13.07.2020

Corporate Design

Das Corporate Design ist der markanteste Teilbereich der Corporate Identity und beschäftigt sich mit dem Erscheinungsbild eines Unternehmens. Ziel des Corporate Designs oder kurz CD ist, ein positives, unverwechselbares und einheitliches Bild eines Unternehmens in die Öffentlichkeit zu transportieren.
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(c) envato

Wer hätte es gedacht. Als Erfinder des Corporate Design gilt der deutsche Peter Behrens, der einst der Firma AEG einen neuen Anstrich gab. Das Corporate Design hat in den letzten Jahrzehnten eine unglaubliche Entwicklung hinter sich und gewinnt immer mehr an Bedeutung. So reicht es längst nicht mehr lediglich durch Logo und ein paar schönen Farben zu glänzen.

Die wichtigsten Teilbereiche des Corporate Design sind:

  • Farbdesign
  • Logodesign
  • Schriftdesign
  • Web- und Appdesign
  • Verteiler des Corporate Design

Farbdesign als Teil des Corporate Design

Die Farben eines Corporate Designs vermitteln dem Kunden eine erste visuelle Botschaft. Ihnen sollte deshalb die Bedeutung von Farben Bewusst sein. Bevor Sie sich für ein Farbdesign entscheiden, sollten Sie sich Gedanken machen, was Sie damit übermitteln wollen. Analysieren Sie auch das Corporate Design Ihrer Konkurrenten und überlegen Sie, wie Sie sich am besten von diesen unterscheiden könnten. Eine Grenze bei der Farbauswahl ist Ihnen logischerweise nicht gesetzt – halten Sie sich aber an die Faustregel, nicht mehr als zwei Farben für Ihr Corporate Design zu verwenden. Auch komplett auf Farben zu verzichten, stellt eine realistische Alternative dar. Ganz nach dem Motto weniger ist mehr. Denken Sie beispielsweise an Apple.

Logodesign als Teil des Corporate Design

Eine Botschaft nur mit Farben zu vermitteln ist schwer. Deshalb können Sie einen weiteren, ebenso wichtigen Baustein des Corporate Designs nutzen – das Firmenlogo. Dieses geht wesentlich mehr ins Detail und schafft es idealerweise die Werte eines Unternehmens zu übermitteln. Denken Sie beispielsweise an Nike´s Swoosh. Kaum ein Logo schafft es so schnell die komplette Corporate Identity preiszugeben wie der geschwungene Haken. Man denkt dabei an Dynamik oder Geschwindigkeit. Das Symbol war eine Zeit lang sogar das meist getragene Tattoo-Motiv in den USA. Aufgrund der großen Bedeutung des Firmenlogos, sollten Sie sich professionelle Hilfe bei der Erstellung suchen.

Schriftdesign als Teil des Corporate Design

Selbst mit der Schrift eines Corporate Designs, kann eine Botschaft transportieren werden. Als Beispiel im Bild unten dient die Typo des etwas langsam in die Gänge kommenden Flughafens Berlin Brandenburg. Die Anforderungen an die Designer waren gute Lesbarkeit und Orientierung. Einzelne Komponenten, etwa Rundungen, Offenheit und Kontrast, wurden dann mit einer Matrix bewertet: Im Ergebnis entstand eine Hausschrift mit kantigen Einläufen. Die Schrift wirkt dadurch kraftvoll, eigenständig, selbstbewusst, klar und zeitlos. Es wurde Bezug auf die Architektur genommen, deren Geometrie und Kantigkeit. Cuts im Material sollen die Leichtigkeit und Lebendigkeit der Schrift unterstützen und im Kontrast zur geraden/kantigen Grundform stehen. Schade eigentlich, dass man diese schöne Typo wenn überhaupt erst in ein paar Jahren vor Ort bewundern kann.

Web- und Appdesign als Teil des Corporate Design

Die eigene Website ist das digitale Schaufenster eines Unternehmens. Deshalb zählt sie mittlerweile genau wie Farben, Logo und Schrift zum Kern des Corporate Designs. Heutzutage besitzt fast jeder potenzielle Kunde ein Medium, mit dem er in Sekundenschnelle auf das Internet zugreifen kann. Und trotzdem passiert es immer noch viel zu oft, dass sich Unternehmen aufgrund veralteter Webseiten vor ihren Kunden blamieren. Gleich wie bei der Logoerstellung gilt – sparen Sie nicht an den falschen Enden. Der Imageschaden, der durch einen peinlichen Internetauftritt verursacht wird, ist nur schwer wieder zu reparieren.

Auch die Entwicklung von Apps bekommt eine immer wichtigere Rolle. Sollten Sie sich entscheiden, eine App anzubieten, muss diese durchdacht und sinnvoll sein. Mal eben eine Smartphone-App zu erstellen ist nicht zielführend.

Verteiler des Corporate Design

Verfügen Sie nun über die richtigen Farben, Logo und Schrift, kommen die Verteiler ihres Corporate Designs ins Spiel. Diese sind beispielsweise Visitenkarten, Briefpapier, Briefumschläge, Produkte, Verpackungen oder Transportfahrzeuge. Hier gilt ebenfalls: Durch kreative Einfälle bleiben Sie den Leuten in Erinnerung. Ausgefallene Designs auf Autos oder von Produkten sind immer mehr im Trend.

Mit dem Briefumschlag, vermitteln Sie dem Empfänger schon bevor er den Brief gelesen hat eine Botschaft. Doch Auch Briefpapier und Visitenkarten in einem auffälligen Design hinterlassen einen bleibenden Eindruck. Die Beispiele im Bild oben entstanden an der Fachhochschule Potsdam im Studiengang Kommunikationsdesign.

Nutzen Sie alle möglichen Flächen, um das Corporate Design zu transportieren. Ein Transporter oder LKW, der täglich an unzähligen Autos vorbeifährt ist wie eine fahrende Litfaßsäule.

Selbst durch die eigenen Produkte lässt sich die Corporate Identity transportieren. Das ist natürlich nicht der Urgedanke, aber trotzdem möglich. Als lustiges Beispiel dient das Buchstabenmuseum in Berlin. Designer Christian Pannicke entwarf kurzum eine typografische Schokolade mit direktem Bezug zum Museum.

Dass auch Verpackungen ein Eyecatcher sein können, beweisen sechs Studenten des Studiengangs Druck- und Medientechnologie, der Hochschule der Medien in Stuttgart. Im Rahmen des technischen Projektes Offset, produzierten sie eine Popcorn Lebensmittelverpackung. Das Produkt wurde im Rahmen eines studentischen Projektes in einem nicht kommerziellen Umfeld umgesetzt.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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