges Vorgehen strafbar ist. Erlaubt ist es, vorhandenes Vermögen vor der Insolvenz maßvoll auszugeben und für den Lebenserwerb zu verbrauchen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da auch der maßvolle Verbrauch des Vermögens einen Gläubiger dazu bringen kann, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn er davon erfährt. Will man das Guthaben unbedingt für sich behalten, kann man die Insolvenz nicht beantragen, ehe das Geld ausgegeben ist.

Irrtum 8: Die Bank ist nett, weil man jahrelang ein guter Kunde war

Eine jahrzehntelange freundschaftliche Beziehung zum Kundenberater der Bank bringt dem Schuldner nichts, weil der Vorgang in eine Spezialabteilung verlegt wird. Der persönliche Bonus ist weg und genau das ist auch die Absicht dahinter. Auf diese Weise lässt sich „Dienst nach Vorschrift“ eher sicherstellen.


Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

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Das Gründerteam Christian Hill und Gerhard Prossliner © BRAVE Analytics, Leljak

Das Grazer Spin-off BRAVE Analytics wurde von Christian Hill und Gerhard Prossliner im Jahr 2020 gegründet. Den Gedanken an ein gemeinsames Unternehmen gab es schon einige Zeit davor an der MedUni Graz. Nach erfolgreicher Dissertation und dem FFG Spin-off Fellowship kam es zur Ausgründung, zu ersten Kund:innen und einem Standortwechsel. Und schließlich zur erfolgreichen Einbindung in den Life Science Cluster Human.technology Styria unterstützt von der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG.

Mittlerweile zählt BRAVE Analytics ein 14-köpfiges Team und sitzt im ZWT Accelerator in Graz, einem Kooperationsprojekt zwischen SFG und Medizinischen Universität Graz.

Das Team von BRAVE Analytics (c) © BRAVE Analytics, Leljak

Mut in der Geschäftsphilosophie

BRAVE Analytics steht für Mut in der Geschäftsphilosophie der beiden Gründer und des gesamten Teams: Christian Hill und Gerhard Prossliner fühlen sich “zu Entdeckungen hingezogen und lieben es, die Dinge aus einem völlig neuen Blickwinkel zu betrachten. Und genau diesen Spirit leben wir auch im Team.”

Wahrlich hat das Gründerduo mit seinem Spin-off das Forschungsgebiet Life Science in ein neues Licht gerückt: Denn BRAVE Analytics beschäftigt sich mit der automatisierten Qualitätssicherung für Pharma-, BioTech-Produkte, Wasser, Mineralien und Chemikalien. “Und das auf Partikel-Ebene. Das Ganze nennt sich Partikel-Charakterisierung und -Analytik”, erklärt Co-Founder Hill im Gespräch mit brutkasten.

Neu ist die Technologie insofern, als dass die Partikel-Analyse direkt im Herstellungsprozess von Pharmaprodukten passiert. Also integriert, das heißt weder vor- noch nachgelagert, und damit effizient und kostensparend. “Damit machen wir eine sogenannte Prozessanalytik im Nano-Bereich”, erklärt Co-Founder Hill.

Die Lösung für ein Bottleneck

Damit haben die beiden Gründer zusammen mit ihrem Team eine Lösung für ein bis dato bestehendes “Bottleneck in der Industrie” geschaffen. Mit den modularen Messgeräten von BRAVE Analytics kann die Qualität von Produkten im Pharma- und BioTech-Sektor nämlich in Echtzeit gemessen werden. Das Kernstück der Lösung bildet die vom Spin-off eigens entwickelte, mehrfach patentierte OF2i Technologie.

Doch bekannterweise benötigen Life-Science-Lösungen wie diese einen breiten Umfang an Forschungsinfrastruktur, der sich gerade für frisch gegründete Spin-offs schwer stemmen lässt. Und: Es braucht die richtigen Verträge, das richtige Kapital und das richtige Team. Auf der Suche danach gab es für BRAVE Analytics einige Schlüsselmomente, wie Co-Founder Hill im Gespräch mit brutkasten erzählt.

Der Standort für Life Science Startups

Die ersten Hardware-Aufbauten und Experimente fanden an der Medizinischen Universität Graz statt, die von den Anfängen mit Infrastruktur und Forschungspersonal unterstützte, die Universität Graz deckte die Bereiche Theorie und physikalisches Modelling und in Kooperation mit dem FELMI/ZFE der Technischen Universität Graz wird seit 2022 ein Zusatzmodul entwickelt.

Beim Schutz des geistigen Eigentums standen die Medizinische Universität Graz, die Steirische Wirtschaftsförderung SFG und die Forschungsförderungsgesellschaft FFG als helfende Hände zur Seite. Konkret mit Unterstützung für die Erarbeitung von Exklusiv-Lizenzen, Agreements und generell mit dem Know-how, wie man eine Firma aufbaut. Hier waren uns auch das Unicorn der Universität Graz, die Gründungsgarage und der Science Park Graz eine große Hilfe”, so Prossliner.

“Wir sind klassische Science-Preneure”

Die fachspezifische Unterstützung kam im richtigen Moment: “Wir sind die klassischen Science-Preneure. Unser Background ist das Universitäts- und Ingenieurswesen. Für uns war es wichtig zu lernen, wie man in das Unternehmertum reinkommt und den Produkt-Market-Fit findet. Man muss diese Produktverliebtheit, die man als Erfinder meistens hat, loswerden. Und das passiert ganz viel durch Learning by Doing.”

Besonders hilfreich habe sich vor allem das Bootcamp des FFG-Spin-off-Fellowship und das LBG Innovator’s Road Programme erwiesen, welche “eine schrittweise Einführung für den Weg von der Wissenschaft in Richtung Unternehmung” geboten haben, so Hill. Förderungen erhielt das Spin-off außerdem von der Forschungsförderungsgesellschaft FFG, der Austria Wirtschaftsservice aws, der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG und auf EU-Ebene.

Die Szene, die “Gold wert” ist

Nicht nur “by doing”, sondern vor allem auch “von anderen, die die gleichen Themen, Probleme und Potenziale haben”, hat das Startup im Aufbau sehr viel an Know-how und Erfahrung gewonnen. “Das Peer-Learning ist für uns einer der wichtigsten Wissensfonds”, so Co-Founder Prossliner im Interview.

Ein dafür zugeschnittenes Netzwerk gibt es in der Grazer Life Science Szene: “Auch abseits institutioneller Veranstaltungen befinden wir uns hier in einem sehr lebendigen Startup-Umfeld. Vieles passiert auf Eigeninitiative von Gründer:innen. Das Startup-Leben hier ist wirklich Gold wert.”

Global Player nur “fünf Rad-Minuten entfernt”

“Wir sind Hardware-Hersteller, wir brauchen Hochpräzisionsfertiger für unsere Prozesstechnologie. Die Steiermark und insbesondere Graz haben sich zu einem Stakeholder-Nest der besonderen Vielfalt entwickelt. Kooperationspartner aus Industrie, Wirtschaft und Forschung sitzen hier in unmittelbarer Nähe. Wir finden Experten, Lieferanten und Fertiger mit extremer Präzision und einer super Verlässlichkeit”, erzählt Prossliner und meint weiter: “Wir arbeiten hier in einem sehr engen Umfeld mit einer sehr schnellen Dynamik. Das ist unglaublich wertvoll.”

Ein ganzes Stakeholder-Feld mit internationaler Spitzenstellung findet sich also im Grazer Becken. Oder, wie es Gründer Prossliner erneut unterstreicht: “Da sind Global Player dabei, die wir in wenigen Rad-Minuten erreichen. Man muss also nicht gleich nach Asien oder in die USA, das Netzwerk gibt es hier auch.” Nicht umsonst spricht man seit geraumer Zeit von der “Medical Science City Graz” – mit Playern wie der Medizinischen Universität und dem Zentrum für Wissens- und Technologietransfer ZWT im Netzwerk.

Gerhard Prossliner (links) und Christian Hill (rechts) mit der Geschäftsführung des ZWT – Anke Dettelbacher (Mitte rechts) und Thomas Mrak (Mitte links) ©ZWT/Lunghammer.

Besenrein eingemietet

Grund genug auch für BRAVE Analytics, sich hier als aufstrebendes Life-Science-Startup niederzulassen. Nach seinen Anfängen in den Räumlichkeiten der MedUni Graz hat sich BRAVE Analytics nämlich im ZWT Accelerator einquartiert: “Wir waren unter den Ersten, die hier eingezogen sind. Als alles noch ziemlich besenrein war.”

Mittlerweile wird auch mit anderen dort sitzenden Startups stockwerkübergreifend genetzwerkt. Sei es im Stiegenhaus, bei Weihnachtsfeiern oder informellen ZWT-Treffen. Manchmal wird auch gemeinsam gefrühstückt und in den Abendstunden philosophiert. Daneben gibt es regelmäßige Get-Together-Formate wie das ZWT-Frühstück. Im Zuge der Startupmark finden auch themenspezifische Kooperationsformate wie der Life Science Pitch Day, ein exklusives Pitchingevent für Startups und Investor:innen aus dem Life Science-Bereich, statt.

Fußläufig flexibel

Thomas Mrak, Geschäftsführer des ZWT, erzählt dazu: “Vernetzung steht bei uns an erster Stelle. Und zwar nicht nur unter Foundern, sondern auch zwischen bereits etablierten Firmen, Unis, Instituten, Professor:innen und Ärzt:innen, die alle flexibel und fast fußläufig zu erreichen sind. Ich würde sagen, das ist die Essenz der Medical Science City Graz und bildet das optimale Umfeld, um als Spin-off Fuß zu fassen.”

Unterstützung gibt es im Grazer ZWT auch mit einer optimalen Infrastruktur und “startup freundlichen” Mietverträgen und Mietkonditionen: “Wir bieten Startups, die bei uns einziehen, ein einzigartiges Preis-Leistungsverhältnis, eine perfekte Ausstattung und sehr flexible Bedingungen. Vor allem hohe Investitionskosten und lange Bindungszeiten sind für Startups schon aufgrund ihrer dynamischen und teils volatilen Entwicklungen sehr kritisch, dabei helfen wir. Je nach Möglichkeit stellen wir nicht nur Büros und Laborinfrastruktur, sondern auch Seminar- und Besprechungsräume zur Verfügung.”

“Wir verstehen uns hier einfach sehr gut”

Unverkennbar gestaltet sich der Life Science Bereich in Graz als multidimensionaler Hub für Startups und Spin-offs – und das nicht nur auf akademischer Ebene: “Wir verstehen uns hier alle untereinander sehr gut. Es gibt kurze Wege, kurze Kommunikationswege und wir arbeiten zusammen auf Augenhöhe. Es klappt einfach zwischenmenschlich”, so Mrak.

BRAVE Analytics-Co-Founder Prossliner empfiehlt dahingehend: “Nutzt das tolle österreichische Förderungssystem. Wir haben hier vonseiten der Forschungsförderungsgesellschaft FFG, des Austria Wirtschaftsservice aws und der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG tolle Unterstützung erhalten. Vom ZWT, der MedUni Graz, der Uni Graz und der TU Graz ganz zu schweigen.”

Und: “Bindet schon frühzeitig Kund:innen ein. Nur so ermittelt man die real-life Kundenbedürfnisse potentieller Märkte, und man kann vielleicht auch erste Umsätze generieren, die man wiederum mit Förderungen hebeln kann. Man muss sich schließlich auch finanziell stabilisieren, um für Investor:innen attraktiv zu sein.”

Der Asia Pull für Life Science

Aktuell erarbeitet BRAVE Analytics eine Investitionsrunde. Mittlerweile hält das Spin-off unterschiedliche Produkte und Kunden am Markt. Auch Industriepartner sind vorhanden. Aktuell befinde man sich in der Prescaling-Phase – mit einem starken “Asia Pull”. Interesse kommt nämlich zunehmend von Abnehmern aus Asien, wie Christian Hill erzählt:

“Unsere Technologie eignet sich nicht nur für die Pharmaindustrie, sondern auch für Wasser, Kläranlagen und Mikroplastik – und sogar für die Halbleiterindustrie. Wir bewegen uns hier in einem multidimensionalen Anwendungsfeld, gerade für das Umwelt- und Wassermonitoring. Das zieht viele Kunden aus Übersee an. Jetzt heißt es: die richtigen Schritte setzen und klug skalieren.”

Damit Christian Hill und Gerhard Prossliner ihre Ziele auch weiter verfolgen können, braucht es Menschen, die in den Life Science Sektor investieren: “Life Science ist ein Technologie- und Wissenschaftsfeld, das uns in Zukunft noch viel intensiver begleiten wird. Und auf das wir angewiesen sind”, so Thomas Mrak. Der ZWT-Geschäftsführer appelliert indes: “Es arbeiten so viele tolle Menschen mit persönlicher Motivation in diesem Feld. Diese haben das Potenzial, die Zukunft maßgeblich zu verändern. Doch dafür braucht es finanzielle Unterstützung, fundierte Netzwerke und noch mehr Aufmerksamkeit.”

Mehr Informationen zum steirischen Startup-Ökosystem und der Startupmark sind hier zu finden.

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