27.03.2020

Corona-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung

Die Details des aufgrund der Coronakrise eingerichtete Härtefallfonds für österreichische EPU und Kleinunternehmen werden derzeit noch finalisiert. Die Experten von Ecovis erläutern, was bisher beschlossen und beim ersten Antrag zu beachten ist.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Kürzlich sind erste Informationen zu den Rahmenbedingungen des Härtefallfonds, der aufgrund der Corona-Krise eingerichtet wurde, veröffentlicht worden. Dabei wird die Wirtschaftskammer (WKO) mit der operativen Abarbeitung beauftragt. Über den Härtefallfonds werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse ausbezahlt. Anträge für den Härtefallfonds sind vorbehaltlich der budgetären Bedeckung bis längstens 31.12.2020 möglich und werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet. Achtung! Es gibt eine Einkommensobergrenze – siehe Punkt 1.d. Die rechtliche Basis für die Förderung stellt die kürzlich ergangene Richtlinie dar (=> siehe hier)

+++ Coronavirus: Alle News, Daten und Hintergründe +++

Härtefallfonds

a.) Förderhöhe

  • Phase 1 – Soforthilfe
    • Zuschusshöhe in Abhängigkeit vom Nettoeinkommen
      • Nettoeinkommen von weniger als EUR 6.000 p.a.:
        Zuschuss von EUR 500
      • Nettoeinkommen ab EUR 6.000 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000
    • Voraussetzung
    • Steuerbescheid zumindest für das Jahr 2017 oder jünger
    • Antragsteller, die über keinen Steuerbescheid verfügen, erhalten einen Zuschuss von EUR 500.
  • Phase 2 (Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):
    • Zuschuss wird max. EUR 2.000 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
    • Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

b.) Förderungswerber: wer ist antragsberechtigt?

Beim Härtefallfonds wird auf den Unternehmer abgestellt und eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung. Antragsberechtigt sind:

  • Ein-Personen-Unternehmen
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen und max EUR 2 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme aufweisen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind
  • Neue Selbständige (zB Vortragende, Künstler, Journalisten oder Psychotherapeuten)
  • Freie Dienstnehmer (zB EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer)
  • Freie Berufe (zB im Gesundheitsbereich)

 Bei der Gewährung von Förderungen ist unter Berücksichtigung von Förderungen, welche dem Förderwerber unter anderen Richtlinien und/oder aus anderen Quellen (einschließlich solcher der Länder, Gemeinden oder anderer Fördergeber, sowie aus Mitteln der EU, einschließlich allfälliger De-minimis-Beihilfen) gewährt werden, die jeweilige Förderungsobergrenze zu beachten (Kumulierung).
 
Die Antragstellung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Non-Profit-Organisationen aus dem Härtefallfonds erfolgt anhand eigener Förderrichtlinien, die sich noch in Ausarbeitung befinden.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

c.) Voraussetzungen für die Förderung durch den Härtefallfonds

  • Rechtmäßig selbstständiger Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes (egal ob Kammermitglied oder nicht)
  • Unternehmensgründung bis 31.12.2019 (Eintragung der Gewerbeberechtigung oder Aufnahme unternehmerische Tätigkeit maßgebend)
  • Sitz oder Betriebsstätte in Österreich
  • Härtefall
    • Nicht mehr in der Lage, die laufenden Kosten zu decken
    • behördlich angeordnetes Betretungsverbot
    • Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres
  • Erfüllung der Einkommensobergrenze und -untergrenze (siehe Punkt d)
  • Keine weiteren monatlichen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,66), zB aus Vermietung und Verpachtung
  • Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung
  • Keinen Anspruch auf Leistungen aus privaten bzw beruflichen Versicherungen zur Abdeckung von COVID-19 Auswirkungen
  • Keine weiteren Förderungen in Form von Barauszahlungen durch Gebietskörperschaften, die der Bekämpfung der Auswirkungen von COVID-19 dienen. Keine kumulierte Inanspruchnahme von Härtefallfonds und der Notfallhilfe für betroffene Branchen. Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeit iVm dem Härtefallfonds ist möglich.
  • Gegen den Förderungswerber bzw bei Gesellschaften gegen einen geschäftsführenden Gesellschafter darf bzw dürfen kein Insolvenzverfahren anhängig sein bzw muss seit seiner Aufhebung ohne vollständiger Erfüllung eines Sanierungs- oder Zahlungsplanes ein Jahr vergangen sein. Auch darf kein Reorganisationsbedarf bestehen (die URG-Kriterien [Eigenmittelquote weniger als 8%, fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre] dürfen im vergangenen Wirtschaftsjahr nicht verletzt worden sein)
  • Ausgenommen sind Personen, die zum Antragszeitpunkt eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Pensionsversicherung beziehen.

d.) Einkommensobergrenze und -untergrenze für die Förderung

  • Ermittlung der Einkommensobergrenze:
    • Im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr darf das Einkommen max 80% der jährlichen SV-Höchstbeitragsgrundlage betragen.
    • Nehmen Sie den Betrag „Einkommen“ aus dem letzten verfügbaren Steuerbescheid (Jahr 2017 oder jünger) und addieren Sie die Pflichtversicherungsbeiträge gemäß Steuererklärung (Beilage E1a; Kennzahl 9225). Die Summe darf betragen:
      • für 2019 max EUR 58.464 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 73.080)
      • für 2018 max EUR 57.456 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 71.820)
      • für 2017 max EUR 55.776 (80% der SV-Höchstbeitragsgrundlage iHv EUR 69.720)
        Bitte schauen Sie sich Ihren letzten Steuerbescheid an, ob Sie unter der Einkommensobergrenze sind.
    • Förderungswerber, die über keinen Einkommensteuerbescheid verfügen, haben ihre Einkünfte auf Jahresbasis selbst zu schätzen.
  • Untergrenze: Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG/FSVG/ASVG (Einkünfte von zumindest EUR 5.527,92 p.a.)

e.) Beantragung

  • Anträge sind ausschließlich online über das WKO-Antragsformular ab 27.3.2019, 17.00 Uhr möglich (Der Link zur Online-Beantragung wird am 27.3.2020 um 17:00 Uhr auf der WKO-Homepage veröffentlicht (=> siehe hier).
  • Bei Angabe des WKO-Benutzeraccounts beim Einstieg ins Formular erspart man sich das Ausfüllen einiger Daten (Einstieg aber auch ohne WKO-Benutzeraccount möglich)
  • Folgende Daten sind im Antrag jedenfalls anzugeben:
    • Daten, die für die Identifikation nötig sind
    • Sonstige betriebliche Angaben wie Branche, Bankverbindung, Mitarbeiteranzahl, etc.
  • Förderungswerber hat zu bestätigen:
    • Förderungsvoraussetzungen der Richtlinie erfüllt
    • keine Ausschlusstatbestände gemäß der Richtlinie vorliegen
    • alle aus der Richtlinie geltenden Verpflichtungen werden übernommen
    • alle Angaben sind vollständig, richtig und nachweisbar
  • Nach Übermittlung des Antrags erhält man ein Bestätigungs-E-Mail (hierbei handelt es sich noch nicht um eine Zusage für die Förderung). In diesem Mail erhält man auch einen Link, wo binnen 72 Stunden ein Identifikationsnachweis (zB Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) hochzuladen ist. Andere Variante: Man lädt den unterschriebenen Antrag hoch.
  • Sobald die Prüfung des Antrags abgeschlossen ist, erhält man eine E-Mail-Benachrichtigung und bei Gewährung die Überweisung der Förderung.
  • Auszahlungen für Phase 1 erfolgen nach Abschluss der Förderungsvereinbarungen auf eine inländische Kontoverbindung. Nähere Details zu den Modalitäten der Auszahlung in der Phase 2 werden gesondert festgelegt

f.) WKO-Fragenkatalog zum Härtefallfonds

Einen umfangreichen Fragenkatalog der WKO findest du gleich hier:

2. Ausblick

Da die genauen Rahmenbedingungen des Härtefallfonds derzeit noch finalisiert werden, werden wir selbstverständlich ein Update posten, sobald nähere Informationen vorliegen.

Neben dem Härtefallfonds ist darauf hinzuweisen, dass die Wirtschaftskammer Wien auch Zuschüsse aus einem “Notlagenfonds” gewährt. In diesem Zusammenhang wird die Förderrichtlinie derzeit mit der Bundesförderung des Härtefallfonds abgestimmt und eine aktualisierte Förderrichtlinie soll in Kürze folgen. (=> siehe hier)

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ContextSDK, Investment, Contex, mobile Apps
(c) ContextSDK - Dieter Rappold (l.) und Felix Krause von ContextSDK.

Es kam mit großer Aufmerksamkeit daher. Das Startup ContextSDK wurde von CEO Dieter Rappold, Gründer von Speedinvest Pirates, sowie von Felix Krause (fastlane.tools) gegründet und konnte gleich zu Beginn prominente Investoren für sich gewinnen.

Die erste Finanzierungsrunde wurde von Business Angels wie Peter Steinberger (Gründer von PSPDFKit), Johannes Moser (Gründer von Immerok), Michael Schuster (ehemaliger Partner Speedinvest), Christopher Zemina (Gründer Friday Finance, GetPliant), Ionut Ciobotaru (ehemaliger CEO Verve Group), Eric Seufert (Heracles Capital) und Moataz Soliman (Mitgründer Instabug) angeführt. Kurze Zeit später stieg auch Runtastic-Gründer Florian Gschwandtner ein – brutkasten berichtete. Nun folgt ein weiteres Investment.

ContextSDK: Expansion in die USA geplant

ContextSDK gab eine Seed-Finanzierung in Höhe von vier Millionen US-Dollar bekannt. Diesmal ist Speedinvest federführend, gemeinsam mit First Momentum Ventures und dem in New York ansässigen Unternehmen Heracles Capital. Die Finanzierung soll dazu verwendet werden, die Anzahl der verarbeiteten mobilen Ereignisse auf über 40 Milliarden zu steigern und die SaaS-basierte Plattform des Unternehmens bis 2025 in den USA einzuführen.

Eine der größten Herausforderungen im Bereich der mobilen Apps besteht nämlich darin, die Absicht der User:innen zu Beginn einer Sitzung zu verstehen und gleichzeitig die Privatsphäre zu wahren. Mobile Apps werden in verschiedenen Kontexten genutzt – unterwegs, in lauten Umgebungen oder vor dem Schlafengehen – und funktionieren doch in jeder Situation gleich. Das Fehlen einer kontextbezogenen Anpassung führt – so die beiden Founder – zu verpassten Gelegenheiten für personalisierte Benutzer:innenerfahrungen und zu einer schlechten User:innenbindung.

Edge-KI

Derzeit verlassen 77 Prozent der Nutzer:innen eine App innerhalb der ersten drei Tage und weitere 95 Prozent innerhalb von drei Monaten. ContextSDK ermöglicht die Anpassung von Apps an den realen Kontext ihrer User:innen “ohne aufdringliche Datenerfassung, die die Privatsphäre gefährdet”.

Dies gelingt durch den Einsatz maschineller Lernverfahren, die auf einem Gerät ausgeführt werden (Edge AI), um etwa 200 Signale zu interpretieren, die automatisch von modernen Smartphones gesammelt werden.

“Die größten Apps der Welt haben ihre Daten, Logik und Entscheidungsfindung auf der Serverseite optimiert”, sagt Rappold. “Es liegt auf der Hand, dass die Kombination mit Edge-KI, die durch maschinelles Lernen auf dem Gerät ermöglicht wird, zu besseren App-Erlebnissen, besserer Kundenbindung und letztlich zur Monetarisierung führen wird.”

Zukunft von mobilen Apps in Anpassung

Laut den Gründern liefern Machine-Learning-Modelle Produktverantwortlichen und CMOs “leistungsstarke Kontextsignale aus der realen Welt, um die Nutzererfahrung während der gesamten Customer Journey kontinuierlich zu optimieren”.

“Wir glauben, dass die Zukunft von mobilen Apps in ihrer Fähigkeit liegt, sich an den realen Kontext der Nutzer anzupassen. Wir führen diesen Wandel an und setzen unsere Vision um, den realen Kontext als neuen Goldstandard für die Interaktion mit mobilen Apps zu etablieren, um bessere Apps zu entwickeln, die Nutzer lieben werden”, sagt Krause.

ContextSDK mit drei Kernprodukten

Die Plattform von ContextSDK bietet derzeit drei Kernprodukte: Context Insights, Context Decision und Context Push. Jedes dieser Produkte zielt auf verschiedene Aspekte des mobilen App-Engagements ab, von Analysen und Messungen bis hin zu In-App-Entscheidungen und Push-Benachrichtigungen. Der auf den Datenschutz ausgerichtete Ansatz des Unternehmens möchte dabei sicherstellen, dass Apps das Nutzer:innen-Erlebnis personalisieren können, ohne dass aufdringliche Daten gesammelt werden müssen oder hohe Infrastrukturkosten anfallen.

“ContextSDK schließt eine kritische Lücke im Ökosystem der mobilen Apps”, sagt Speedinvest Partner Markus Lang. “Ihre Technologie bietet eine dringend benötigte Lösung für Apps, um personalisierte Erfahrungen zu liefern, ohne die Privatsphäre der Nutzer zu gefährden.”

Seit dem Start hat ContextSDK über zehn Milliarden Ereignisse verarbeitet, um seine Machine-Learning-Modelle zu trainieren.

“Wir waren beeindruckt von der Tiefe der Vision von ContextSDK und ihrer Fähigkeit, diese so schnell umzusetzen”, sagt David Meiborg, Partner bei First Momentum Ventures. “Ihr Ansatz, den realen Kontext als Proxy für die Userabsicht zu nutzen, ist nicht nur innovativ, sondern auch perfekt auf die wachsende Nachfrage nach datenschutzfreundlichen Lösungen für die Entwicklung mobiler Apps abgestimmt.”

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