28.10.2021

So funktioniert die Mitarbeiterbeteiligung

Anwalt und Unternehmensrecht-Experte Keyvan Rastegar erklärt im Interview, wie das EU-weit gängige Modell der Mitarbeiterbeteiligung funktioniert und gibt seine Einschätzung für Österreich ab.
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Keyvan Rastegar: Unternehmensrecht-Experte über Mitarbeiterbeteiligung
Keyvan Rastegar | beigestellt

Sie soll ein essenzieller Bestandteil der neuen Gesellschaftsform für Startups „Flexible Kapitalgesellschaft“ bzw. FlexKap (zuvor meist als „Austrian Limited“ bezeichnet) werden: Die Mitarbeiterbeteiligung. Hierbei geht es nicht nur um eine klassische Gewinnbeteiligung sondern tatsächlich um eine Beteiligung am Startup, die etwa bei Exit oder Börsengang schlagend wird – allerdings unter besonderen Konditionen. Anwalt und Unternehmensrecht-Experte Keyvan Rastegar erklärt im Interview, was diese Konditionen sind und warum von dem Modell alle Seiten profitieren können. Zudem äußert er seine Meinung zum derzeit in Österreich laufenden Prozess zur Entwicklung eines Mitarbeiterbeteiliungsmodells.

Was ist eine Mitarbeiterbeteiligung?

Eine echte Mitarbeiterbeteiligung ist eine Kapitalbeteiligung der Mitarbeiter:innen am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Sprich: wenn es zu einem Erfolg kommt, wie zum Beispiel dem Verkauf des Unternehmens, erhalten die Mitarbeiter:innen ihren Anteil.

Wo siehst Du die Unterschiede zu einer Gewinnbeteiligung oder zu einem Bonus?

Beginnen wir mit dem Bonus – dieser ist Gehalt und löst auch entsprechend volle Progression aus. Er kann freiwillig oder verpflichtend sein und kann an Performance-Kennzahlen geknüpft werden. Meist sind Boni individuelle Arrangements mit einzelnen Mitarbeiter:innen. Als Verträge sind sie gestaltbar und am Ende des Tages Betriebsausgaben und Gehalt.

Wenn man Mitarbeiter:innen nur am Gewinn beteiligen möchte, nicht aber an anderen Erfolgen wie Exit oder Börsegang, ist das grundsätzlich vertraglich gestaltbar, aber umständlich. Wenn der Mitarbeiter:innen umfassend am Erfolg beteiligt sein sollen, vergibt man typischerweise Optionen auf stimmrechtslose Anteile – die wir bei der GmbH eben noch nicht bauen können.

Wieso entscheidet man sich für eine Mitarbeiterbeteiligung? Was bringt diese den Mitarbeiter:innen, was dem Unternehmen?

Wenn ich die Frage überspitzt formulieren darf: Warum sind Mitarbeiter:innen nicht einfach nur mit einem Gehalt zufrieden? Oder: Warum können nicht alle Unternehmen einfach nur Top-Gehälter zahlen?

Dabei ist die Antwort längst klar – Unternehmen und Mitarbeiter:innen sehen das als Win-Win. Die Mitarbeiter:innen sind noch motivierter, den gemeinsamen Erfolg zu erreichen und haben dann auch viel davon. Wachsende Unternehmen, dazu zählen Startups genauso wie KMU, also fast unsere gesamte Wirtschaft, können dadurch bessere und attraktivere Arbeitsplätze schaffen, und Mitarbeiter:innen und Talente können am Unternehmenserfolg partizipieren.

Derzeit ist es leider so, dass Top-Leute erst gar nicht nach Österreich kommen, ganz davon zu schweigen, dass unsere eigenen Spitzenleute auswandern. Das mit dem Aufenthaltstitel ist eine eigene Riesenbaustelle, und wir können nicht einmal eine echte Mitarbeiterbeteiligung anbieten.

Währenddessen haben die meisten unserer EU-Nachbarn schon seit Jahrzehnten gleich mehrere international übliche Modelle umgesetzt. Wir sind leider extrem spät dran.

Wie funktioniert eine Mitarbeiterbeteiligung? Was sind da die bewährten internationalen Standards?

Wenn man will, ist sie extrem einfach. Das EU-weit und international bewährteste Modell ist es, dass Mitarbeiter:innen einfach die Option erhalten, eine bestimmte Menge an stimmrechtslosen Anteilen zu kaufen. Aus. Das wars.

Wieso eigentlich Optionen und nicht gleich Anteile?

Das ist die Pointe, die fast in jedem Steuersystem funktioniert. Dadurch werden nämlich weder die Mitarbeiter:innen noch das Unternehmen bei der Ausgabe der Mitarbeiterbeteiligung besteuert. Würden die Mitarbeiter:innen gleich stimmrechtslose Anteile erhalten, würde das die komplizierte Frage auslösen, wie viel diese wert sind, was Gutachten erforderlich macht. Und es würde überhaupt als Lohn zur sofortigen Besteuerung der Mitarbeiter:innen führen, wovon man wieder Ausnahmen schaffen müsste.

Und wann zahlen die Mitarbeiter:innen dann wie viel Steuer?

Das ist ganz wichtig: erst wenn das Geld fließt. Man will unbedingt eine Besteuerung von „trockenem Einkommen“ vermeiden, also nicht etwas besteuern, was jemand noch gar erhalten hat. Das ist ein Grundpfeiler der Steuergerechtigkeit und hier ganz besonders wichtig.

Warum müssen diese Anteile eigentlich stimmrechtslos sein – kann man nicht einfach normale Anteile vergeben?

Dann vergibt sie niemand – so wie bis heute, trotz diversen Freibeträgen. Denn kein Unternehmer bei Trost holt sich dutzende stimmberechtigte Arbeitnehmer als Mitgesellschafter in die Generalversammlung. Umgekehrt wollen viele Mitarbeiter diese Rolle nicht – sie wollen vielmehr die wirtschaftliche Upside.

Und so wird klar, warum man sowohl gesellschaftsrechtlich reformieren muss, als auch steuerrechtlich. Die in der GmbH vollkommen fehlende Flexibilität, unterschiedliche Klassen an Gesellschaftern zu schaffen, zum Beispiel die Klasse der „Investor:innen“, der „Arbeitnehmer:innen“, und so weiter, ist genau was es braucht. Das zu können, diese Vertragsfreiheit, ist im Übrigen ein Grund- und Menschenrecht und verfassungsgesetzlich geschützt.

Können wir das einmal an einem Beispiel durchgehen?

Das könnte etwa so aussehen: Die ersten Mitarbeiter:innen erhalten vollkommen steuerfrei Optionen auf stimmrechtslose Anteile. Wenn der Erfolg eintritt, zum Beispiel kauft ein Konzern das Startup nach ein paar Jahren, können die Mitarbeiter:innen ihre Optionen ausüben, die Anteile kaufen und gleich verkaufen. Sie zahlen erst zum Schluss Steuern, und zwar wird ihr Vorteil mit KESt versteuert und unterliegt nicht der vollen Progression als Gehalt. Das ist auch nur so gerecht – es gibt keinen Grund, warum Arbeitnehmer:innen für ihre trockene Kapitalbeteiligung einen höheren Steuersatz zahlen sollten, als andere Gesellschafter:innen.

International wird es also mit Optionen gehandhabt? Was sind die bewährten Standards bei der Mitarbeiterbeteiligung?

Ja, ganz genau. Optionen auf stimmrechtslose Anteile sind der gemeinsame Nenner. So haben heuer im März 24 EU-Mitgliedstaaten, inklusive Österreich und Deutschland, die „Declaration on the EU Startup Nations Standard of Excellence“ unterfertigt. Diese gibt diese Lösung perfekt vor, nämlich Optionen auf stimmrechtslose Anteile.

Überhaupt haben die meisten unserer EU Nachbarn gleich mehrere Modelle entwickelt, um dem Markt sogar ein Menü an Alternativen zu bieten – die Franzosen und Engländer gleich vier bzw. fünf Modelle. Die Deutschen sind leider wieder das Negativbeispiel: Ihre zaghafte Pseudoreform ist im Markt negativ angekommen.

Was ist der aktuelle Stand in Österreich? Welchen Reformbedarf siehst Du hier?

Die Lösung ist so einfach. Einfach einen Paragrafen ins Gesetz, wo drinnen steht, dass frei Anteilsklassen geschaffen und frei Anteile übertragen werden können. Eine perfekte Vorlage dafür liefert das europäische Mustergesetz, der European Model Company Act – in den Abschnitten 5.08 und 5.13. Dann ein paar steuergesetzliche Paragrafen, wonach im Ergebnis die Optionen auf stimmrechtslose Anteile als Kapital und nicht als Lohn besteuert werden, wenn auch Geld fließt – und Arbeitnehme:innen nicht zur Kasse gebeten werden, bevor sie auch das Geld haben. Damit setzt man endlich die Declaration um, wozu wir uns als Österreich ohnehin bereits verpflichtet haben.

Wann glaubst du wird es in Österreich wirklich soweit sein?

Ich glaube, dass beide verehrten Bundesministerinnen, nämlich Margarete Schramböck und Alma Zadić, und ihre Kabinette, bis Jahresende gerne endlich Ergebnisse liefern wollen. Allerspätestens seit März sollte vor allem im Justizministerium klar sein, was bei der neuen Kapitalgesellschaft gemacht werden muss, nämlich Anteilsklassen einzuführen, die notariellen Formvorschriften abzuschaffen und die Prüfprozesse des Firmenbuchs zu reformieren. Der Konsens der Startups, Investor:innen, Expert:innen und Wissenschaft ist auch mehrfach der Justizministerin und ihrem Kabinett kommuniziert worden. Es ist ja demnächst ein neuer Entwurf aus dem Justizministerium angekündigt, auf den alle gespannt warten.

Und glaubst Du, wird dieser neue Entwurf den von dir dargelegten Vorstellungen gerecht werden? Woran glaubst Du liegt die Verzögerung?

Vermutlich noch nicht hinreichend. Denn es geht um saftige Privilegien, wie den Notariatsakt bei der Anteilsabtretung und Kapitalerhöhung, oder die überspannte Prüfung des Firmenbuchs. Beide schaden unserem Wirtschaftsstandort, bringen aber diesen Berufsgruppen Vorteile. Die bereits im Herbst letzten Jahres diskutierte formfreie Unternehmenswertbeteiligung klingt nach wie vor nach einer Ausrede, um doch nicht den Notariatsakt bei der Anteilsübertragung abschaffen zu müssen, als nach einer echten Lösung für marktübliche Mitarbeiterbeteiligungen.

Marktüblich ist wie gesagt EU-weit die Option auf echte stimmrechtslose Anteile – siehe die Declaration on the EU Startup Nations Standard of Excellence. Wozu also eine Insellösung in Österreich? Die Antwort ist klar – um Privilegien zu bewahren, nicht weil es fachlich geboten ist. Gleichzeitig bin ich zuversichtlich, dass die politische Ebene das Lobbying durchschaut und den Markt und die Experten genau gehört hat. Eine echte und mutige Reform ist fachlich dringend geboten und auch moralisch das Richtige. Aber auch aus politischem Kalkül heraus ist sie alternativlos: eine verwässerte Reform würde einen viel größeren Anteil der Wählerschaft verärgern als die echte Reform.

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Im ersten diesjährigen Quartal meldeten in Österreich 2.004 Unternehmen Insolvenz an. Das entspricht einem Anstieg der Firmenpleiten um acht Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, so die Analyse des in Wien sitzenden Informationsdienstleisters CRIF Österreich. Die volatile US-Zollpolitik zeigt ihre Auswirkungen und lässt gerade Unternehmen im Handel nicht unberührt. Bis zum Jahresende rechnet man mit einer Vervierfachung der Pleiten.

Handel leidet besonders, Zölle verstärken Druck

Wenig überraschend wurden die meisten Insolvenzen im Sektor „Handel“ (384 Insolvenzen) verzeichnet, gefolgt vom Baugewerbe (315 Insolvenzen) und der Gastronomie (242 Insolvenzen).

Am wenigsten Insolvenzen gab es in der Energie- und Wasserversorgung (jeweils eine Insolvenz), gefolgt vom Sektor „Erziehung und Unterricht“ mit nur vier und „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ mit elf Insolvenzen.

Unverkennbar ist die heimische Wirtschaft aktuell mit vielschichtigen Herausforderungen konfrontiert. Darunter die bekannterweise hohen Energie- und Lohnkosten, geopolitsche Unsicherheiten sowie eine anhaltende Rezession.

Zick-Zack-Zoll-Politik fordert Gegenmaßnahmen

Das neue, wenn auch volatile US-Zollpaket soll den wirtschaftlichen Abschwung in Österreich voraussichtlich weiter verschärfen. Erst letzten Mittwoch verkündete der amtierende US-Präsident Donald Trump Zölle in Höhe von 20 Prozent auf Waren, die aus Europa in die USA importiert werden.

Die „Zick-Zack-Zoll-Politik“ erlebte seither einige volatile Veränderungen, was Börsenkurse weltweit zum Einbruch bewegte und Kurse weiterführend ins Schwanken brachte.

Klarerweise erweist sich die Situation auch für das heimische Unternehmertum als schwierig: Gerade der Handel leidet unter den Schwankungen. Heimische Unternehmer berufen sich bereits auf Gegenstrategien – brutkasten berichtete exklusiv hier.

„Zusätzlich wirkt sich der Rückgang der Industrieproduktion im gesamten Euro-Raum negativ auf österreichische Firmen aus“, wird Anca Eisner-Schwarz, Geschäftsführerin von CRIF Österreich, zitiert.

8.000 Insolvenzen bis Jahresende erwartet

Auch die Prognosen für die drei bevorstehenden Quartale scheinen sich nicht zu bessern: CRIF prognostiziert aktuell etwa über 8.000 Insolvenzen für das laufende Jahr, was einen Quartalsdurchschnitt von 2.000 Insolvenzen bedeuten könnte.

Wien weiterhin Insolvenz-Hauptstadt

Die meisten Firmeninsolvenzen finden sich im ersten Quartal 2025 in Wien, was nicht zuletzt an der hohen Firmendichte im Wiener Wirtschaftsraum liegt. In der Bundeshauptstadt verzeichnete man 802 Insolvenzen, gefolgt von Niederösterreich mit 355 Insolvenzen. An dritter Stelle steht Oberösterreich mit 236 und die Steiermark mit 176 Insolvenzen. Die Schlusslichter bilden Salzburg mit 130, Tirol mit 129, Kärnten mit 114, Vorarlberg mit 44 und das Burgenland mit 38 Firmenpleiten.

Bei genauerem Blick auf Wien fällt auf: Die Insolvenzdichte ist hoch – sie liegt bei einem Durchschnitt von 34 Insolvenzen je 10.000 Firmen. Die geringste Insolvenzdichte wurde im Q1 2025 in Vorarlberg verzeichnet – und zwar bei 17 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen.

Tiroler Insolvenzen am stärksten angestiegen

Den höchsten Anstieg verzeichnete Tirol mit einem Plus von 76,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. In Salzburg stiegen die Firmenpleiten um 56,6 Prozent, in Oberösterreich um 22,3 Prozent.

Vergleichsweise weniger Firmeninsolvenzen als im Vorjahreszeitraum meldete das Burgenland (29,6 Prozent weniger), die Steiermark (1,1 Prozent weniger) und Wien (0,5 Prozent weniger).

Nur eine FlexCo unter insolventen Firmen

Überraschenderweise hat es auch die erst mit 1. Jänner 2024 eingeführte neue Gesellschaftsform der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) getroffen. Laut KSV 1870 sei dies ein Gastronomiebetrieb namens ARF FlexCo aus dem niederösterreichischen Ort Kottingbrunn.

Bedeutung hatte die neue Gesellschaftsform vor allem dank ihrer flexibleren Kapital- und Beteiligungsmaßnahmen. Als Gegenstück zur GmbH lässt die FlexCo die Übertragung von Unternehmensanteilen zu und vereinfacht die Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenserfolg.

Einzelunternehmer traf es am häufigsten

Am stärksten und häufigsten traf es allerdings die Unternehmensform der Einzelunternehmer: nämlich ganze 980 Einzelunternehmen und damit fast die Hälfte (etwa 49 Prozent) aller Firmenpleiten. Am zweitstärksten traf es die Rechtsform der GmbH: 868 GmbHs mussten Insolvenz anmelden, das sind 43 Prozent der gesamt verzeichneten Insolvenzen.

Die beiden Rechtsformen machen damit 92 Prozent und somit den Großteil der heimisch verzeichneten Firmeninsovlenzen aus. Statistisch gesehen ergibt das Sinn: Einzelunternehmen sind die am häufigsten vorkommende Rechtsform unter den heimischen Personengesellschaften, gefolgt von der GmbH unter den Kapitalgesellschaften.

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8.000 Insolvenzen bis Jahresende erwartet

Auch die Prognosen für die drei bevorstehenden Quartale scheinen sich nicht zu bessern: CRIF prognostiziert aktuell etwa über 8.000 Insolvenzen für das laufende Jahr, was einen Quartalsdurchschnitt von 2.000 Insolvenzen bedeuten könnte.

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Die meisten Firmeninsolvenzen finden sich im ersten Quartal 2025 in Wien, was nicht zuletzt an der hohen Firmendichte im Wiener Wirtschaftsraum liegt. In der Bundeshauptstadt verzeichnete man 802 Insolvenzen, gefolgt von Niederösterreich mit 355 Insolvenzen. An dritter Stelle steht Oberösterreich mit 236 und die Steiermark mit 176 Insolvenzen. Die Schlusslichter bilden Salzburg mit 130, Tirol mit 129, Kärnten mit 114, Vorarlberg mit 44 und das Burgenland mit 38 Firmenpleiten.

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Einzelunternehmer traf es am häufigsten

Am stärksten und häufigsten traf es allerdings die Unternehmensform der Einzelunternehmer: nämlich ganze 980 Einzelunternehmen und damit fast die Hälfte (etwa 49 Prozent) aller Firmenpleiten. Am zweitstärksten traf es die Rechtsform der GmbH: 868 GmbHs mussten Insolvenz anmelden, das sind 43 Prozent der gesamt verzeichneten Insolvenzen.

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