05.12.2016

Crowdinvesting: Rapid Investoren erhalten 120.000 Euro Zinsen

Vor knapp einem Jahr schrieben CONDA und der SK Rapid mit der Kampagne „Rapid InvesTOR“ österreichische Crowdinvesting-Geschichte. In nur zehn Wochen trugen über 1.500 Crowdinvestoren mit drei Millionen Euro zur Finanzierung des neuen Allianz Stadion des Fußballklubs bei. Jetzt werden die ersten Zinsen ausbezahlt.
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Es werden erstmalig Zinsen für das Rapid-Crowdinvesting Projekt ausgezahlt. (c) Sk Rapid Wien

Aus sportlicher Sicht waren die letzten Wochen für den SK Rapid nicht gerade leicht. Der österreichische Rekordmeister tümpelt im Niemandsland der Tabelle herum und sowohl Mannschaft als auch Fans mussten in der jüngsten Vergangenheit mehr Rückschläge einstecken, als man sich zu Saisonbeginn vorzustellen vermochte.

Rapid und Conda haben einen österreichischen Crowdinvesting-Rekord aufgestellt.

Auszahlung an 1.500 Investoren

Etwa 1.500 Rapid-Crowdinvestoren haben in diesen Tagen aber doch einen Grund zur Freude. Sie alle haben sich Ende 2015 oder Anfang 2016 am „Rapid InvesTOR“ beteiligt und in Summe drei Millionen Euro zur Finanzierung der neuen Heimstätte ihres Lieblingsvereins beigesteuert. „Ziel dabei ist es, die Zinsen für die Kredite nicht den Banken, sondern unseren Fans und Mitgliedern zu zahlen“, sagte Michael Krammer, Präsident des SK Rapid, als das Crowdinvesting-Projekt Ende November 2015 der breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Genau das ist jetzt auch der Fall.

Redaktionstipps

Erfolgreichstes Crowdinvesting-Projekt Österreichs

Bis heute ist das Crowdinvesting-Großprojekt „InvesTOR“ vom SK Rapid Wien, das erfolgreichste, das je auf einer österreichischen Plattform umgesetzt wurde. Jetzt werden die ersten Zinsen für das Investment ausbezahlt. Die Rapid Investoren erhalten zwischen 3,5 und 4,5 Prozent, in Summe belaufen sich die Zinsen auf 120.000 Euro.

„Ziel dabei ist es, die Zinsen für die Kredite nicht den Banken, sondern unseren Fans und Mitgliedern zu zahlen“

 Zwischen 3,5 und 4,5 Prozent Zinsen ausbezahlt

Am Ende der Zinsperiode 2016 werden die Investoren in diesen Tagen von CONDA über die Höhe die Erträge informiert, parallel dazu erfolgt auch die Auszahlung. Insgesamt werden für heuer 120.000 Euro Zinsen ausbezahlt. Bei der Beteiligung wurden den Investoren drei Angebote gemacht, die sich unter anderem durch die Länge der Laufzeit der Nachrangdarlehen (fünf, sieben oder neun Jahre) und die Höhe des Basiszinssatzes unterscheiden. „Rapid InvesTOR 5“ (Laufzeit fünf Jahre) bringt heuer 3,5 Prozent Zinsen, mit „Rapid InvesTOR 7“ kommt man auf einen Zinssatz von 4 Prozent und „Rapid InvesTOR 9“ beschert heuer sogar einen Ertrag von 4,5 Prozent.

+++Mehr zum Thema: Hermann Hauser steigt mit sechstelligem Betrag bei Conda ein+++

Investoren durchschnittlich mit 1.972 Euro beteiligt

Insgesamt investierten Fans drei Millionen Euro in die Finanzierung des neuen Allianz Stadion. Bricht man diese Summe auf den einzelnen Investor herunter, ergibt sich eine durchschnittliche Beteiligungshöhe von 1.972 Euro. Bei dem für heuer durchschnittlich ausbezahlten Zinssatz von 4 Prozent kommt man in diesem Rechenbeispiel also auf 79 Euro Zinsen. Investoren, die beispielsweise 5.000 Euro in der Tranche „Rapid InvesTOR 9“ angelegt haben, dürfen sich bei 4,5 Prozent Zinsen über eine Auszahlung von 225 Euro freuen.


FACTBOX:

Zeitraum: 10 Wochen
Summe: 3 Millionen Euro
Laufzeit: 5/7/9 Jahre

Der „Rapid InvesTOR“ ist eine Veranlagung in Form von qualifiziert nachrangigen, unverbrieften und unbesicherten Darlehen, die Anleger der SK Rapid GmbH gewähren.


 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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