26.05.2026
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Quasi-Equity: Warum Erste Social Finance auf gesellschaftliche Rendite statt auf schnelle Exits setzt

Social Entrepreneurs stehen oft vor einer Finanzierungslücke, wenn Bankkredite nicht ausreichen und klassisches Venture Capital nicht zum eigenen Modell passt. Mit dem Instrument „Quasi-Equity“ bietet Erste Social Finance (ESF) ein Nachrangdarlehen an, das ohne persönliche Bürgschaften und Anteilsverlust auskommt. Mit seiner Mission als Impact-Unternehmen erlangte ESF zuletzt auch die Zertifizierung als “B Corp”.
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Margit Mayr, Impact Investment Managerin bei Erste Social Finance | (c) Theresia Kaufmann
Margit Mayr, Impact Investment Managerin bei Erste Social Finance | (c) Theresia Kaufmann

Dass es Erste Social Finance (ESF) um mehr geht als reine Finanzkennzahlen, zeigt ein kürzlich erreichter Meilenstein: Das Unternehmen wurde offiziell B-Corp-zertifiziert. Damit zählt die Tochtergesellschaft der ERSTE Stiftung und der Erste Group zu einem exklusiven Kreis, denn in Österreich gibt es aktuell nur rund ein Dutzend Unternehmen, die dieses Zertifikat tragen.

Das B-Corp-Label ist die weltweit renommierteste Zertifizierung, die die sozialen, ökologischen und Governance-Auswirkungen eines Unternehmens nach strengen Vorgaben des B Lab überprüft. Für Stakeholder – von Kund:innen über Mitarbeitende bis hin zu Investor:innen – ist das Siegel ein klares Signal, dass sich ein Unternehmen verantwortungsvollen Geschäftspraktiken verschrieben hat, die Mensch und Umwelt zugutekommen, nicht nur den Anteilseignern. Unternehmen wie Patagonia oder Ben&Jerry’s, die weltweit für ihre Nachhaltigkeit und ihre soziale Verantwortung bekannt sind, sind zum Beispiel ebenfalls mit diesem Standard ausgezeichnet. „B Corp zu sein unterstreicht, dass Impact für uns kein Zusatz ist, sondern der Ausgangspunkt”, sagt Margit Mayr, Impact Investment Managerin bei Erste Social Finance.

“Vermehrung des Impacts wichtiger, als reinen Profit zu generieren“

Genau diese Mission spiegelt sich auch in der täglichen Arbeit wider. Erste Social Finance agiert bewusst anders und hat es sich zur Aufgabe gemacht, gesellschaftlichen Mehrwert und Wohlstand durch den Zugang zu den jeweils richtigen Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Für den Mehrheitseigentümer ERSTE Stiftung ist echter Impact wichtiger, als der reine Profit der unterstützten Unternehmen. Ein wichtiges und innovatives Werkzeug dafür ist das sogenannte Quasi-Equity, ein Finanzierungsinstrument, das gezielt auf die Bedürfnisse von grünen und sozialen Startups zugeschnitten ist.

Was ist Quasi-Equity und wie funktioniert es?

„Im Grunde genommen ist es ein Nachrangdarlehen für soziale und grüne Unternehmer“, so die Investment-Managerin. Im Falle einer Insolvenz wird Quasi-Equity also nachrangig behandelt. Der Name rührt daher, dass Banken es in der Bilanz des Startups als Eigenkapital anrechnen können. Das Volumen bewegt sich zwischen 50.000 und 500.000 Euro, wobei die meisten vergebenen Tickets laut Mayr zwischen 100.000 und 250.000 Euro liegen.

Das Instrument ist langfristig für die Skalierung von bewährten Geschäftsmodellen gedacht und läuft meist acht bis zehn Jahre. Für Gründer:innen ist besonders der Anfang finanziell entlastend konzipiert: „Die ersten vier Jahre sind tilgungsfrei, man zahlt nur die Zinsen. Das ist natürlich relativ gut für Startups und junge Unternehmen, die in der Anfangsphase noch viel Cashburn haben“, so Mayr.

Auch für soziale Immobilienprojekte gibt es ein vergleichbares Angebot, jedoch mit Ticketgrößen von bis zu 2.000.000 Euro. Dies kann beispielsweise Projekte für soziale Wohnformen, oder Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsintegrationseinrichtungen umfassen. Wichtig ist, dass eine benachteiligte Zielgruppe von der entwickelten Immobilie profitiert. 

Keine persönlichen Bürgschaften und kein Anteilsverlust

Für Founder bietet das Modell handfeste Vorteile gegenüber klassischen Bankkrediten oder VC-Investments. „Ein großer Vorteil und der Grund, warum es so attraktiv ist, liegt darin, dass wir keine persönlichen Bürgschaften und auch keine dinglichen Sicherheiten verlangen“, betont die Investment-Managerin. Das bedeutet, Gründer:innen haften nicht mit ihrem Privatvermögen.

Zudem mischt sich die Erste Social Finance nicht in das Tagesgeschäft ein oder verlangt Mitspracherechte oder Anteile am Unternehmen, wie es bei Eigenkapital-Investoren üblich ist. Es finden allerdings zweimal im Jahr Gespräche statt, bei denen abseits des Geschäftsbetriebs geschaut wird, wie man das Team durch Beratung oder das eigene Netzwerk strategisch unterstützen kann.

Für wen sich das Modell eignet

Zielgruppe sind Unternehmen, die zur Lösung gesellschaftlicher oder ökologischer Herausforderungen beitragen. „Wir schauen uns an, ob eine Mission da ist, die zumindest gleichgestellt ist mit dem Ziel, Gewinn zu erwirtschaften“, so Mayr. Reine Umwelttechnologie ohne soziale Komponente wird in der Regel nicht finanziert, es sei denn, es werden beispielsweise arbeitsmarktferne Personen beschäftigt.

Finanziell müssen die Startups bereits ein validiertes Produkt am Markt haben und den operativen Break-Even erreicht haben oder in der Planung zumindest kurz davor stehen. Den Druck von Risikokapitalgebern gibt es hierbei nicht: „Für uns ist es keine Priorität, dass die Startups irgendwann einen super Exit machen“, betont Mayr. „Im Gegenteil: Wir suchen auch nach Unternehmen, die ein langsameres, aber nachhaltiges Wachstum vorweisen können.“ 

Für noch jüngere Startups gibt es das international ausgerichtete Impact-Wachstumsprogramm „Marc“, das sie gezielt auf ihrem Weg zur Finanzierungsreife begleitet. Neben einer detaillierten Business-Analyse und klaren Entwicklungsplänen umfasst das Programm auch individuelle 1:1-Betreuung, Mentoring sowie Zugang zu Investor:innen. Unterstützt durch die ERSTE Stiftung gemeinsam mit der Erste Social Finance, IFUA Nonprofit Partner und SIMPACT, sowie Impact Hub Vienna unterstützt Marc Impact-Unternehmen dabei, finanzierbar zu werden.

Kofinanzierung und nachhaltige Begleitung

In der Praxis wird Quasi-Equity oft als Kofinanzierung – etwa im 50:50-Verhältnis – gemeinsam mit der Erste Bank oder den Sparkassen vergeben. Durch die Mischung beider Finanzierungsformen sinkt der durchschnittliche Zinssatz für das Startup, während die benötigten Sicherheiten auf etwa ein Viertel massiv reduziert werden.

Das Portfolio der Erste Social Finance umfasst bereits zahlreiche bekannte Namen der heimischen Impact-Szene: Zu den geförderten Unternehmen zählen unter anderem das Lebensmittelrettungs-Startup Unverschwendet, der E-Cargo-Bühnen-Entwickler VeloConcerts, sowie das Betreuungs-Netzwerk Zeitpolster. Zuletzt berichtete brutkasten über eine Co-Finanzierung für das Wiener EdTech-Startup SchuBu.

Am Ende geht es dabei um mehr als Finanzierungskonstrukte: Es geht um Kapital für Geschäftsmodelle, die sonst durchs Raster fallen würden. Genau dort setzt Erste Social Finance an – nicht als klassischer Investor, sondern als Brücke zwischen Wirkung und Kapital.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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