13.05.2020

Die größten Irrtümer rund um Insolvenz

Nicht als Angstmache, sondern zum Schutz der Unternehmer bzw. Selbständigen räumen wir mit verbreiteten Fehlannahmen rund um das Thema Insolvenz auf.
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Wiener Mobile Marketing-Startup Geolad schlittert wegen Corona in den Konkurs Frux Insolvenz
(c) envato

Allein im Einzelhandel geht man von bis zu 50.000 Insolvenzen infolge der Corona-Krise aus. Rechnet man die Gastronomie- und Tourismusbetriebe wie auch die Eventagenturen und zahlreiche andere von der Krise geplagten Unternehmen hinzu, wird die Zahl insgesamt in den nächsten Wochen und Monaten über 100.000 liegen.

Kaum jemand setzt sich  mit dem Thema Insolvenz auseinander, bevor es soweit ist. Eine Reihe irrtümlicher Annahmen haben sich mit der Zeit verbreitet, die erst enttarnt und möglicherweise richtig teuer werden, wenn der Insolvenzantrag gestellt ist. Damit es soweit nicht kommt, räumen wir mit gängigen Fehlannahmen auf.

Irrtum 1: Die GmbH schützt den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung

Das Märchen, dass die GmbH den Geschäftsführer und Gesellschafter vor persönlicher Haftung schützt, hält sich hartnäckig. Die Haftungsbeschränkung der GmbH ist löchrig. So geht der Gesetzgeber davon aus, dass das GmbH-Vermögen für den Geschäftsführer fremdes Vermögen ist. Er muss es mit großer Sorgfalt verwalten, auch wenn ihm die GmbH selbst gehört. Aus der Treuepflicht für fremdes Vermögen leitet der Gesetzgeber eine Vielzahl von Haftungstatbeständen zu Lasten des Geschäftsführers ab. Einige Beispiele:

Der Geschäftsführer haftet für Steuerrückstände der GmbH und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. Er haftet ebenfalls für die zu späte Stellung des Insolvenzantrages. Hat die GmbH vor der Insolvenz ein Darlehen bedient, für das der Geschäftsführer persönlich haftet, muss er die im letzten Jahr vor der Antragstellung gezahlten Darlehensraten an die Insolvenzmasse erstatten.

Kurzum: Eigentlich müsste die GmbH “GmgH” heißen: Gesellschaft mit garantierter Haftung.

Für den Gesellschafter sieht es etwas besser aus, aber auch hier lauern Fallen. Oft geben Gesellschafter ihrer GmbH ein Darlehen und zahlen es sich später wieder zurück. Sie denken, mit der Rückzahlung ist der Fall erledigt, aber das ist ein Irrtum. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass das Darlehen kein Darlehen war, sondern zur Erhöhung des Eigenkapitals diente. Sonst – so die Rechtsprechung – hätte die GmbH das Darlehen nicht vom Gesellschafter erhalten, sondern von einer Bank. Mit der Folge, dass der Gesellschafter die Rückzahlung aller Darlehen der letzten zwei Jahre vor der Insolvenz erstatten muss. Außerdem muss der Gesellschafter die Einzahlung der Stammeinlagen anhand eines Kontobeleges von seinem Privatkonto an die GmbH nachweisen. Die übliche Erklärung im notariellen Gründungsvertrag, alle Stammeinlagen seien erbracht, reicht als Nachweis allein nicht aus.

Irrtum 2: Der Insolvenzverwalter ist der Anwalt des Schuldners

Viele Schuldner, die eine Privatinsolvenz anmelden müssen, verstehen die Funktion des Insolvenzverwalters falsch. Sie denken, der Insolvenzverwalter ist für sie da und hilft ihnen aus den Schulden. Aber der Insolvenzverwalter ist nicht der Anwalt des Schuldners, sondern eine neutrale Person. Erfahrungsgemäß fühlt sich der Insolvenzverwalter den Gläubigern näher als dem Schuldner. Weiter ist er ihm gegenüber zu keinerlei Rechenschaft oder Auskünften verpflichtet. Mit dem Insolvenzeröffnungsbeschluss enteignet das Gericht den Schuldner. Demgemäß geht das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über, der es für die Gläubiger verwaltet. Folglich muss er dem Schuldner nicht sagen, was er mit dem Vermögen macht.

Weil der Insolvenzverwalter sich häufig gegen die Interessen des Schuldners und anderer Beteiligter durchsetzen muss, hat er seitens des Gesetzgebers eine Position inne, in der er kaum angreifbar ist. Rechtsmittel gegen seine Entscheidungen gibt es kaum. Weil das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter auswählt, wird es immer hinter ihm stehen und ihn nur bei ganz groben Regelverstößen nicht decken.

Irrtum 3: In der Insolvenz wird dem Schuldner geholfen

Viele Schuldner wie auch Geschäftsführer erhoffen sich von dem Insolvenzverfahren beziehungsweise dem Insolvenzverwalter Hilfe. Sie hoffen, dass er sie durch das Verfahren führt und die GmbH rettet. Und tatsächlich wird der Insolvenzverwalter versuchen, die GmbH zu retten sowie zu erhalten. Es ist sein Job, die Insolvenzmasse – also die GmbH – bestmöglich zu verwerten und der Verkauf eines laufenden Geschäftsbetriebes bringt mehr Geld in die Kasse als die Zerschlagung und der Verkauf der Einzelteile. Für die alten Gesellschafter und Geschäftsführer ist hier jedoch kein Platz vorgesehen – sie sind raus. Allenfalls wird der Altgeschäftsführer noch gebraucht, um das neue Management anzulernen. Danach ist endgültig Schluss für ihn.

Irrtum 4: Der Geschäftsführer muss weiter seiner Arbeit nachgehen

Beantragt der Geschäftsführer das Insolvenzverfahren, steht er erst einmal unter Schock. Also wird er sich automatisch an der starken und anfangs freundlichen Person des Insolvenzverwalters orientieren und sich von ihm manipulieren lassen. Der Insolvenzverwalter weiß das zu seinem Vorteil zu nutzen. Er wird den Geschäftsführer dazu bringen, weiterzuarbeiten und den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten. Eine Verfügung verspricht der Insolvenzverwalter zwar, aber nicht schriftlich und deshalb bezahlt er sie auch nicht. Das heißt: Der Geschäftsführer macht sich mehrere Monate für den Insolvenzverwalter krumm, der es ihm mit einem späteren Rauswurf und noch etwas später mit einem Brief dankt, in dem er den Geschäftsführer für tausende Euro Schadensersatz in Haftung nimmt.

Dabei ist der Geschäftsführer nicht zur Fortsetzung der Arbeit verpflichtet. In Deutschland gibt es keine Arbeitspflicht. Das gilt auch für das Insolvenzverfahren. Der Geschäftsführer muss dem Insolvenzverwalter zwar bezüglich der Handelsbücher Rede und Antwort stehen und umfassend Auskunft erteilen, aber den Geschäftsbetrieb muss er nicht fortführen. Mit Abgabe des Insolvenzantrages bei Gericht kann der Geschäftsführer nach Hause gehen und sich um sein neues Leben kümmern. Will er das Unternehmen retten oder für sich behalten, muss er ein Schutzschirmverfahren oder Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen.

Irrtum 5: Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn die Kasse leer ist

Gerade die Geschäftsführer kleinerer Unternehmen setzen sich oft nicht mit dem Begriff der Zahlungsunfähigkeit im Sinne des Insolvenzrechts auseinander. Sie denken, die Zahlungsunfähigkeit tritt ein, wenn das Konto leer ist. Das ist ein Trugschluss, denn die Zahlungsunfähigkeit tritt viel früher ein. Es genügt bereits, wenn die fälligen Forderungen 10% höher als die liquiden Mittel sind, unabhängig vom Kontostand. Die Folge ist die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung.

Irrtum 6: Man darf während der Insolvenz nicht selbständig sein

Ein weit verbreiteter Irrglaube von Einzelhändlern und Freiberuflern ist, in der Insolvenz nicht selbstständig sein zu dürfen. Das ist falsch. Ganz im Gegenteil kann die Selbständigkeit während der Insolvenz sogar vorteilhaft sein. Etwas Nachjustierung des Verhaltens zu Beginn des Insolvenzverfahrens kann den Insolvenzverwalter dazu bringen, den Geschäftsbetrieb aus der Insolvenzmasse frei zu geben. Somit ist die Selbständigkeit dann nicht mehr Bestandteil der Insolvenzmasse, sodass der Selbständige wieder tun und so viel Geld verdienen kann, wie er will, ohne dass es gepfändet wird. In der Praxis einigt man sich mit dem Insolvenzverwalter auf einen festen monatlichen Betrag von ca. 100 Euro. Selbst wenn man dann 10.000 Euro monatlich verdienen würde, müsste man nur den vereinbarten Betrag an die Insolvenzmasse bezahlen.

Irrtum 7: Das vor der Insolvenz noch vorhandene Vermögen im Kasino verspielt

Viele private Schuldner wollen Vermögenswerte vor der Insolvenz verstecken. So wird die Lebensversicherung aufgelöst, das Geld im Wald vergraben und erst dann beantragt der Schuldner die Insolvenz. Fragt der Insolvenzverwalter nach dem Verbleib, antworten viele: „Ich habe das Geld verspielt oder damit private Schulden bezahlt.“ Keine gute Idee, weil ein derartiges Vorgehen strafbar ist. Erlaubt ist es, vorhandenes Vermögen vor der Insolvenz maßvoll auszugeben und für den Lebenserwerb zu verbrauchen. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da auch der maßvolle Verbrauch des Vermögens einen Gläubiger dazu bringen kann, einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen, wenn er davon erfährt. Will man das Guthaben unbedingt für sich behalten, kann man die Insolvenz nicht beantragen, ehe das Geld ausgegeben ist.

Irrtum 8: Die Bank ist nett, weil man jahrelang ein guter Kunde war

Eine jahrzehntelange freundschaftliche Beziehung zum Kundenberater der Bank bringt dem Schuldner nichts, weil der Vorgang in eine Spezialabteilung verlegt wird. Der persönliche Bonus ist weg und genau das ist auch die Absicht dahinter. Auf diese Weise lässt sich „Dienst nach Vorschrift“ eher sicherstellen.


Der Autor Jörg Franzke ist seit 20 Jahren Rechtsanwalt in Berlin und berät ausschließlich zum Insolvenzrecht. Mit seiner Kanzlei – Dols | Franzke & Partner – hat er sich auf die Entschuldung von Unternehmen spezialisiert.

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Die dritte Folge von "No Hype KI" mit Manuel Moser, Alexandra Sumper, Moritz Mitterer und Clemens Wasner (v.l.n.r.) (c) brutkasten

„No Hype KI” wird unterstützt von CANCOM Austria, IBM, ITSV, Microsoft, Nagarro, Red Hat und Universität Graz.


Wie lässt sich KI “richtig” in Unternehmen integrieren? Wieso erleben Unternehmen einen “Bottom-Up-Push” und warum sprechen viele dabei noch von großen Hürden? Um diese und viele weitere Fragen ging es in der dritten Folge von “No Hype KI”. Zu Gast waren Alexandra Sumper von Nagarro, Manuel Moser von CANCOM Austria, Moritz Mitterer von ITSV sowie Clemens Wasner von AI Austria und EnliteAI.

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Der Bottom-Up-Push

“Der AI-Hype ist jetzt circa zehn Jahre alt”, startet Clemens Wasner die Diskussionsrunde. Was als “vorausschauende Warnung und Betrugserkennung” im B2B-Sektor begann, hat sich eine knappe Dekade später zu einer Bottom-Up-Push-Bewegung entwickelt. “Einzelne Mitarbeitende verfügen teilweise über weitaus mehr praktische Erfahrung mit Generativer KI”, als “das oft auf einer Projektebene passiert”, so Wasner.

Um KI federführend in Unternehmen zu verankern, sei es wichtiger denn je, Mitarbeitende einzubinden und ihnen intern eine Bühne für den Best-Practice-Austausch zu geben, erklärt Wasner weiter. Aktuell ginge der KI-Push immer intensiver von Mitarbeiter:innen aus. Vergleichbar sei diese Bewegung mit dem Aufkommen der Smartphones vor etwa fünfzehn Jahren.

Daten mit Qualität

Als Basis sollte zuerst allerdings der Datenhaushalt eines Unternehmens sauber strukturiert und reguliert werden, sagt Manuel Moser, Director Digital Innovation & Software Engineering bei CANCOM Austria. “Wenn ein Unternehmen in puncto Daten hinterherhinkt, kann das jetzt durchaus ein Stolperstein sein”, sagt der Experte. In CRM- und ERP-Systemen finden sich häufig unvollständige Angaben. Die dadurch entstehende unzureichende Datenqualität könne jede KI-Initiative ins Stocken bringen, so Moser.

“Der größte Feind ist Zettel und Bleistift”

Schon allein das Notieren von Informationen auf Zetteln gilt nicht nur als scheinbar banale Hürde, wie Moser im Talk erläutert. Analoge Gewohnheiten können enorme Auswirkungen auf den gesamten Digitalisierungsprozess des Unternehmens haben: “Ich sage immer: Bei Digitalisierungslösungen ist der größte Feind der Zettel und der Bleistift am Tisch, mit denen man das digitale Tool am Ende des Tages umgeht.”

Gerade der öffentliche Sektor sollte im KI-Einsatz sowie in der Verwaltung von Daten sorgfältig agieren. Moritz Mitterer, Aufsichtsratsvorsitzender der ITSV, spricht von besonders sensiblen Daten aus der Sozialversicherung, die ein enges rechtliches Korsett und damit ein höheres Maß an Vorsicht mit sich bringen.

“Wir haben 2017 in der ITSV damit begonnen, innerhalb der Struktur damit zu experimentieren”, erzählt Mitterer. Ein essentielles Learning daraus: Gerade große Prozessmengen stellen sich als ideales Feld für KI heraus – wenn man vernünftige Leitplanken, klare Haftungsregeln und eine unternehmensweite Governance definiert.

Im Fokus stehen User:innen

Datenqualität, Governance und gleichzeitig reichlich Agilität? Worauf sollten sich Unternehmen in erster Linie konzentrieren, um KI lösungsorientiert einzusetzen? Alexandra Sumper, Director Delivery Österreich bei Nagarro, betont, dass KI-Projekte weit mehr als reine Technik voraussetzen: “Meine Erfahrung zeigt wirklich, nicht zu groß zu beginnen, wenn man erst am Anfang steht.“ Viele Firmen würden sich gerade anfangs in Strategiepapieren verlieren, anstatt realitätsgetreue Use Case zu definieren, so die Expertin.

“Man muss gut darauf achten, dass man liefert. Sowohl an Datenqualität, als auch an optimierter User Experience”, erläutert Sumper. Als Erfolgsbeispiel nennt sie die Asfinag, die einen KI-Chatbot erfolgreich eingeführt hat. Das Besondere dabei: Ein Kernteam entwickelte die KI-Lösung, achtete auf Datenqualität und band die künftigen Nutzer:innen ein. Die Akzeptanz im Unternehmen stieg rasant, erzählt Sumper von den Projektanfängen.

Ähnliche Schlüsse zieht Sumper aus der Beobachtung anderer Kund:innen: In erster Linie gelte es zu testen, ob KI in einem kleinen Rahmen Nutzen bringt. Sobald Mitarbeiter:innen erleben, dass KI ihre Arbeit wirklich erleichtert, wächst das Vertrauen und die Bereitschaft, weitere Schritte zu gehen.

“Am Anfang gibt es nichts, dass zu 100 Prozent funktioniert”

Dass sich eine Trial-and-Error-Phase gerade in den Anfängen des KI-Einsatzes nicht vermeiden lässt, scheint ein allgemeiner Konsens der Diskussionsrunde zu sein. “Es gibt nichts, was sofort 100 Prozent top funktioniert”, so Sumper. Um Fehlerquellen und deren Auswirkungen jedoch möglichst gering zu halten, empfiehlt die Expertin Qualitätssicherung durch ein Key-User-Team, um Fehler festzustellen, zu korrigieren und Daten-Gaps zu schließen.

Hierbei sollen die Möglichkeiten von generativer KI intelligent genutzt werden, wie Clemens Wasner hervorhebt: “Wir haben das erste Mal eine Technologie, die es ermöglicht, unstrukturierte Daten überhaupt auswertbar zu machen.” Nun gilt es, Effizienz in der Datenstrukturierung und -auswertung zu fördern, um mit der aktuellen Welle der digitalen Transformation mitzuhalten. Denn KI ist, wie Manuel Moser von CANCOM Austria bestätigt, ein wesentlicher Teil der digitalen Transformation: “Ein Baustein, wenn man so will, wie ein ausgestrecktes Werkzeug eines Schweizer Taschenmessers.”

KI-Bereiche mit Potenzial zur Ausgründung

Das Gespräch zeigte insgesamt, dass Unternehmen viel gewinnen können, wenn sie KI nicht als fertige Lösung, sondern als Lernprozess verstehen, in den die Belegschaft aktiv mit eingebunden wird. Auf einer soliden Datenbasis mit klarer Kommunikation ließe sich schon in kleinen Projekten ein spürbarer Mehrwert für das Unternehmen erzeugen.

In manchen Branchen, darunter Sozialversicherungen, E-Commerce sowie Luftfahrt und Logistik, sind Fortschritte unvermeidlich, um den steigenden Anforderungen von Markt- und Mitarbeiterseite gerecht zu werden.

Wasner spricht hierbei von einem Fokus auf Digital Business, der sich bereits in der Entstehung neuer Geschäftsfelder am Markt zeigt: Immer häufiger bündeln Unternehmen Wissensträger:innen zu den Bereichen Data, IoT und Machine Learning in einer eigenen Organisation oder Ausgründung. Gezielt wird hier das Potenzial eines eigenen KI-Kernteams zu nutzen und auszubauen versucht.

Luft nach oben

Dass es in vielen Branchen noch reichlich ungenutztes Potenzial gibt, haben mittlerweile einige Reports aufgeschlüsselt dargestellt. Gerade im Healthcare-Bereich sei “mit Abstand am meisten rauszuholen” – unter anderem im Hinblick auf den sicheren und effizienten Umgang mit Patienten- und Amnesie-Daten zur schnellen und akkuraten Behandlung.

Laut Moritz Mitterer der ITSV besteht eine große Herausforderung darin, sensible Patientendaten und strenge Regulatorik mit dem Wunsch nach Fortschritt zu vereinen. Gerade in Sozialversicherungen sei es wichtig, eine klare Governance zu schaffen und den Einsatzrahmen von KI zu definieren. Nur so könne Vertrauen gefestigt und sichergestellt werden, dass neue Technologien nicht an bürokratischen Hemmnissen oder Sicherheitsbedenken scheitern.

Vertrauen ist “noch ein starker Blocker”

“Am Ende des Tages probieren Unternehmen aus: Wie reagiert die Technologie, wie geht man damit um, welche Art von Projekten macht man?”, rundet Manuel Moser von CANCOM Austria die Diskussion ab. Der nächste Schritt liege darin, immer “mehr in die Kernprozesse von Unternehmen reinzukommen”, so Moser. “Und das, glaube ich, ist ein sehr wesentlicher Punkt.” Das Vertrauen, dass es die Technologie braucht. Das ist aktuell noch ein “starker Blocker in Unternehmen”.

Die Expertenrunde teilt einen universellen Konsens: Der Mensch sowie sein Know-how und Vertrauen in KI spielen bei der digitalen Transformation eine erhebliche Rolle. Sobald KI-Anwendungen auf eine verlässliche Datenstruktur und klare Organisation treffen, kann sich KI im Unternehmensalltag entfalten. Erst durch das Zusammenspiel von Technik, Datenkultur und motivierten Teams wird KI zum Treiber neuer Chancen.


Die gesamte Folge ansehen:

Die Nachlesen der bisherigen Folgen:

Folge 1: “No Hype KI – wo stehen wir nach zwei Jahren ChatGPT?

Folge 2: “Was kann KI in Gesundheit, Bildung und im öffentlichen Sektor leisten?


Die Serie wird von brutkasten in redaktioneller Unabhängigkeit mit finanzieller Unterstützung unserer Partner:innen produziert.

No Hype KI
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